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Mobile Sat-Schüssel erlaubt ! : Erneute Bestätigung durch Landgericht Berlin !

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von ingomd, 14. Dezember 2003.

  1. ingomd

    ingomd Silber Member

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    Mieter dürfen mobile Satelliten-Parabolantennen auch ohne Erlaubnis
    des Vermieters auf dem Balkon oder Terrasse aufstellen.

    Voraussetzung: Das bloße Aufstellen oder Festklemmen führt nicht zu
    einem Eingriff in die Gebäudesubstanz (z.B. durch Bohren).

    Das hat das Landgericht Berlin entschieden (AZ: 63 S 66/03).

    Eine Schüssel auf dem Balkon gehöre zum Gegenstand des Mieters.
    Im Gegensatz dazu sind fest installierte Antennen ein Teil des Hauses.

    Quelle: SAT.1-Videotext vom 13.12.2003 (S. 503/1)

    <small>[ 14. Dezember 2003, 20:59: Beitrag editiert von: ingomd ]</small>
     
  2. Thorsten Schneider

    Thorsten Schneider Silber Member

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    Super, dann habe ich bestimmt gute Chancen, wenn die Eigentümergemeinschaft meiner Wohnanlage doch noch rechtliche Schritte einlegen sollte...
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Bleibt die optische Einschränkung.
     
  4. Drachenauge

    Drachenauge Senior Member

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    Das bedeutet noch lange keine Rechtssicherheit. Zunächst einmal ist ein Landgerichtsurteil nicht zwangsläufig endgültig. Es wäre zu prüfen, ob es die Möglichkeit einer Revision gibt.

    Daneben kann jedes weitere Gericht natürlich anders entscheiden.

    Zum einen kann der Richter einfach eine andere Meinung haben, zum anderen kann der neue Fall auch geringfügig anders liegen, sich somit von o.g. Urteil unterscheiden.

    Leider kann mir das eh wurscht sein, da mein Balkon in die falsche Richtung zeigt entt&aum
     
  5. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    Klickt mich !!!

    Der Verkuender

    <small>[ 15. Dezember 2003, 13:04: Beitrag editiert von: Der Verkuender ]</small>
     
  6. riffraff

    riffraff Gold Member

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    ....
    @Thorsten Schneider

    Die Eigentümergemeinschaft hat kaum eine Chance gegen so etwas l&auml;c

    @Der Verkünder

    Privatrechtliche Belange ( Mietverträge, Teilungserklärungen etc. ) sind dort nicht eingearbeitet. Letztendlich sagt es nur aus, dass der Staat es nicht verbieten kann. Privatrechtlich kann es durchaus Hürden geben
    darum ja auch "nur" mobile Geräte ( meine 90er ist auch mobil winken )
    RR

    <small>[ 15. Dezember 2003, 13:09: Beitrag editiert von: riffraff ]</small>
     
  7. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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  8. riffraff

    riffraff Gold Member

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    ....
    @Der Verkünder

    Ich hoffe eigentlich schon ( wobei ich auch durchaus etwas überlesen haben kann ) Hier wird IMHO ausschliesslich über Aktionen/Verbote/ Beschränkungen etc. seitens der Behörden ( national/ lokal ) gesprochen. Von privatrechlichen Dingen ( Mietvertrag: keine Parabolantennen -Teilungserklärung bei Eigentümern -bauliche Veränderungen nur mit Zustimmung aller Eigentümer ) ist hier nicht die Rede. Das mag spitzfindig klingen aber ein verbotenes Verbot für den Staat ist nicht automatisch auf das Privatrecht anwendbar . Nun bin ich kein "Rechtsverdreher" aber so wurde es mir von meinem Anwalt bezüglich meiner Schüssel auf dem Balkon erklärt breites_ daher darf ich sie auch weiterhin entweder nur in der Wohnung anbringen ( bringt wenig Sinn ) oder "mobil" auf dem Balkon ( auch wenn es der EU nicht gefällt winken

    RR
     
  9. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    @rifraff winken

    Mach's dir doch nicht so schwer:

    Das schließt auch ausdrücklich den von dir angeführten Kreis mit ein.

    Der Verkuender
     
  10. riffraff

    riffraff Gold Member

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    @Der Verkünder

    Gottseidank brauch ich mich damit nicht mehr rumschlagen l&auml;c . Mein Balkon ist mein Schloss oder so ähnlich, und meine Antenne fühlt sich darauf wohl. Sollten (irgendwann) die Bäume mal zu hoch werden ( ca. 13m entfernt ) , wird es wieder spannend wenn ich die Antenne auf das Dach stellen will. Bis dahin ist aber vielleicht Rechtssicherheit und meine lieben Nachbarn sind nicht mehr so heiss darauf mich zu verklagen winken

    RR

    <small>[ 15. Dezember 2003, 14:22: Beitrag editiert von: riffraff ]</small>