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Mietreceiver kann nicht zurückgegeben werden

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von donhennes, 16. Oktober 2006.

  1. donhennes

    donhennes Neuling

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    Hallo zusammen,
    ich habe jetzt seit 1999 die D-Box 1 als Mietreceiver und habe mir nun selber einen gekauft.
    Als ich bei Premiere angerufen habe meinten sie zu mir ich müsste den Receiver so lang behalten wie mein Vertrag läuft.
    Ist das rechtens?

    Danke und Grüße
    Donhennes
     
  2. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Mietreceiver kann nicht zurückgegeben werden

    Hast du einfach nochmal bei einem anderen Kundenberater angerufen? Ob das rechtens ist oder nicht kann ich dir nicht sagen, da ich mir da nie einen Receiver gemietet habe. Ich vermute aber das das dann wohl Bestandteil des Vertrages ist.

    Falls die die Box nicht zurücknehmen, kauf sie einfach. Das ist - je nachdem wie lange dein Vertrag noch läuft - allemal billiger als ewig die Miete weiter zu blechen.
     
  3. andiR.

    andiR. Junior Member

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    AW: Mietreceiver kann nicht zurückgegeben werden

    Klar ist das rechtens. Du hast einen Vertrag mit Premiere in dem Du sowohl
    ein Programmpaket als auch einen Receiver anmietest.

    Du hättest vor dem Kauf des neuen Receivers besser bei Premiere angerufen
    und gefragt ob Du a) die gemietete dbox 1 kaufen kannst (die sind froh wenn
    sie weg ist) - oder b) ob Du die Mietbox zurückgeben kannst wenn Du einen
    Receiver über Premiere [Mein Abo > Erweitern] kaufst.

    Denke mal -aus eigener Erfahrung- beide Wege hätten geklappt. :winken:
     
  4. toren

    toren Silber Member

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    AW: Mietreceiver kann nicht zurückgegeben werden

    was rechtens ist und was nicht, sagen dir nicht unbedingt die AGB`s bei premiere.

    ich kann dir auch nur den rat geben, dich außerhalb dieses forums hier zu informieren, da das unternehmen premiere auf dieses forum hier von digitalfernsehen.de einen "sehr sehr guten einfluss" hat :winken:

    zur not auch beim verbraucherschutz, da deine miete auf monate gesehen ja auch "mehr als eine pizza" beträgt.

    mein erster eindruck und als, sagen wir mal, laie überlegt:

    ich glaube nicht, das du zwingend an den mietreceiver gebunden bist, da gerade auf grund deiner schon langen laufzeit sich technisch derart viel geändert hat, das dir ein technisch neuerer receiver gut zu gesicht stehen würde.
     
  5. toren

    toren Silber Member

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    AW: Mietreceiver kann nicht zurückgegeben werden

    eventuelle einwände der user hier oder (und) auch der premiere crew,
    das du ja auch einen neuen mietreceiver sozusagen im austausch nehmen könntest.....kannst du gegebenenfalls damit abschmettern, indem du ihnen mitteilst, da sich der receiver markt seit deinem laufzeitbeginn erheblich geändert hat und sich die model vielfalt nicht mehr mit denen der 90-er deckt.



    auf deutsch: du wirst gute chancen haben, da raus zu kommen, da du kein 40 jahresabo bei premiere abgeschlossen hast, sondern sich dieser in der regel immer wieder verlängert und veränderungen eintreten :D

    wenn überhaupt...dürften sie dir den receiver nur so lange aufzwängen, wie dein jetzt laufender vertrag noch läuft, also bis zur nächsten kündigungsfrist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Oktober 2006
  6. Garfield

    Garfield Senior Member

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    AW: Mietreceiver kann nicht zurückgegeben werden

    Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag.

    Der Sinn eines Vertrages ist vermutlich, dass sich beide Seiten daran halten.

    Aber wenn heute einer überstürzte und dumme Einkäufe macht, ist ja immer jemand Anderes Schuld.
     
  7. toren

    toren Silber Member

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    AW: Mietreceiver kann nicht zurückgegeben werden

    [Papagei Modus an ]
    eventuelle ungültige klauseln in AGB´s sind ungültige klauseln in AGB´s sind ungültige Klauseln in AGB´s.

    der sinn der AGB´s in einem Vertrag ist vermutlich, das auch rechtswidrige klauseln enthalten sein könnten, die nicht im sinne des verbraucherschutzes; sprich wir alle... (außer du) ; sind.

    aber wenn heute einer einfach nur pay tv gucken möchte und unüberlegt und ohne vorheriges studium des zivilrechts + vertragsrecht + premiererecht einfach so einen vertrag macht, ist ja "immer der kunde" schuld.
    [/Papagei modus aus]

    .
     
  8. Garfield

    Garfield Senior Member

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    AW: Mietreceiver kann nicht zurückgegeben werden

    @toren:

    Was soll der Laber?
    Wenn ich einen Abo-Vertrag über 12 oder 24 Monate abschließe, dann muss ich mir eben ein bischen früher überlegen, ob ich das tatsächlich will oder nicht. Das ist nicht nur bei Pay TV so, sondern überall.

    Heutzutage wird erst was gekauft, dann stellt sich raus, dass es vielleicht nicht so intelligent war, danach sucht man bei ANDEREN den Fehler.

    Hier sollen eventuelle Fehler in Premiere AGB´s vor der eigenen Dummheit schützen. Mehr nicht. Dafür ist der sogenannte Verbraucherschutz nicht da.
     
  9. toren

    toren Silber Member

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    AW: Mietreceiver kann nicht zurückgegeben werden

    wenn man sich 1999 neben dem vertrag einen mietreceiver nimmt und dann im jahre 2006 ( 7 Jahre später !!!) auf ein für sich interessanteres und aktuelleres model zurückgreift,
    hat das nichts...aber auch gar nichts mit deiner angeprangerten DUMMHEIT zu tun, sondern mit änderungen der kundenwünsche und vor allem bedürfnisse.

    aber wenn du meins schon als gelaber abtust;

    vielleicht bist du auch noch nicht so weit, um das zu begreifen, oder dein horizont bezüglich "marktgerechtes verhalten" ist stark eingeengt.

    und dieses sollte kein persönlicher angriff sein, sondern ein hinweis !

    und das 12 oder 24 monatige abo hat er einmal ! abgeschlossen, danach hat es sich immer wieder verlängert. das ist zwar fast das gleiche, aber eben auch nur "fast".
     
  10. Brotherb

    Brotherb Neuling

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    AW: Mietreceiver kann nicht zurückgegeben werden

    Die einfachste Art rauszukommen ist einfach zu sagen, das man keinen Kabelanschluss (oder Satellit) mehr hat und deshalb den Receiver zurückgeben will.

    Alternativ kannst Du auch Deinen Vertrag (egal wie lange er gelaufen ist) "restarten"... d.h. Du schließt ihn mit Wirkung von sofort wieder für ein oder 2 Jahre ab und läßt beim Neuabschluss einfach die Option Mietreceiver weg. Hat bei mir beides dieses Jahr funktioniert.