1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Mindestlohn und Praktika

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von selassie, 31. Mai 2014.

  1. Martyn

    Martyn Institution

    Registriert seit:
    7. Juni 2005
    Beiträge:
    15.308
    Zustimmungen:
    5.567
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    DVB-S: 5° W / 9° E / 13° E / 19.2° E via Wavefrontier T55
    DVB-T: Hoher Bogen, Ochsenkopf, Cerchov und Plzen-Krasov
    Anzeige
    AW: Mindestlohn und Praktika

    Ich denke generell hilft der Kündigungsschutz nur ganz allgemein eine "Hire and Fire" Mentalität zu begrenzen. Aber im Einzelfall bringt er eh nichts.

    Wenn einem der Arbeitgeber los werden will, dann wir er einem los. Wer sich per Vergleich oder per Urteil zurückklagt hat wohl ohnehin keine Perspektive. Und eine nennenswerte Abfindung liegt auch nur bei mehrjährigen Arbeitsverhältnissen drin.

    Umgekehrt kann aber auch ein Arbeitgeber einen Kündigungswilligen Mitarbeiter kaum Verweis auf seine Kündigungsfrist bis zu deren Ende im Unternehmen halten. Sondern da hilft nur ein Apell an die Vernunft (wenn es nur darum geht ein Projekt zu beenden) oder mehr Gehalt / bessere Arbeitsbedingungen / mehr Verantwortung (um den Mitarbeiter doch zu halten).
     
  2. emtewe

    emtewe Lexikon

    Registriert seit:
    4. August 2004
    Beiträge:
    31.439
    Zustimmungen:
    19.324
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    TechniSat Digipal ISIO HD DVB-T2, VU+ Uno 4K SE, LG 55EG9109 OLED, LG Largo 2.0 HF60LS
    Denon AVR X4300H, Teufel Viton 51, Fire TV Stick 4K, PS4 Pro + PSVR, Bluray Sony BDP S1200
    Multiroom Denon 3xHeos1 + 1xHeos7
    AW: Mindestlohn und Praktika

    Ich warte noch darauf dass du endlich mal Arbeitgeber wirst, die haben es doch so einfach, können machen was sie wollen, die Arbeitnehmer ausbeuten... Wenn das Arbeitgeberleben so einfach ist, warum bist du noch keiner?

    Und was deine These angeht, es wäre so leicht einen Arbeitnehmer loszuwerden, was glaubst du wohl wie so abstruse Urteile zustande kommen wie eine Frau der wegen zwei geklauter Brötchen gekündigt wurde, oder dem Mitarbeiter dem man wegen Stromdiebstahl gekündigt hatte nachdem er das Handy am Arbeitsplatz geladen hatte?
    Glaubst du wirklich das waren die Gründe warum man ihnen gekündigt hatte?
    Ganz sicher nicht!
    Und glaubst du der Arbeitgeber würde zu solchen Mitteln greifen, wenn es einfach wäre einen Arbeitnehmer "loszuwerden"?

    Zu solch merkwürdigen Gründen greift man dann, wenn man mit der Leistung eines Mitarbeiters nicht zufrieden ist, ihn aber dank Kündigungsschutz nicht los wird.
     
  3. suniboy

    suniboy Talk-König

    Registriert seit:
    4. Februar 2010
    Beiträge:
    6.656
    Zustimmungen:
    1.971
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: Mindestlohn und Praktika

    Naja, man muß unterscheiden. Riesen Firmen mit zig Ebenen und Strukturen haben es da schwieriger, aber ein Mittelstand z.B wird jeden Arbeitnehmer auch so los. Man mache ihnen die Arbeit zur Hölle und dann gehen die von selbst.;)
     
  4. emtewe

    emtewe Lexikon

    Registriert seit:
    4. August 2004
    Beiträge:
    31.439
    Zustimmungen:
    19.324
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    TechniSat Digipal ISIO HD DVB-T2, VU+ Uno 4K SE, LG 55EG9109 OLED, LG Largo 2.0 HF60LS
    Denon AVR X4300H, Teufel Viton 51, Fire TV Stick 4K, PS4 Pro + PSVR, Bluray Sony BDP S1200
    Multiroom Denon 3xHeos1 + 1xHeos7
    AW: Mindestlohn und Praktika

    Ja, aber nur zum Arzt...;)
     
  5. Rownosci

    Rownosci Senior Member

    Registriert seit:
    7. Juli 2009
    Beiträge:
    213
    Zustimmungen:
    7
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Mindestlohn und Praktika

    Sehr interessante Äußerung.

    Mir stellt sich nämlich die Frage, warum ist derjenige dann überhaupt vorher unbefristet eingestellt worden?
    Es gibt mit oder ohne sachlichen Grund Möglichkeiten der Befristung genug.
    Das heißt, es war hier im Nachhinein ein Fehler, denjenigen überhaupt befristet einzustellen.
    Diesen Fehler hat jedoch der Arbeitgeber zu vertreten!
     
  6. suniboy

    suniboy Talk-König

    Registriert seit:
    4. Februar 2010
    Beiträge:
    6.656
    Zustimmungen:
    1.971
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: Mindestlohn und Praktika

    Dafür gibt es aber 1A Detektive, die für einen Hungerlohn akribisch alles dokumentieren was der kranke in seiner Krankheit so alles macht. Wenn das auch nichts hilft, zahlt ja nach 6 Wochen die Krankenkasse. Und wenn das auch nichts bringt, fordert man das Hamburger Modell und spätestens dann wird der Mitarbeiter gekündigt.:winken:
     
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    149.205
    Zustimmungen:
    27.214
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    AW: Mindestlohn und Praktika

    Weil das nun mal so üblich war. Heute wollen die Arbeitgeber aber Flexibel sein und stellen daher einige Arbeitnehmer nur noch befristet ein und verlängern dann immer wieder. (nicht selten über Jahrzehnte).
    Damit spart er auch einen haufen Geld wenn er den Arbeitnehmer kündigen will denn ein besonderer Kündigungsschutz besteht so ja nicht.

    Und da wundern sich dann die Firmen das sie keine Fachkräfte bekommen, so will ja niemand Arbeiten.
     
  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Mindestlohn und Praktika

    Wie definiert sich eine "Zufriedenheit"?

    Gewissheit, dass es keinen billigeren als den momentan Beschäftigten gibt?:D
     
  9. Union Jack

    Union Jack Platin Member

    Registriert seit:
    13. November 2011
    Beiträge:
    2.530
    Zustimmungen:
    39
    Punkte für Erfolge:
    58
    Technisches Equipment:
    Sky+ Pro UHD-Receiver
    AW: Mindestlohn und Praktika

    So häufig kann man gar nicht befristen. Die Maximumbefristung ist zwei Jahre. Danach kannst nur noch mit Sachgrund für maximal zwei weitere Jahre befristen. Ist der Sachgrund ungültig, ist es automatisch ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.

    Als Personaler kann ich dir eins versichern: der Kündigungsschutz interessiert nicht. Selbst wenn jemand zwanzig Jahre im Betrieb war, muss man ihn nur noch sieben Monate ertragen. Ja, ich sage bewusst ertragen, denn einen Mitarbeiter, der so lange dabei ist, kündigt kein normalintelligenter Mensch einfach so.

    Die Fachkräfte gibt es nicht, weil nicht genug da sind. In den Mangelberufen gibt es keine befristeten Arbeitsverträge. Da diktieren die Arbeitnehmer die Bedingungen. Deutschland in 2014 ist nicht in dem Zustand von vor zehn Jahren. Auch wenn die PDS euch das einreden will.
     
  10. emtewe

    emtewe Lexikon

    Registriert seit:
    4. August 2004
    Beiträge:
    31.439
    Zustimmungen:
    19.324
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    TechniSat Digipal ISIO HD DVB-T2, VU+ Uno 4K SE, LG 55EG9109 OLED, LG Largo 2.0 HF60LS
    Denon AVR X4300H, Teufel Viton 51, Fire TV Stick 4K, PS4 Pro + PSVR, Bluray Sony BDP S1200
    Multiroom Denon 3xHeos1 + 1xHeos7
    AW: Mindestlohn und Praktika

    Wo ich früher gearbeitet hatte hatten wir mal einen Arbeitnehmer, der sich zwei Tage nach Ablauf der Probezeit erstmal 6 Wochen krankschreiben liess. Danach war sein Arbeitseinsatz nur ein Bruchteil von dem was er vorher gezeigt hatte, und es gab immer wieder gelbe Scheine. Sowas gibt es leider auch...:(