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Praktiker muss "irreführenden" Werbeauftritt überprüfen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 16. Juni 2008.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Kirkel - Die Baumarktkette Praktiker muss nach einem Gerichtsurteil möglicherweise ihren Werbeauftritt verändern und den Spruch "20 Prozent auf alles - außer Tiernahrung" überarbeiten.

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  2. Peter-HH

    Peter-HH Foren-Gott

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    AW: Praktiker muss "irreführenden" Werbeauftritt überprüfen

    Der ganze Aufwand nur für Tchibo-Produkte? Ich dachte immer, dass die Tchibo-Ecken in Verbrauchermärkten sowas wie "Shop in Shop" sind und die Produkte zwar an der Kasse mitbezahlt werden, das ganze aber dann auseinander gerechnet wird. Naja ... für was die Gerichte alles Zeit haben ...
     
  3. hendrik1972

    hendrik1972 Guest

    AW: Praktiker muss "irreführenden" Werbeauftritt überprüfen

    gibts die 20 % auch auf tabakwaren??...ist ja weder von tchibo,noch tiernahrung... ;)
     
  4. martin_ger

    martin_ger Guest

    AW: Praktiker muss "irreführenden" Werbeauftritt überprüfen

    Auf Tabakwaren ist ein Rabatt gesetzlich nicht zulässig. Es müssen immer die Preise gezahlt werden, die auf den Steuerbanderolen angegeben sind.