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Miet- und Heizkosten von Beziehern von Arbeitslosengeld II werden übernommen

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Kurzfristig2004, 10. August 2004.

  1. tarak

    tarak Neuling

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    AW: Miet- und Heizkosten von Beziehern von Arbeitslosengeld II werden übernommen

    @ Idiot
    Natürlich beißt sich die Katze in den Schwanz.
    Was bringt ein hoher Mindestlohn, wenn er nur dazu da ist dem Umstand Rechnung zu tragen, daß die Grundkosten ins Uferlose steigen. (Meine Nachbarin zahlt 40% ihres Einkommens für Miete - wohlgemerkt kalt)

    So gesehen sind wir schon auf dem richtigen Weg. Nur mit Zuschüssen sollten wir etwas vorsichtiger umgehen und prüfen, ob der Bedarf überall gegeben ist.

    p.s.: Wieso nennst Du Dich eigentlich Idiot. Da gibts ganz andere in diesem Forum;)
     
  2. Idiot

    Idiot Senior Member

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    AW: Miet- und Heizkosten von Beziehern von Arbeitslosengeld II werden übernommen

    Wenn ich mich selbst zitieren darf(SmallTalk, Warum lasst Ihe Euch alle von D-Box 1 vergackeiern?):

     
  3. nevers

    nevers Gold Member

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    AW: Miet- und Heizkosten von Beziehern von Arbeitslosengeld II werden übernommen

    Wie kommst du denn darauf?
     
  4. nevers

    nevers Gold Member

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    AW: Miet- und Heizkosten von Beziehern von Arbeitslosengeld II werden übernommen

    Kann man sich davon denn nicht sowieso befreien lassen, wenn man wenig Geld zur Verfügung hat oder weniger zahlt? Die Frage ist nur, ob da ALGII nicht schon zu viel sind.


    Muß man den als Arbeitsloser Kabel haben? Ist für die Bewerbungen eigentlich unnötig.


    Auch wenn der Name etwas anderes verspricht. Das ist (leider) eine freiwillige Versicherung.
     
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Miet- und Heizkosten von Beziehern von Arbeitslosengeld II werden übernommen

    Wei sie es heute auch schon sind bei Sozialhilfe.
     
  6. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Miet- und Heizkosten von Beziehern von Arbeitslosengeld II werden übernommen

    Zur Miete und deren Obergrenze:
    Es wird gesagt,eine Person = 50m² obwohl 45m² die eher treffende
    Regelung ist.
    Jeder weiteren Person stehen 15m² zu und nicht wie vielfach geäußert,
    aber der dritten nur noch 10m².
    Dann wird auch eine interessante Kaltmietensumme genannt,
    die sich auf 270€ beziffert.
    Unsere 66m² 3 Zimmer Wohnung beläuft sich auf 264€ kalt.
    Obwohl die beim Wohnungsamt zeterte,warum wir von einer 3 Zimmer
    mit 92m² in die jetzige Wohnung umzögen.
    Was ist daran nicht zu verstehen?
    Wir durften den Umzug allein finanzieren,weil wir monatlich 72€ über der
    Berechnungsgrundlage liegen.


    Zu den Umzugsverpflichtungen des Bürgers:
    Er muß innerhalb von 6 Monaten eine Wohnung nachweisen können.
    Das ist soweit richtig.
    ABER!!!!
    Das Wohnungsamt-die Kommune müssen:

    1. Renovierungen übernehmen / für beide Wohnungen-Malerfirma ;) nicht Papi :D
    2. Die Kaution stellen / in der Regel 3 Monatsmieten-kalt
    3. Den Umzug finanzieren /von 4 auf 3 Raum ca. 800€
    Da kommen dann genz schnell mal 10.000€ zusammen,
    die keine Kommune mal schnell in den Sand setzen kann,
    somit wird das ganze sicherlich nicht so heiß gegessen,
    wie es die Presse pupliziert.
    Auch gibt es nicht soviel dann benötigten passenden Wohnraum.

    Was für mich viel interessanter wäre:
    Darf ich ab nächstes Jahr weiterhin das schönste PayTV der Welt,
    das ÖR mit seiner GEZ finanzieren? :winken:
     
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Miet- und Heizkosten von Beziehern von Arbeitslosengeld II werden übernommen

    Wie ist das überhaupt mit den Möbeln? Wenn ich umziehen muss weil ich 2qm zu viel habe müsste ich mir alle Möbel neu kaufen da garaantiert nichts mehr in der neuen Wohnung passt ausserdem sind viele Möbel schon nicht mehr besonders schon und würden einen Umzug nicht überleben.
    Mein Bett (spezialanfertigung wegen meiner größe) passt in fast kein Schlafzimmer rein und ich müsste ein neues (natürlich ebenso langes) haben. Das wird richtig teuer. Für 1000€ bekommt man jedenfalls keins!
    Und in einem 2m Bett kann und werde ich nicht schlafen.
    Gruß Gorcon
     
  8. ukroll96

    ukroll96 Guest

    AW: Miet- und Heizkosten von Beziehern von Arbeitslosengeld II werden übernommen

    Bei einem Umzug hättest du wohl Anspruch auf eine erneute Erstausstattung.

    Schaut mal hier nach, da kann man ganz bequem seinen Alg II Anspruch berechnen:

    www.Michael-Brinkmann.de

    Musste mich jetzt zwei Wochen mit den Verordnungen, Vorschriften etc.zu Alg II rumschlagen, ich kann nur sagen, viel Spaß beim ALG II. Da sind noch so viele offene Fragen, das ist wirklich Flickschusterei bis zum letzten. Mal sehen,wann mir die ersten Antragssteller Schläge androhen.

    Das wird ein ganz massiver Einschnitt und wer hier davon redet, irgendwo muss man ja anfangen, der lebt in einer anderen Welt.

    Man sollte sich klar werden, das man mit 11,50 € am Tag auskommen muss, davon heisst es nicht nur seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, sondern auch Kleidung, Reparaturen von z.B. Waschmaschine etc. bestreiten. Besonders lustig ist es, das man die Antragsteller schon mal darauf hinweisen soll, das von dem Monatssatz besser Geld beiseite gepackt werden sollte für eben solche unvorhersehbaren Reparaturen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11. August 2004
  9. ibico

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    AW: Miet- und Heizkosten von Beziehern von Arbeitslosengeld II werden übernommen

    Gorcon, wie gross bist du?
     
  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Miet- und Heizkosten von Beziehern von Arbeitslosengeld II werden übernommen

    2,04m
    Gruß Gorcon