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Nach Razzia bei kino.to: GVU will auch Nutzer belangen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 14. Juni 2011.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Nach der Verfolgung und Verhaftung der Betreiber des Filmstreaming-Portals kino.to will die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) nun offenbar auch die Nutzer zur Rechenschaft ziehen.

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  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Nach Razzia bei kino.to: GVU will auch Nutzer belangen

    Warum sollte man soetwas machen wollen?

    Das ganze dürfte daher nach hinten losgehen.:p
     
  3. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Nach Razzia bei kino.to: GVU will auch Nutzer belangen

    Ist ja schön dass der GVU Anwalt das so sieht. Diverse andere Anwälte sehen das aber genau anders hinsichtlich der Streams. Die GVU wird also einen Musterprozess bis zum BGH anstrengen müssen (damit nicht die Gerichte in Kleinkleckersdorf das wieder anders sehen). Wünsche viel Erfolg. Um Kino.to dichtzumachen brauchte man mind. 3 Jahre, bis zum BGH mind. nochmal genau so lange...da kann man sich als Stream Kunde bei anderen Portalen noch die nächsten Jahre die neuesten Blockbuster anschauen :D
     
  4. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Nach Razzia bei kino.to: GVU will auch Nutzer belangen

    Ich denke die Schlagzeile müsste anders lauten:

    GVU will potentiellen Nutzern von kino.to Alternativen Angst machen
     
  5. bold_eagle

    bold_eagle Silber Member

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    AW: Nach Razzia bei kino.to: GVU will auch Nutzer belangen

    Wollen ist eine Sache

    Durchführen und Erreichen eine andere
     
  6. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Nach Razzia bei kino.to: GVU will auch Nutzer belangen

    Das kommt noch dazu. Ausserdem habe ich derzeit keinen Überblick bzgl. der Vorratsdatenspeicherung. Das ist doch immer noch nicht einheitlich? Selbst wenn Kino.to IPs hätte wäre die Frage, welcher Provider denn noch (besondere mehrere Monate alte) diese IPs zuordnen kann. Soweit ich mich erinnere, war die gesetzliche Speicherung eh nur 6 Monate, wer zuletzt vor 7 Monaten was angeguckt hat, wäre eh raus, da der Provider der gemeldeten IP keinen Nutzer mehr zuordnen kann.
     
  7. Quavine

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    AW: Nach Razzia bei kino.to: GVU will auch Nutzer belangen

    Kindische Angstmachereiversuche der GVU, leicht durchschaubar.
    Strafrechtlich wird aus den von den diversen Anwälten bereits vielerorts vorgebrachten Gründen nix passsieren und zivilrechtlich kann man sowieso nix holen, denn im Gegensatz zu P2P Usern die ja an der Verbreitung mithelfen ist bei den Streamusern quasi nur eine Art Nachgebühr abkassierbar, wer schaut was so gängige Filmangebote bei Itunes und Co kosten wird schnell merken dass sich da das Geschäft für die Abmahnanwälte nicht lohnt.

    Disclaimer: Ich finde es total ok das die Betreiber von kino.to hochgenommen wurden, es geht hier allein um die Benutzer und die rechtlichen Folgen.
     
  8. Johnny 23

    Johnny 23 Guest

    AW: Nach Razzia bei kino.to: GVU will auch Nutzer belangen

    Eine sehr positive Nachricht. Endlich wird mal im Netz aufgeräumt. :winken:
     
  9. Quavine

    Quavine Board Ikone

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    AW: Nach Razzia bei kino.to: GVU will auch Nutzer belangen

    Ich würd mit dem Jubeln ja noch warten bis klar ist das ausser großen Worten auch irgendwelche Taten folgen werden ;) Es sei denn du willst weiter den Copyrighttrollgestus beibehalten, das sei dir natürlich unbenommen :D
     
  10. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Nach Razzia bei kino.to: GVU will auch Nutzer belangen

    Von kino.to selber kam doch eh nichts, oder? Dort waren doch nur die Links zu den Streamingportalen. Dann wären doch auch eigentlich nur die IPs der Streamingdienste aussagekräftig, und nicht die von kino.to
    Wenn jemand bei kino.to auf einen Link geklickt hat, dann weiss kino.to doch gar nicht ob die Übertragung des Datenstroms überhaupt zustande kam, oder sehe ich das falsch?
    Was will man also mit IP Adressen bei kino.to beweisen? Dass jemand nach illegalen Angeboten gesucht hat? Wäre das denn auch strafbar?

    Ganz so einfach scheint die Rechtslage jedenfalls nicht zu sein...