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LKW-Überholverbot in der Urlaubszeit?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von th60, 26. Juli 2013.

  1. th60

    th60 Gold Member

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    SPD: «Elefantenrennen» auf normalen Autobahnen in Ferien verbieten | Newsticker*- Frankfurter Rundschau

    Klar, es ist Sommer(loch), es ist Wahlkampf, und es wird wohl eh im Sand verlaufen. Aber was ist grundsätzlich davon zu halten? Als Trucker wäre ich wohl eher dagegen, wenn der überladene Schrotthaufen vor mir den Hang nicht hochkommt; aber so als genervter Urlauber...

    Gruß
    th60
     
  2. Eheimz

    Eheimz Institution Premium

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    AW: LKW-Überholverbot in der Urlaubszeit?

    Will man den armen Fahrern zumuten, dass sie den ganzen Tag das selbe vor sich sehen ?

    Da bekommt man's doch an den Kopf !
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: LKW-Überholverbot in der Urlaubszeit?

    Es würde völlig ausreichen, die bisherige Rechtslage auszuschöpfen.

    StVO §5, Abs. 2, Satz 2:
    "Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt."

    Damit ist de facto jedes "Elefantenrennen" verboten. Den "lahmen Schrotthaufen" dürfen sie überholen. Die Polizei müsste einfach nur konsequent diese Vergehen verfolgen.
     
  4. th60

    th60 Gold Member

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    AW: LKW-Überholverbot in der Urlaubszeit?

    @Gag: Das ist wahrscheinlich im Einzelfall immer sehr schwer nachzuweisen. Ich weiß von ganz früher ein wenig, wie das so ist: Du hängst vor der Kuppe hinter diesem Teil, das schon kurz vorm Sterben ist, findest endlich eine Lücke zum Überholen, und dann geht es schon bergab und der Armleuchter zieht dich sowas von lang... Dann scherst du brav wieder ein, und schon kommt die nächste Steigung...

    Gruß
    th60
     
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: LKW-Überholverbot in der Urlaubszeit?

    Eigentlich ist die Sachlage klar.

    Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn für LKWs ist manifestiert und die PS-Grenzen sind gesetzt, denn das sich LKWs schwer tun mit voller Beladung und an Steigungen ist auch klar. Somit ist das Elefantenrennen eigentlich nicht statthaft.
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: LKW-Überholverbot in der Urlaubszeit?

    Auch das ist alles klar geregelt, müsste nur durchgesetzt werden:

    (6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
     
  7. markus82

    markus82 Senior Member

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    AW: LKW-Überholverbot in der Urlaubszeit?

    Aber warum gerade in den Ferienmonaten?
    Auf vollgestopften Autobahnen ists zwar noch ärgerlicher aber bei weitem nicht so gefährlich als auf relativ freien Autobahnen auf denen ein PKW auch mal mit 200+kmh auf der linken Spur unterwegs sein kann
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: LKW-Überholverbot in der Urlaubszeit?

    Man könnte das auch ganz einfach lösen: Bei zweispurigen Autobahnen kommt einfach dieses Schild an die linke Spur:

    [​IMG]

    Fertig.

    Wobei ich persönlich eher für
    [​IMG]
    wäre... ;)
     
  9. Eisenbahnfan

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    AW: LKW-Überholverbot in der Urlaubszeit?

    Berufsrisiko?
     
  10. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    AW: LKW-Überholverbot in der Urlaubszeit?

    Vone einem generellen Überholverbot halte ich auch nichts. Das Problem sind nämlich normalerweise nicht die LKWs, sondern die PKWs. Da gibts die berühmten Mittelspurschleicher, die aus einer 3 spurigen Autobahn eine 2 spurige machen. Und dann sind da noch diejenigen, die während des Überholvorgangs neben dem LKW langsamer werden, um dann mit unter 100 km/h am LKW vorbeizuschleichen. Leider werden nur LKWs und Schnellfahrer kontrolliert, die ebenso gefährlichen Langsamfahrer und Mittelspurschleicher hält die Polizei nicht an.