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Pro7 digital über Kabel ?

Dieses Thema im Forum "Digital TV für Einsteiger" wurde erstellt von BlueSkyX, 23. Mai 2002.

  1. Frank H

    Frank H Silber Member

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    Hallo BlueSkyX,

    lies Dich doch mal durch die Beiträge im Kabelforum zum Thema Pro7,Sonderkanäle u.ä., da findest Du genügend Antworten auf Deine Frage.Kopernikus hat Recht, ich habe auch einen Kabelbetreiber der seit Jahren alle deutschen und viele ausländische Sender digital ins Netz einspeist. Er braucht keine Erlaubnis der Landesmedienanstalt und kann auch die digitalen Frequenzen nach belieben, aber natürlich auch nur nach seinen finanziellen Möglichkeiten, belegen. Nur unser eigener Stadtteilfernsehsender brauchte eine Lizenz für seine Ausstrahlung,aber das ist etwas anderes.( www.ptv-online.de )

    Gruß Frank

    <small>[ 28. Mai 2002, 00:16: Beitrag editiert von: Frank H ]</small>
     
  2. Nemesis

    Nemesis Junior Member

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    @ kopernikus23

    Hallo ! Mich würde nur mal aus reiner Neugierde interessieren, welche Digitalen Programmpakete Du so in euer Netz einspeist, allein um mir einen Eindruck der Menge von Programmen und über die Möglichkeiten machen zu können. Hast Du vielleicht ne Tabelle oder nen link wo man euer Prgrammangebot sehen kann. Ich finde Deinen Job (falls Du das überhaupt Hauptberuflich machst) echt interessant.

    <small>[ 28. Mai 2002, 17:16: Beitrag editiert von: Nemesis ]</small>
     
  3. CowboyBln

    CowboyBln Junior Member

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    Da ich leider die letzten Tage dienstlich unterwegs war, konnte ich nicht rechtzeitiger auf die Beiträge von Kopernikus und Evil antworten.

    Warum ich weiß, dass Kabelnetzbetreiber nicht ohne vertragliche Zustimmung der Programmveranstalter einspeisen dürfen, liegt daran, dass ich beruflich in exakt diesem Bereich bei einem Sender tätig bin.
    Ergo muss ich nicht darüber spekulieren, warum oder warum sich Programmveranstalter digital einspeisen lassen oder nicht.

    Aber das soll Kopernikus nicht davon abhalten, weiterhin in seinem Netz munter Sender digital verbreiten zu lassen, weil ich ja jetzt gelernt habe, dass man gar keine Verträge braucht. Und Gesetze gibts zum Glück auch keine - is ja digital. Aha.

    Vermutlich interessiert's euch eh nicht, aber weil danach von Kopernikus gefragt worden ist: Die Programmveranstalter haben sich mit den Kabelnetzbetreibern (ähem, mit den komischen Netzbetreibern, die immer noch meinen, Verträge zu brauchen, wie ish, iesy..) noch nicht auf dig. Einspeisung einigen können, weil es (neben der Frage, wie in Zukunft die Vergütung der Einspeisung geregelt werden soll) keine Einigung bzgl. der Freistellung i.S.d. neuen Urhebervertragsrechts gibt.

    Aber eigentlich bin ich es leid, mir den selbstgefälligen Stil von Kopernikus und Evil weiterhin anzutun, die ja auch mal gerne auf normal formulierte Fragen oder Stellungnahme sofort mit "Blödsinn", "nicht im Thema" etc. reagieren. Deshalb schlage ich vor, dass in Zukunft nur noch die Beiträge der beiden Herren beachtet werden sollten, da sich dort per Definition alles Wichtige und Richtige findet, und ich dies in Zukunft nicht mehr durch unqualifizierte Beiträge stören werde.
     
  4. Yogi

    Yogi Senior Member

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    Meines Wissens wird die Rangfolge einer Einspeisung in ein Netz erst ab 250 angeschlossenen Wohneinheiten durch die Landesmedienanstalten reguliert. Da wurde seinerzeit sogar definiert, wie VOX analog einzuspeisen ist (nicht den Astra-Feed mit Werbesender, sondern Eutelsat). Ich denke, daran hat sich prinzipiell nichts geändert. Es gibt auch Sender wie z.B. H.O.T. (jetzt HSE), die freiwillig die Einspeisung Ihres Programms finanziell förderten.

    Nachtrag: Der Rundfunkstaatsvertrag sagt dazu...

    § 52
    Weiterverbreitung
    (1) Die zeitgleiche und unveränderte Weiterverbreitung von bundesweit empfangbaren Fernsehprogrammen, die in Europa in rechtlich zulässiger Weise und entsprechend den Bestimmungen des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen veranstaltet werden, ist durch Landesrecht im Rahmen der vorhandenen technischen Möglichkeiten zu gestatten. Die Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen kann unter Beachtung europäischer rundfunkrechtlicher Regelungen ausgesetzt werden. Einzelheiten, insbesondere die Rangfolge bei der Belegung der Kabelkanäle, regelt das Landesrecht.
    (2) Soweit Betreiber von digitalisierten Kabelanlagen Fernsehprogramme oder Mediendienste verbreiten, gelten hierfür die Bestimmungen der Absätze 3 bis 5.

    (3) Der Betreiber einer Kabelanlage hat sicherzustellen, dass

    die erforderlichen Übertragungskapazitäten für die für das jeweilige Land gesetzlich bestimmten Fernsehprogramme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einschließlich seiner Programmbouquets zur Verfügung stehen,
    die Übertragungskapazität eines analogen Fernsehkanals für die im jeweiligen Land zugelassenen regionalen und lokalen Fernsehprogramme sowie die Offenen Kanäle zur Verfügung steht; soweit diese Übertragungskapazität danach nicht ausgeschöpft ist, richtet sich die Belegung nach Landesrecht; die landesrechtlichen Sondervorschriften für Offene Kanäle und vergleichbare Angebote bleiben unberührt,
    die technischen Übertragungskapazitäten nach Nummern 1 und 2 im Verhältnis zu anderen digitalen Kanälen technisch gleichwertig sind,
    Entgelte und Tarife für die Programme nach Nummern 1 und 2 offengelegt werden; Entgelte und Tarife sind im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes so zu gestalten, dass auch regionale und lokale Angebote zu angemessenen und chancengleichen Bedingungen verbreitet werden können; die landesrechtlichen Sondervorschriften für Offene Kanäle und vergleichbare Angebote bleiben unberührt.
    (4) Die Entscheidung über die nach Absatz 3 hinausgehende Belegung mit in digitaler Technik verbreiteten Fernsehprogrammen und Mediendiensten trifft der Betreiber
    innerhalb einer weiteren Übertragungskapazität im Umfang von einem Drittel der für die digitale Verbreitung zur Verfügung stehenden Gesamtkapazität, soweit er darin unter Berücksichtigung der Interessen der angeschlossenen Teilnehmer eine Vielzahl von Programmveranstaltern sowie ein vielfältiges Programmangebot an Vollprogrammen, nicht entgeltfinanzierten Programmen, Spartenprogrammen und Fremdsprachenprogrammen einbezieht sowie Mediendienste angemessen berücksichtigt,
    innerhalb darüber hinausgehender Übertragungskapazitäten allein nach Maßgabe der allgemeinen Gesetze.
    (5) Der Betreiber einer Kabelanlage hat die Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen oder Mediendiensten der zuständigen Landesmedienanstalt mindestens zwei Monate vor ihrem Beginn unter Vorlage eines Belegungsplanes sowie in den Fällen des Absatzes 3 seiner Vertragsbedingungen anzuzeigen. Werden die Voraussetzungen des Absatzes 3 und des Absatzes 4 Nr. 1 durch den Betreiber einer Kabelanlage nicht erfüllt, erfolgt die Auswahl der weiterverbreiteten digitalen Fernsehprogramme und die Belegung der digitalen Kanäle nach Maßgabe des Landesrechts. Zuvor ist dem Betreiber einer Kabelanlage eine angemessene Frist zur Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen zu setzen. Bei Änderungen der Belegung gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend.
    (6) Die Belegung einer Kabelanlage mit Hörfunkprogrammen richtet sich nach Landesrecht

    <small>[ 28. Mai 2002, 18:34: Beitrag editiert von: Yogi ]</small>
     
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    @kopernikus23
    Lies den Beitrag mal genau ich hab nochmal nachgefragt winken Es geht
    Gruß Gorcon
     
  6. Evil

    Evil Silber Member

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    So es geht also um Geld und nichts anderes habe, ich doch gesagt. Soweit ich weiss sind die Kabelnetzbetreiber von den deutschen Sendern bereits jetzt von der Zahlung von Urheberrechtsabgaben befreit. Das müsste im Endeffekt für jede Art der Ausstrahlung gelten.
     
  7. BlueSkyX

    BlueSkyX Silber Member

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    Mal ´ne kurze Frage : Herrscht hie rimmer ein solch rauhes Klima ? Ist ja echt schlimm .... entt&aum
     
  8. kopernikus23

    kopernikus23 Platin Member

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    Hallo Gorcon,

    soll mir recht sein, wenn es funktioniert. Gleiches gilt natürlich für die Besitzer dieser Kabelboxen.

    Gestern habe ich versucht die Antworten von Beta R. zu finden. Hab sie wohl bereits gelöscht. Jedenfalls gibt es von Seiten Premiere und BR unterschiedliche Aussagen zur Nutzbarkeit der entsprechenden Frequenzen.

    Gibt es denn überhaupt keine technische Übersicht von der d-Box2 wo man dies eindeutig erkennt.

    Zum anderen Beitrag: Du disqualifizierst Dich mit Deinen Beitrag selbst!

    Hier geht es um die Sache und nicht darum, daß bestimmte Personen das Meinungsmonopol besitzen. Es liegt mir grundsätzlich fern hier außerhalb meiner jahrelangen Erfahrungen mit Kabelnetzen und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden hier einen Teilnehmer in die "Ecke" zu drängen!

    Vielleicht bist Du so "mutig" Deinen Brötchengeber einmal zu nennen?

    Zu den Paketen/ Programmen: es werden z.Z. 16 Pakete eingespeist. Die Angaben dazu sind in einem Beitrag vor einigen Monaten zu finden.

    Übrigens mache ich dies hobbymäßig, aber mit richtigem Einsatz und Interesse. sch&uuml
     
  9. CowboyBln

    CowboyBln Junior Member

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    @kopernikus

    Wenn's dich glücklich macht - ProSiebenSat.1 Media AG.
    By the way.. wie heißt denn Dein Unternehmen, und wieviele WEs versorgst Du?
     
  10. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    Ich habe von der rechtlichen Geschichten da nicht viel Ahnung ...aber ein wenig gesunder Menschenverstand tut´s auch... Die Zahl der digital Empfänger im Kabel ist derzeit sehr gering -also lohnt es sich für die Privatsender nicht die Einspeisegebühren für digital zu zahlen. ARD/ZDF werden kostenfrei eingespeist da "must-carry" .Über sat hat man nur mit dem Satellitenbetreiber zu verhandeln -ist viel einfacher deshalb sendet man da schon. Abgesehen davon wäre eine Einspeisung in das tolle 450MHz Netz der Telekom und ish etc ehh nicht mehr möglich -das passt ja Premiere nichtmal mehr komplett rein. Das Kabel in D ist veraltet und überteuert ...und keiner will da rein investieren (wieso auch, die Leute zahlen ja)
    Ich werd so schnell für Kabel nix zahlen.
    PS schaut euch mal das Engagement ALLER Sender bei DVB-T an ...tja dort sind sie eben wieder unabhängig und brauchen sich nicht um eine total verkorkste Kabellandschaft zu kümmern.
    MfG
    Terranus