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Mieter: Recht auf Umstellung?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über die Hausantenne (DVB-T/DVB-T2)" wurde erstellt von sip-scootershop, 6. April 2005.

  1. sip-scootershop

    sip-scootershop Neuling

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    Hallo! Ich bin Mieter in einer kleinen Wohnanlage, und ab ende Mai haben wir in Bayern ja auch endlich DVB-T. Ich wohne in einer Randzone, das heißt Empfang nur über Dachantenne.
    Nachfrage bei der Hausverwaltung ergab, dass keine Umstellung geplant sei.

    Jetzt frage ich mich:
    - wie lange wird denn noch analog ausgestrahlt, sprich wann ist mein TV schwarz?
    - habe ich ein Recht auf digitalen Empfang?
    - kann ich an die Dose die an der analogen Hausantenne hängt vielleicht sogar ohne weitere Umrüstung eine DVBT Box anschließen?

    Wer kann mir weiterhelfen? Danke!
    :winken:
     
  2. digi-pet

    digi-pet Guest

    AW: Mieter: Recht auf Umstellung?

    von der rechtlichen Seite her ist der Vermieter
    verpflichtet die Hausantennenanlage auf den neuesten Stand zu bringen wenn das Haus nicht komplett verkabelt ist,
    es darf sogar nochnichteinmal auf die Miete umgeschlagen
    werden da es keine Wohnwertsteigerung ist sondern
    zur Pflichtenseite des Vermieters gehört .....nach deiner Schilderung ist das bei euch im Haus so
     
  3. senderlisteffm

    senderlisteffm Senior Member

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    AW: Mieter: Recht auf Umstellung?

    So wie es aussieht, wird in Bayern am 30. Mai umgeschaltet. Bekommst Du Dein Fernsehprogramm von diesen Sendern ist anschließend ohne DVB-T Empfänger Schnee angesagt.

    Du hast ein Recht auf Grundversorgung. Die Hausverwaltung muß sich also darum bemühen, daß Du auch danach noch Fernsehempfang hast.

    Ob sie die Anlage DVB-T tauglich macht oder weiterhin Analogempfang ermöglicht dürfte ihre Sache sein.
     
  4. digi-pet

    digi-pet Guest

    AW: Mieter: Recht auf Umstellung?

    aha, also nur wenn überhaupt nichts mehr geht,
    trifft dies so zu, je nachdem ob es tatsächlich
    überhaupt keine analoge Empfangsmöglickeit
    der Grundversorgung gibt -

    aber was ist wenn eine bessere Versorgung durch
    Umrüstung auf DVB-t möglich ist -
    zu vertretbaren geringen Kosten,
    wie siehts dann aus ?

    gehört dies zur Grundverpflichtung des Vermieters dies
    dann auch wahrzunehmen ?

    es wird also doch komplizierter, Mieterverein befragen
    wo möglich ... :eek:
     
  5. horst72

    horst72 Gold Member

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    AW: Mieter: Recht auf Umstellung?

    Der Vermieter muss, wenn du es willst, dir entweder Kabelanschluss oder Sat-Empfang zur Verfügung stellen. Dies passiert allerdings nicht zu seinen Lasten (Kosten). Auf seine Kosten muss er dir ARD,ZDF und das jeweilige Dritte empfangbar machen. Was empfangst du denn bisher für Sender?
     
  6. senderlisteffm

    senderlisteffm Senior Member

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    AW: Mieter: Recht auf Umstellung?

    Ich wollt´s ja so nicht sagen, um ihn nicht gleich zu entmutigen, aber wenn die über die murkelige Uralttechnik zu empfangen sind, dürfte es genug sein.
     
  7. digi-pet

    digi-pet Guest

    AW: Mieter: Recht auf Umstellung?

    das wirft einige nette kleine Rechtsfragen
    grösserer und mittlerer Reichweite auf !

    - ist der Vermieter verpflichtet die Hausanlage auf den Empfang höherer Kanäle über kanal 60 umzurüsten
    wenn dabei die Grundversorgung nicht in Frage gestellt
    ist ?
    - reicht das Bereitstellen der ÖR-Pakete aus ?
    -sollten die ÖR-s analog zur Verfügung gestellt werden ?
    - ist ein Vermieter von seinen Grundpflichten her
    angehalten DVB-T in bestehende Anlage einspeisen zu lassen
    auch wenn analoger Empfang weiterhin möglich ist ??

    Antwort: Ja, wenn dies keine unzumutbaren Investitionen
    bedeuten würde Nein, z.B. wenn alle Kabel neu verlegt werden müssten oder eine Versorgung über Kabelgesellschaft besteht !
    (meiner persönlichen Meinung nach)

    Interessanter schon: dürfen grosse Baugesellschaften
    letztlich zu Lasten ihrer Mieter Bindungen an Kabelgesellschaften eingehen über 10-15 Jahre
    in dieser sich doch schnell wandelnden technischen
    Medienversorgungslandschaft ??? (danke für den Hinweis
    betreffend Wolffsburg )

    so oder so : es besteht gesetzlicher
    Klärungsbedarf hierzu auch was die Zwangsbindung
    an Kabelverträge angeht ....
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 6. April 2005
  8. Smartie

    Smartie Silber Member

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    AW: Mieter: Recht auf Umstellung?

    Das Thema bekommt langsam einen riesen Bart.

    http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/merk11_merkblatt-fernsehempfang.htm
     
  9. digi-pet

    digi-pet Guest

    AW: Mieter: Recht auf Umstellung?

    Riesenbart, na ja - es kommt auf die Feinheiten drauf an,
    insofern nützt eine pauschale Info wenig !

    Angenommen das haus hat eine bestehende Antennenanlage,
    was heisst dann für DVB-T umrüsten ?

    Muss die Anlage -vor allem sofort- mit allen DVB-T Programmen zurechtkommen ?
    Oder kann die Umrüstung auf z.B. einen Kanal 64
    im neuen hohen Frequenzbereich erstmal warten
    oder ganz gelassen werden ?

    Was den Kabelzwangsanschluss angeht - da ist für mich noch garnichts geregelt .....

    oder was ist wenn zusätzlich zu analog auch DVB-T
    mit geringem Aufwand integrierbar ist ?
    Ist es dann nicht zu erwarten dass dies
    geschieht im Interesse der Mieter ?

    Sollte nicht eigentlich jeder vermeidbare
    Kostenfaktor für den Mieter auch ein Ärgernis
    für den Vermieter sein -?

    Sollten nicht in Zeiten von Hartz-4
    und geringeren Arbeitseinkommen
    auch Kabelgebühren ein Thema sein ?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 6. April 2005