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Mahnung des Auerbach-Verlag

Dieses Thema im Forum "DIGITAL FERNSEHEN - Die Zeitschrift" wurde erstellt von Tuco, 10. Mai 2008.

  1. Tuco

    Tuco Neuling

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    Ich muss leider hier meinen Unmut über den Auerbach-Verlag äussern.

    Ich bin seit dem 1.Tag Abo-Kunde der "Digital Fernsehen" Zeitschrift und habe immer meine Rechnungen sofort bezahlt.

    Ich habe heute eine 1.Mahnung über die Rechnung vom 08.04.2008 erhalten. Das ist nicht weiter schlimm, jedoch was mich nun ärgert ist, dass auf der Mahnung Mahngebühren in Höhe von 3,50 Euro berechnet werden.

    Die Rechnung wurde nicht bezahlt, da ich sie bis heute nicht erhalten habe!

    Ich muss leider sagen, es ist ziemlich peinlich vom Auerbach-Verlag Mahngebühren bei der 1.Mahnung zu erheben, vorallem wenn kein Beweis für die Zustellung der Rechnung besteht.

    Klar, könnte ich lügen und nur die Bezahlung der Rechnung vergessen haben; aber damit muss heute jedes Unternehmen mit leben.

    Ich habe jahrelange in der Buchhaltung gearbeitet und kenne die Tricks nach Mahnschreiben: "Wir haben keine Rechnung erhalten, bitte schicken Sie uns eine Kopie", und dass nach jeder Rechnung.

    Deswegen sollte die 1.Mahnung als "Zahlungserinnerung" gelten und keine Mahngebühren erhoben werden.

    Ich werde die Rechnung selbstverständlich bezahlen ohne Mahngebühren, weil ich die Zeitschrift auch weiter beziehen möchte, auch aus beruflichen Gründen.

    Tuco
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Mai 2008
  2. BrainKoeln

    BrainKoeln Guest

    AW: Mahnung des Auerbach-Verlag

    Wieso nimmst du nicht am Lastschriftverfahren teil? Ich würde nie freiwillig etwas auf Rechnung bezahlen, ich persönlich finde das völlig unnötig. Ein Bankeinzug erleichtert sowohl mir als auch meinem Vertragspartner die Arbeit.

    Gruß
    Brain
     
  3. ???-???

    ???-??? Silber Member

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    AW: Mahnung des Auerbach-Verlag

    Wenn mal was falsch (zuviel) berechnet wird buchen die bei LV dann trozdem ab und man rennt im schlimmsten Fall seinem Geld lange hinterher bei Rechnung bezahlt man dann einfach erst wenn die Rechnung richtig erstellt wurde.
     
  4. Markus Krecker

    Markus Krecker Lexikon

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    AW: Mahnung des Auerbach-Verlag

    Ich bin auch für Lastschrift. Ich sehe da auch nur Vorteile. Gerade bei Dingen die immer wieder anfallen wie Premiere, GEZ oder eben ein Zeitschriftenabo gibt es nichts einfacheres.
     
  5. bucard2263

    bucard2263 Silber Member

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    AW: Mahnung des Auerbach-Verlag

    Nie würde ich per Lastschrift bezahlen, wenn es nicht anders geht (wie z. B. Premiere). Immer wieder kommt es vor, daß Kunden ihr Abo kündigen und dennoch munter weiter abgebucht wird, was dann mit Unannehmlichkeiten verbunden ist. Mein Abo "digitalfernsehen" bezahle ich deshalb per Überweisung.

    Die Mahngebühren würde ich auch nicht bezahlen. Häufig hat sich die Sache erledigt, wenn man die Hauptforderung beglichen hat. Ansonsten würde ich mit Kündigung des Abos drohen.
     
  6. Spid3r

    Spid3r Silber Member

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    AW: Mahnung des Auerbach-Verlag

    Lastschrift ist immer am sichersten. Der grösste Vorteil ist, dass man sich das Geld zurückholen kann, man kann sowas sogar online erledigen. Eine Überweisung ist weg, wenn sie einmal gebucht wurde.
    Ich mache auch das meiste per Lastschrift, ansonsten wäre ich schon lange aus der Wohnung geflogen oder hätte keinen Strom mehr, da ich die Hälfte vergessen würde ;)
     
  7. györgy2

    györgy2 Silber Member

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    AW: Mahnung des Auerbach-Verlag

    Eine Möglichkeit die Vorteile des Lastschriftverfahrens ohne Risiken zu haben ist die Einrichtung eines Dauerauftrags. Die Firma hat keinen Zugriff aufs Konto, man kann die Zahlung nicht vergessen und sie bei Bedarf sofort einstellen.
     
  8. music

    music Gold Member

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    AW: Mahnung des Auerbach-Verlag

    Mach es wie ich.

    Ich lese die Digital Fernsehen seit Jahren kostenlos im Kaufland.

    Deswegen habe ich auch noch nie eine Mahnung bekommen.

    :D
     
  9. Lucky99

    Lucky99 Silber Member

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    AW: Mahnung des Auerbach-Verlag

    Sehr geil !
     
  10. Florian

    Florian Administrator Mitarbeiter

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    AW: Mahnung des Auerbach-Verlag

    Ach du bist das...