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Mahnung: DF Jahresabo!

Dieses Thema im Forum "DIGITAL FERNSEHEN - Die Zeitschrift" wurde erstellt von pzl64, 21. Mai 2005.

  1. pzl64

    pzl64 Senior Member

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    Hallo!
    Liebe Leute von DF: Findet ihr es nicht ein wenig übertrieben, eine Mahnung zu schicken, wenn der Jahresbetrag 3 Tage überfällig ist? Ich gebe ja zu, dass ich mich um 4 Tage verrechnet habe (Überweisung erfolgte am 20., nicht am 16.), aber das Porto könnt ihr euch sparen. Vielleicht solltet ihr mal mit eurer Buchhaltung sprechen, die Mahnungen erst ein wenig später zu versenden.

    Gruß
    Ralf
     
  2. noeler

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    AW: Mahnung: DF Jahresabo!

    Wieso ? Du hast das Zahlungsziel verstreichen lassen. Sorg halt dafuer, dass die Zahlung puenklich da ist, fertg.
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Mahnung: DF Jahresabo!

    ... was spricht denn gegen eine Abbuchung per Lastschrift ? Dann wird immer pünktlich bezahlt und es gibt keine Mahnung. Ich find's ein bischen altmodisch das mittels Überweisung zu bezahlen ...
     
  4. Captain_Grauhaar

    Captain_Grauhaar Board Ikone

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    AW: Mahnung: DF Jahresabo!

    Wieviel Wochen sollen die dann da vorsehen, bis auch der letzte endlich aufgewacht ist ..?
    Sorry, aber wieso sind immer nur die anderen Schuld wenn man selber etwas versaubeutelt hat ? Du hast das Zahlungsziel überschritten und dann gibt es Mahnung. In meinen Augen vollkommen korrekt was DF da macht.

    Ich frage mich nur, warum Du keine Lastschrift machst. Ist doch dach einfachste was es gibt, man vergisst nichts, alles läuft automatisch und wenn denn doch mal etwas schief läuft, dann kann man immer noch (im Extremfall) das Geld wiederholen.
     
  5. IGLDE

    IGLDE Talk-König

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    AW: Mahnung: DF Jahresabo!

    Keine Firma ist mehr verpflichtet Mahnungen zu verschicken. Du solltest zufrieden sein das du noch eine bekommen hast und nicht gleich Post von einer Inkassofirma.

    bye Opa :winken:
     
  6. pzl64

    pzl64 Senior Member

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    AW: Mahnung: DF Jahresabo!

    Ich hab doch geschrieben, dass ich einsehe, einen Fehler gemacht zu haben, aber ein paar Tage Toleranz sollten doch kein Problem sein.

    Ich fand es halt ein wenig schnell, dass eine Mahnung rausging und man sich das Porto sparen könnte. Ist aber halt meine Meinung, mit ist es egal, ich bezahle meine Rechnungen immer pünktlich, diesmal konnte ich halt 3 und 14 nicht addieren:) !

    Gruß
    Ralf
     
  7. tvfreund

    tvfreund Senior Member

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    AW: Mahnung: DF Jahresabo!

    Gemach, gemach - beide Seiten haben recht.

    Sobald ein Zahlungsziel per Datum benannt wird, befindet man sich bei Überschreiten automatisch im Verzug. Dann ist auch keine Zahlungserinnerung nötig.

    Nach 4 Tagen bereits eine Mahnung/Zahlungserinnerung zu schicken, halte ich persönlich ebenfalls für übertrieben. Damit verschwendet man wirklich nur Porto und Papier/Umschläge, denn eine Mahngebühr einzutreiben, wird in einem solchen Fall in einem unverhältnismässigen Aufwand zum Nutzen stehen. Und überhaupt, ist es auch eine Frage der Kundenbindung. Deshalb wird die Mahngebühr dann im Zweifel ausgebucht.
     
  8. falkoo

    falkoo Junior Member

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    AW: Mahnung: DF Jahresabo!

    Weil kein vernünftiges Mahnwesen existiert, gehen ein drittel der Firmenpleiten auf Aussenstände zurück.
    Rechne mal 100 000 Abos, mal 30 €s und nimm 5% Zins, da sieht man, dass Kleinvieh auch Mist macht.
    mfg falkoo
     
  9. tvfreund

    tvfreund Senior Member

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    AW: Mahnung: DF Jahresabo!

    Dann stärke lieber dass Mahnwesen und die rechtliche Handhabe beim Handwerk. Die öffentliche Hand hat erhebliche Zahlungsrückstände und treibt damit viele Mittelständler in den Ruin.

    Die Krankenkassen treiben es ähnlich; und die Firmen untereinander ebenso. Da wird wirklich mit den Zinsen spekuliert. Eine Speditionsfirma, bei der ich mich vor vielen Jahren mal beworben hatte, bezeichnete dies als "Zahlungs-Lotterie - Wer mahnt, fliegt raus"

    Ich stimme dir zu, dass es unverhältnissmässig ist, bis zur 5. oder 6. Mahnstufe zu warten, bis man weitere Schritte einleitet. Dass ist insofern inkonsequent.
     
  10. Voki

    Voki Junior Member

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    AW: Mahnung: DF Jahresabo!

    :) Witzige Diskussion. Ihr diskutiert über die rechtliche Zulässigkeit einer Mahnung und die bügelt hier teilweise eine einfache Meinung zur Mahnpraxis von DF nieder.

    Meine Meinung dazu ist:

    1. Überschreiten der Zahlungsfrist um wenige Tage (wenn keine Einzugsermächtigung für die fälligen Zahlungen erteilt wurde) kann schon mal passieren (Krankheit / Urlaub / Dienstreise etc.). Aus diesem Grunde beträgt die "Karenzzeit" i. d. R. 10 - 14 Tage.
    2. Mahnung ist nicht mehr erforderlich ---> stimmt. Kann gleich an ein Inkassounternehmen abgegeben werden. ABER: Ist das kundenfreundlich ? Vor allem für eine Zeitschrift die sehr häufig aus reinem privaten INTERESSE gelesen wird und die häufig nicht wirklich GEBRAUCHT wird ?
    3. Betriebswirtschaftlich mach jedenfalls eine Mahnungserstellung 2-3 Tage nach Fälligkeit des Rechnungsbetrages schlicht keinen Sinn, da der Mahnung sicherlich keine Mahngebühren zugeschlagen worden sind ... oder sollte ich mich irren ? Was passiert denn da ... der Abonnent erhält eine neue Zahlungsfrist und ist i. d. R. irritiert bis verärgert. Schlechter Deal für eine Zeitschrift die ihren Leserkreis doch wohl vergrößern will.

    Ich habe erst einmal das Probeabonnement und bin gespannt, ob denn DF in diesem Forum hierzu noch mal Stellung nimmt.

    Nix für ungut.;)
    Voki