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Nebenkostenprivileg endet: Nicht jeder Mietvertrag ist betroffen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 26. Juni 2024 um 12:32 Uhr.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Obwohl das Nebenkostenprivileg für die meisten Mieter zum 1. Juli wegfällt, ist nicht jeder Mietvertrag davon betroffen.

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  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Das darf gar nicht in die Nebenkosten rein!
     
  3. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Mit "Strom" ist sicherlich der Allgemein-Strom gemeint.
     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Und mit Internet? :rolleyes:
     
  5. rabbe

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    Wir haben Vertragsfreiheit in Deutschland. Insofern werden auch Wohnungen angeboten, bei welchen die Mitbenutzung eines Internetanschlusses möglich ist. Abrechnung erfolgt, genauso wie quasi der Strom für das Treppenlicht ;), über die Nebenkostenabrechnung.
     
  6. yander

    yander Board Ikone

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    Nein bei normalen Miet und Eigentums Wohnungen dürfen die nicht extra,
    genauso hat mal auch bei Strom die Wahlfreiheit was andres ist aber.... wenn alles incl ist. Bei einer WG Nutzung ist auch Internet mit drin,
    genau so wie in Alten , Pflege und Asyl Heimen .
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Juni 2024 um 18:37 Uhr
  7. netzgnom

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    nicht für den Strom der für den Hausbetrieb notwendig ist.
     
  8. camouflage

    camouflage Platin Member

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    Also bei mir ändert sich auch scheinbar nichts. Von der Vermieterseite gab es bis jetzt keine Infos. Kabel über private Kopfstation. Zählt sowas als Gemeinschaftsantenne? Ist ja eigentlich nur Sat Einspeisung. Was anderes ist auch bei mir nicht möglich, außer Streaming bzw. IPTV/ OTA.
     
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Das ist für mich ein Widerspruch.
     
  10. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    Wieso sollte dies ein Widerspruch sein? Hier werden durchaus Wohnungen angeboten, bei welchen ein Internetanschluss mitgenutzt werden kann, seien es nun "richtige" Mietwohnungen bzw. Monteurunterkünfte. Möchte man dies, zahlt man dafür. Wenn nicht, dann eben nicht. Abgerechnet wird dies mit den Nebenkosten.
    Und was den Strom betrifft, bei uns ist es so, dass u.a. für das Hauslicht anteilig gezahlt werden muss über die Nebenkosten. Insofern ist es durchaus möglich, dass beides über die Nebenkosten abgerechnet wird.