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PR holt die Einschreiben nicht ab !

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Mr.Fair, 18. September 2006.

  1. HoBoKen

    HoBoKen Neuling

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    AW: PR holt die Einschreiben nicht ab !

    Es ist grds. Sache des Abonnenten den form- und fristgerechten Zugang der Kündigung und den Kündigungsgrund darzulegen und zu beweisen!
    Die Beweislast trägt nämlich derjenige, der sich auf den Zugang beruft - und das ist in diesen Fällen der Abonnent.

    Dabei können die Aufzeichungen der Post hinsichtlich des Einschreibens behilflich sein (s.u.);diese Aufzeichnungen werden von der Deutschen Post AG in eingescannter Form vier Jahre lang aufbewahrt.
    Grds. besteht für Postsendungen aber KEIN Anscheinsbeweis, dass eine zur Post gegebene Sendung den Empfänger auch erreicht hat (Übrigens begründet nach der sog. "herrschenden Meinung" auch der "OK-Bericht" eines Fax-Gerätes KEINEN Anscheinsbeweis für den Zugang eines Faxes!! Anders kann man das aber wiederum für die Eingangs- bzw. Lesebestätigung bei Emails sehen).

    Ausnahme:
    1. Einwurf-Einschreiben: Hier kann man dem Zustellungsbeleg einen Anscheinsbeweis für den Zugang entnehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zustellung ordnungsgemäß (!) dokumentiert wurde. Es gab etwa einen Fall, in dem der Postbote diesen Beleg bereits in der Filiale ausgefüllt hat - das war natürlich nicht ausreichend!
    2. Einschreiben mit Rückschein ("qualifiziertes" Übergabe-Einschreiben): Hier kann man dem Rückschein die vom Empfänger zu widerlegende Vermutung zu entnehmen, dass das EInschreiben zu dem dort dokumentierten Datum tatsächlich zugegangen ist! Dies ist auch die Art des Einschreibens, welches von Anwälten bevorzugt wird.


    Erstes "Aber": Scheitert die persönliche Zustellung beim Übergabe-Einschreiben, wird nur ein sog. "Benachrichtigungsschein" hinterlassen ("Bitte holen Sie ein Einschreiben ab") - damit ist die Erklärung als solche aber NICHT zugegangen! Wird das Einschreiben nicht abgeholt, so kann man große Probleme bekommen, den Zugang der Erklärung darzulegen. Hier muss man dann darauf rekurrieren, dass der Empfänger mit dem Empfang solcher Erklärungen hätte rechnen müssen und ihn daher die Obliegenheit traf, das Einschreiben auch abzuholen.
    Bei Premiere kann man diese Obliegenheit sehr gut annehmen, doch erfordert dies einen erhöhten Begründungsaufwand, der ohne Anwalt wohl kaum zu leisten ist.

    Zweites "Aber": Selbst wenn bewiesen ist, dass das Einschreiben rechtzeitig zugegangen ist (Zugang= Erklärung muss derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt sein, dass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit (!) hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen), ist damit noch nicht bewiesen, dass es sich bei dem Schreiben tatsächlich um eine Kündigung gehandelt hat - hier sollte man sich damit behelfen, in Gegenwart eines Zeugen das Kündigungsschreiben "einzutüten".
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. September 2006
  2. Buecherwurm

    Buecherwurm Neuling

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    AW: PR holt die Einschreiben nicht ab !

    Hi, danke für die Infos. Damit ist aber noch nicht geklärt, welche Kündigungsfrist nun gilt: die auf meinem Vertrag von 2000 oder die vielleicht von Premiere irgendwann in den AGBs geänderte? Gruß aus der sonnigen Pfalz
     
  3. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: PR holt die Einschreiben nicht ab !

    Da ich selber als Käufer bei Ebay deswegen zur Zeit Ärger habe..ein Einwurfeinschreiben ist genau so "wertvoll" wie ein normaler Brief.

    Das LG Potsdam hat nämlich vor einiger Zeit einen derartigen Fall verhandelt...Einwurfeinschreiben...Empfänger sagt "nüscht bekommen". Post sagt "bei uns steht zugestellt in der EDV...damit erledigt".

    Soweit Aussage gegen Aussage. Umso erstaunter dann der Richter und die Anwesenden, als die Post mal offengelegt hat, wie Einwurfeinschreiben ausgetragen werden.

    Das was Du als "Einzelfall" beschreibst, ist die Norm. Das heißt..der Zusteller bekommt vor seiner Runde im Zustellbezirk alle Einwurfeinschreiben in der Filiale auf einen Stapel. Diese scannt er vor seinem Rundgang mit "zugestellt". So steht es dann auch in der Sendungsverfolgung. Dann erst packt er sie ein und macht sich auf den Weg. So...wenn er die Runde fertig hat, sind alle Einschreiben, die sich bei Rückkehr in die Filiale nicht mehr in der Tasche befinden, automatisch "zugestellt". So steht es in der EDV. Das heißt..alle Einschreiben, die vor seiner Runde und nach dem scannen in der Filiale versehentlich liegenbleiben, in die falsche Tasche geraten, geklaut werden, im falschen Briefkasten landen oder dem Zusteller unbemerkt beim austragen aus der Tasche rutschen, stehen als "zugestellt" in der EDV, auf die sich die Post beruft. Logisch, dass sich der Richter und seine Schöffen vor lachen auf die Schenkel geklopft haben. Klares Urteil...der "zugestellt" Vermerk bei Einwurfeinschreiben hat null Beweiskraft bei der Frage, ob die Sendung zugegangen ist. Sowohl für die Post als auch den Absender.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. September 2006
  4. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: PR holt die Einschreiben nicht ab !

    Hier ging es aber um das normale einschreiben... und nicht um ein einschreiben einwurf...
     
  5. Stevie123

    Stevie123 Senior Member

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    AW: PR holt die Einschreiben nicht ab !

    @Berliner: Statt sich vor lachen auf die Schenkel zu klopfen hätten sie der Post mal Änderungen auferlegen müssen. Schliesslich bezahlt der Kunde dafür das das Einschreiben ordnungsgemäß im Briefkasten landet. Wenn der Kläger deswegen mit seiner Klage nicht durchgekommen ist hätte er gleich mal ein Verfahren gegen die Post eröffnen sollen, denn sollte es wirklich so ablaufen ist das Einschreiben wertlos und nur eine zusätzliche ungerechtfertige Einnahmequelle der Post. Hast Du ein Aktenzeichen dieses Urteils?
     
  6. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: PR holt die Einschreiben nicht ab !

    Bitte setzt einschreiben nicht mit dem einschreiben einwurf gleich...
     
  7. Stevie123

    Stevie123 Senior Member

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    AW: PR holt die Einschreiben nicht ab !

    Eigentlich setzt sich doch dieser Zusteller in eine schwierige Situation. Mit seiner Unterschrift bestätigt doch er den Einwurf in den Briefkasten. Wenn er nun vorher unterschreibt und das Einschreiben kommt nicht an könnte er doch Probleme bekommen. Der Post kann ja eigentlich nur daran gelegen sein das das richtig abläuft.
     
  8. headhunter04

    headhunter04 Gold Member

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    AW: PR holt die Einschreiben nicht ab !

    Eine 4-Wochen-Kündigungsfrist??? Also, ich kenne von den alten DF1-Verträgen die 3-Monatige-Kündigungsfrist und die mittlerweile durchgängig praktizierte 6-Wochen-Kündigungsfrist. Und nehmen wir an du hast in deinen AGB (nicht im Vetrtrag) die 4 Wochen stehen: Hast du in den Jahren dazwischen auf ein 24 Monats-Vertrag umgestellt oder einen Receiver bei Premiere gekauft? Dann ist die Kündigungsfrist den neuen Vertragsverhältnissen (und den zu dem Datum aktuellen AGB) angepasst worden.

    Cheers :winken:
     
  9. Buecherwurm

    Buecherwurm Neuling

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    AW: PR holt die Einschreiben nicht ab !

    Hi, ich hatte nach dem ursprünglichen Abonnement-Vertrag von 12 Monaten nur nie gekündigt, so daß der Vertrag immer wieder ein Jahr weiterlief, bis ich ihn nun - sechs Wochen vor Abonnementende - kündigte, mit all den oben genannten Folgen bzw. Ungereimtheiten seitens Premiere. Den Receiver hatte ich selbst gekauft. Übrigens kommen laufend weitere E-Mails, die inhaltlich völlig anders sind. Ein heilloses Durcheinander bei Premiere! Gruß aus der sonnigen Pfalz
     
  10. Mr.Fair

    Mr.Fair Senior Member

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    AW: PR holt die Einschreiben nicht ab !

    Sooo ... die Kdg.-Bestätigung ist heute gekommen ... obwohl das Einschreiben angeblich noch immer und zwar seit dem 14.09. zur Abholung durch PR bereit liegt ... :D