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Menschleben gibt es für vier Wochen Arrest

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Worringer, 5. Mai 2017.

  1. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Wer unter Einfluss von Alkohol Unfälle baut, wo Menschen zu Schaden kommen, dem sollte die Fahrerlaubnis lebenslang entzogen werden.
     
    Worringer, avd700, Sven1549 und 3 anderen gefällt das.
  2. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Du findest das Urteil also fair; ja? Du hast bei deiner Aufzählung der mildernden Umstände für den Todesfahrer vergessen zu erwähnen, dass das Todesopfer auch noch zur falschen Zeit am falschen Ort war. Und deshalb eine erheblich Mitschuld trägt.
    Würdest du eigentlich auch soviel Verständnis für den Todesfahrer aufbringen, wenn das Opfer ein Angehöriger oder guter Fraund von dir gewesen wäre?

    PS.
    Oder war dein Beitrag Satire pur?
     
  3. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    In Berlin war der Sachverhalt ein ganz anderer (kannst du hiermit überhaupt nicht vergleichen).
    Da haben sich 2 mit dem Vorsatz zu Rasen (Wollten ja ein Rennen fahren) ins Auto gesetzt und haben wissentlich in Kauf genommen das andere zu Schaden kommen.

    Während in diesem Fall Er überhaupt nicht soweit gedacht hat, Er wollte einfach nur schnell und Einfach nach Hause, ohne groß über die Gefahren nach zu denken.
    Wobei ich 4 Wochen auch etwas wenig finde.
    Ich mich auch immer Frage warum Volljährige zwar die Rechte eines Erwachsenen haben aber komischerweise nicht für die Folgen ihrer Taten dann wie Erwachsene belangt werden.
     
  4. Martyn

    Martyn Institution

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    Steht im letzten Absatz auf dem Link.

    Rational betrachtet bringt es aber nichts den Alkohl zu verteufeln ... auch wenn Alkohol im Strassenverkehr unbestritten kontraproduktiv ist.

    Es gibt nämlich ganz andere Faktoren welche die Verkehrstüchtigkeit wesentlich stärker beeinträchtigen als eine geringfügige Alkoholisierung, z.B.:
    - Termindruck bei Fahrern die beruflich unterwegs sind
    - Übermüdung durch zu wenig Schlaf oder zulanges fahren
    - Sorgen durch Beziehungsprobleme oder beruflichen Stress
    - Ablenkung und Stress durch quengelnde Kleinkinder

    Und sowas kann man schliesslich auch nicht verbieten, ja nichtmal wirklich überprüfen.

    Natürlich ist so ein Tod für die Angehörigen schwer zu ertragen. Aber es geht ja nicht darum mit einer Strafe das Opfer zu rächen, sondern den Täter für sein Fehlverhalten zu bestrafen. Und in dem Fall war sein Fehlverhalten jetzt nicht so gross, auch wenn die Auswirkungen jetzt sehr verherend waren. Aber das konnte der Täter ja nicht ahnen.

    Eigentlich wird er ja sogar härter bestraft als ein Erwachsener. Denn er muss die vier Wochen tatsächlich absitzen, während er eine Bewährungsstrafe nicht absitzen hätte müssen.

    Um mal ein prominentes Beispiel zu liefern: Otto Wisheu hat mit 1,99 Promille (also mehr als doppelt soviel) ebenfalls einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und hat damals nur 12 Monate auf Bewährung bekommen. >> Klüngelei und Drohanrufe: Die größten Polit-Skandale in Bayern - Bild 2 - Otto Wiesheu: Promille-Fahrt und Comeback - Region - nordbayern.de
     
    Wolfman563 und suniboy gefällt das.
  5. avd700

    avd700 Talk-König

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    Wer unter Alkohol jemanden zu tode fährt, der sollte mindestens verhandelt werden unter

    dem Aspekt der fahrlässigen tötung!!

    Eine Arreststrafe ist ja nahezu ein Freibrief für die nächste Rauschfahrt!!
     
  6. Martyn

    Martyn Institution

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    Das wird es ja auch: § 222 StGB Fahrlässige Tötung - dejure.org

    5 Jahre Freiheitsstrafe sind die Obergrenze, wobei man natürlich nur dann an die Obergrenze geht, wenn es schon recht grobe Fahrlässigkeit ist, und die Möglichkeit irgendwie absehbar ist.

    Aber mit nichtmal 1 Promille und einer mässigen Geschwindigkeitsüberschreitung kann man das nun wirklich nicht behaupten, deshalb ist es da klar das man eher am unteren Strafrahmen orientiert. Also in der Regel Bewährungsstrafe.
     
  7. avd700

    avd700 Talk-König

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    Dann möcht ich Dich mal hören wenn so ein Arschloch aus Versehen Deine Tochter totfährt??!!

    Das sollte allerdings niemals passieren!!
     
  8. atomino63

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    Das ist doch der entscheidende Fakt. Was soll man von einem Rechtssystem halten, in dem die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut, und das meine ich nicht politisch.

    Was den Alkohol und das wesentlich zu schnelle Fahren angeht, da bin ich der Meinung, dass mindestens das vorsätzlich geschieht. Ein Kraftfahrzeug führen sollte ein Privileg bleiben, schließlich gehen davon nicht unerhebliche Gefahren aus und wer sich dem nicht würdig erweist, läuft - auch ohne Todesfolge.
     
    +los gefällt das.
  9. Worringer

    Worringer Guest

    Das sehe ich anders. Vier Wochen für ein Menschleben... und da wundert sich die Politik, daß man das Raserproblem nicht in den Griff bekommt? Mit sowas wird doch die Arbeit der Polizei ad absordum geführt. Das Alkohol bei Straftaten als mildernder Umstand akzeptiert wird, finde ich ohnehin unverständlich. Niemand wird gezwungen sich zu betrinken und dann Auto zu fahren.

    Das andere Beispiel vom Kölner Auenweg, wo zwei sich nachweislich ein Rennen geliefert haben und dabei eine Radfahrerin überfahren wurde. Erst durch die Aussage eines einzelnen (!) Gutachters, wurden alle Zeugenaussagen und Spuren für nichtig erklärt und es sei garkein Rennen gewesen.
    Vor einigen Tagen hatten die Eltern des Mädchens im Kölner Stadtanzeiger die Anzeige zum zweijährigen Tag der Tötung ihrer Tochter geschaltet.
     
  10. Martyn

    Martyn Institution

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    Ich glaub aber nicht das härtere Strafen da etwas bringen würden. Denn ich glaube wer zu schnell fährt der denkt entweder garnicht über die Konsequenzen nach, oder ist davon überzeugt das alles gut geht und er eh nicht erwischt wird.

    Ganz im Gegenteil könnten härtere Strafen sogar zu mehr Todesfällen führen, mehr solche Fahrer im Falle des Falles Fahrerflucht begehen und Opfer zurücklassen ohne wenigstens Hilfe zu holen.

    In China gibts ja teilweise schon die Sitation das manchmal verletzte Opfer sogar ein zweites mal überfahren und dadurch getötet werden, um unerkannt flüchten zu können.