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Premiere mahnt eBay-Anbieter ab

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Fuzzipelz, 7. Oktober 2003.

  1. Fuzzipelz

    Fuzzipelz Junior Member

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  2. digitalreceiver24

    digitalreceiver24 Platin Member

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    Jeder der eine solche Abmahnung bekommt sollte diese sofort und unverzüglich nach §174BGB Mangels vorliegen einer Vollmacht (die liegt dem Schreiben nicht bei) zurückweisen. Thema durch.

    Auch auf www.123recht.net häufen sich die threads zu dem Thema.
     
  3. SmallS

    SmallS Junior Member

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    Schwachsinn... wenn du das machst, wirds noch teurer...

    Die Beifügung einer Vollmacht ist bei anwaltlichen Abmahnungen unüblich und auch nach der Rechtsprechung nicht erforderlich. Das heißt natürlich nicht, dass ein Anwalt nicht bevollmächtigt sein muss. Der Abgemahnte kann den Nachweis der Bevollmächtigung verlangen. Hiervon wird allerdings nicht automatisch die Wirksamkeit der Abmahnung berührt, bzw. die enthaltene Fristsetzung verlängert. Es ist rechtlich lediglich möglich, die Abgabe der Unterlassungserklärung von dem Nachweis der Bevollmächtigung abhängig zu machen. Der Grund warum eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sich nicht mit Verweis auf § 174 BGB zurückweisen läßt, liegt darin dass eine Abmahnung eine Rechtshandlung und keine Willenserklärung darstellt (OLG Karlsruhe NJW-RR 1990,1323). Quelle:
    http://www.anwaltsinfo.de/Wettbewerbsrecht/Was_ist_eine_Abmahnung/body_was_ist_eine_abmahnung.htm
     
  4. noeler

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    Ohje, den Tip sollte man aber nicht so einfach befolgen... sch&uuml
     
  5. digitalreceiver24

    digitalreceiver24 Platin Member

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    Es geht hier um Abmahnung von Privatleuten, nicht um Gewerbsmäßigkeit!
     
  6. amsp

    amsp Platin Member

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    Es scheint dringend geboten Rechtsabteilungen und Anwaltskanzleien (mehere Personen) zu verbieten, das ganze nimmt einfach Ausmasse an ...
     
  7. digitalreceiver24

    digitalreceiver24 Platin Member

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    Wobei das hier schon gewerbsmässiges Abmahnen, äääähh abkassieren ist.
     
  8. amsp

    amsp Platin Member

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    ... sagen wir's doch so wie's ist Juristen müssten unwahrscheinlich viel Zeit haben. Es wird geklagt, abgemahnt u. das teilweise ohne Sinn und Verstand - mit Kanonen sollte man eben nicht auf Spatzen schiessen.
     
  9. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    Leute vergeßt nicht, Premiere bekommt knallharte Jugendschutzauflagen diktiert und dürfte darüber ebenfalls nicht glücklich sein. Zusätzlich wollen sie zu Weihnachten mit Hardcore Pornos starten. Nur malt euch selber aus was eventuell passieren könnte, wenn man Premiere hier Nachlässigkeit und stillschweigende Duldung nachweist.

    Der Verkuender
     
  10. uli12us

    uli12us Platin Member

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    Mit der gleichen Argumentation kannst du auch den Verkauf von Autos, Bügeleisen, Hämmern und Messern verbieten. Weil bei missbräuchlicher verwendung kann das alles auch jugendgefährdend sein. Mit dem Auto kann ein Jugendlicher über den Haufen gefahren. Mit Bügeleisen und Hammer und ähnlichen Gegenständen nieder- oder totgeschlagen und mit dem Messer erstochen werden. Wenn das keine jugendgefährdenden Sachen sind weiss ich wirklich nimmer was noch alles.

    Es geht aber wenn ich das richtig interpretiert habe darum dass sich der Verkäufer damit einen Wettbewerbsvorteil verschaffen soll, wenn er sagt mit Linux software kann der Jugendschutz umgangen werden.

    Und genau das was behauptet wird trifft ja wohl überhaupt nicht zu, schliesslich wird wohl kaum jemand jeden Tag ne Dbox in Ebay vertickern. Und dass man das Teil nicht direkt von Premiere in dieser Form kaufen kann das beweist höchstens dass die das nicht gebacken kriegen. Jugendschutz hin oder her. Meint wirklich jemand die Kiddies kriegen das nicht raus was für ne Pin da aktuell ist.

    Ich war auch mal in dem Alter, von Verboten hat sich damals niemand abschrecken lassen. Und heute wirds nicht anders sein. Und zudem haben die Kinder von heute ne Menge Zeit. Da spielt man sich dann halt mal ein paar Stunden und der Code ist geknackt.

    Zudem, wenn ich mich richtig erinnere dann darfst du erst dann bei Ebay handel treiben wenn du 18 bist. Allein dadurch läuft das mit Jugendschutz schon ins leere. Schliesslich kann man es erwachsenen Leuten nicht zumuten jedesmal wenn Heidi auf der Alm kommt einen Code einzugeben weil man ihm nicht glaubt dass er älter wie 6Jahre ist.

    Gruss Uli