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LfR FAQ (Wieso HSE auf S35, wieso überhaupt Teleshopping...)

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von garfield82, 11. November 2001.

  1. garfield82

    garfield82 Gold Member

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    Hi!

    Ich hab mir ja seit längerem vorgenommen, mal Auszüge aus dem FAQ der LfR zu posten, um viele Fragen in dem Forum endlich mal vielleicht zu klären. Es handelt sich um Originalauszüge aus der LfR Website, die Fragen wie "Wieso werden S02-S04" nicht belegt und "Wieso sendet auf S35 analoges Fernsehen?" beantwortet. Vorweg: es ist original LfR wortlaut, der nur für NRW zutrifft (aber für viele andere Bundesländer auch) und den ich in einigen Punkten für schwachsinnig halte.

    Gruß, Garf

    ---[*]Warum sind in manchen Kabelanlagen nicht mehr, wie früher, alle niederländischen Programme empfangbar?

    Entsprechend dem Landesrundfunkgesetz Nordrhein-Westfalen sowie der Kabelbelegungssatzung muss in grenznahen Verbreitungsgebieten mindestens eines der jeweils grenzüberschreitenden Programme eingespeist werden, die im versorgten Gebiet der Kabelanlage mit durchschnittlichem Antennenaufwand terrestrisch empfangbar sind und aus einem angrenzenden Land oder Bundesland einstrahlen. Das bedeutet, dass in denjenigen Gebieten, in denen niederländische Programme im versorgten Gebiet der Kabelanlage terrestrisch empfangbar sind, nur ein niederländisches Programm eingespeist werden muss. Zwar wäre es grundsätzlich zulässig, auch mehrere niederländische Programme einzuspeisen, dies ist jedoch aufgrund des Mangels an Kabelplätzen schon seit längerem nicht mehr möglich.[*] Warum sind so viele Programme noch immer nicht im Digitalen Fernsehen empfangbar, wann werden endlich alle Programme im Digitalen Fernsehen eingespeist?

    Digitales Fernsehen befindet sich derzeit noch in der Erprobungsphase. Auch für digitale Angebote stehen nur begrenzt Kapazitäten im Hyperband des Breitbandkabelnetzes zur Verfügung. Die Zahl der Angebote übersteigt diese Kapazitäten, sodass nicht alle berücksichtigt werden können.Digitale Angebote brauchen im Vergleich zu herkömmlichem Fernsehen mehr technische und sonstige Zwischenschritte, um zum Zuschauer zu kommen. Sie müssen z.B. digitalisiert und technisch zu einem Paket geschnürt werden und schließlich durch eine Set Top Box empfangbar gemacht werden. Das setzt entsprechende Vereinbarungen zwischen Programmveranstalter und Dienstleistungsunternehmen voraus. Hier ist nicht nur technisches Neuland zu betreten gewesen. Hinzu kommt, dass im Bereich digitaler Angebote anders als im analogen Bereich die technischen Voraussetzungen zur Zeit nur eine landes- bzw. bundesweit einheitliche Belegung ermöglichen. Die LfR arbeitet hier gemeinsam mit den anderen Landesmedienanstalten seit längerem an Lösungen.[*]In welchen Frequenzbereichen werden Rundfunkprogramme in die Kabelanlagen der Ish GmbH & Co. KG eingespeist?

    Analoge Fernsehprogramme werden in folgenden Bereichen eingespeist:
    VHF-Band I : K 02 – K 04 (47 – 68 MHz)
    Unterer Sonderkanalbereich: S 04 – S 10 (125 – 174 MHz)
    VHF-Bereich III: K 05 – K 12 (174 – 230 MHz)
    Oberer Sonderkanalbereich: S 11 – S 20 (230 – 300 MHz)
    Hyperband: S 21 – S 25 (302 – 342 MHz)

    Digitale Programmpakete werden z. Zt. im folgenden Bereich eingespeist:
    Hyperband S 26 – S 38 (342 – 446 MHz)
    (außer S 35)

    Analoge Hörfunkprogramme werden im folgenden Bereich eingespeist:
    UKW (87,5 – 108 MHz)[*]Warum werden in einige Kabelanlagen die Teleshopping-Angebote QVC und/oder H.S.E. anstelle von Fernsehprogrammen eingespeist? Und warum werden diese Angebote nicht überall eingespeist? Handelt es sich bei QVC und H.S.E. nicht um Dauerwerbesendungen?

    Bei den Teleshopping-Angeboten QVC und H.S.E. handelt es sich um Mediendienste. Sie werden auf der Grundlage der 1. Medienversuchsverordnung (1. MVVO) des Landes Nordrhein-Westfalen in die nordrhein-westfälischen Kabelanlagen eingespeist. Diese Verordnung regelt den Modellversuch mit digitalem Fernsehen und neuen digitalen Kommunikationsdiensten, der zunächst bis zum Jahresende 2000 befristet ist. QVC und H.S.E. werden daher nicht in die allgemeinen Rangfolgeentscheidungen einbezogen, in denen die Rangfolge der herangeführten Fernsehprogramme festgelegt wird. Da die Medienversuchsverordnung keinen Anspruch der am Modellversuch teilnehmenden Veranstalter auf eine Einspeisung ihrer Angebote in alle nordrhein-westfälischen Kabelanlagen begründet, sind die Angebote entsprechend auch nicht in allen Kabelanlagen zu empfangen.
    Die Teleshopping-Angebote QVC und H.S.E. sind als Mediendienste zulässig. Dauerwerbesendungen sind dagegen eine rundfunkrechtliche Kategorie, die nur auf Rundfunkprogramme anwendbar ist. [*]Warum wird auf dem Sonderkanal S 35 das Teleshopping-Angebot H.S.E. ausgestrahlt und kein Fernsehprogramm?

    Bei den Teleshopping-Angeboten QVC und H.S.E. handelt es sich um Mediendienste. Sie werden auf der Grundlage der 1. Medienversuchsverordnung (1. MVVO) des Landes Nordrhein-Westfalen in die nordrhein-westfälischen Kabelanlagen eingespeist. Diese Verordnung regelt den Modellversuch mit digitalem Fernsehen und neuen digitalen Kommunikationsdiensten, der zunächst bis zum Jahresende 2000 befristet ist. QVC und H.S.E. werden daher nicht in die allgemeinen Rangfolgeentscheidungen einbezogen, in denen die Rangfolge der herangeführten Fernsehprogramme festgelegt wird.

    Der Sonderkanal S 35 ist zukünftig für die digitale Nutzung zur Verbreitung lokaler und regionaler Angebote vorgesehen. Da es derartige Angebote zur Zeit noch nicht gibt, wurde beschlossen, den Kanal vorübergehend zu re-analogisieren und dem Veranstalter H.S.E. zuzuweisen.


    Quelle: FAQ über Kabelbelegungen LfR

    [ 11. November 2001: Beitrag editiert von: garfield82 ]</p>
     
  2. giovanni11

    giovanni11 Gold Member

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    Diese FAQ wirft bei mir fast mehr Fragen auf, so z. B. wieso S35 analog an einen Verkaufskanal verplempert wird, wieso Digital-TV als Erprobungsstadium deklariert wird, wieso nicht drauf eingegangen wird, dass der Endkunde auch bei Set-Top-Boxen die freie Wahl hat etc. Was heißt "Digitalisieren von Programmen...";

    Ich sehe nur, dass ich im Digital-TV auf Satellit dermaßen viele Programme habe, die es im Kabel-TV nicht gibt, dass ich im Satelliten-Empfang meinen Receiver selber aussuchen kann, und dass es so ziemlich alle privaten deutschen Fernsehsender bereits im Digital-TV gibt, die im Kabel-Digital-TV nicht zu finden sind.

    Wo ist überhaupt die Festlegung, dass Free-TV-Sender auch free bleiben müssen und keine Zusatzgebühren verursachen dürfen, egal ob sie analog oder digital übertragen werden???? Solche Selbstverständlichkeiten vermisse ich hier.
     
  3. Skyhawk

    Skyhawk Senior Member

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    Moin!!!

    @garfield82:
    Nur die URL hätte auch gereicht. [​IMG]

    Ciao Skyhawk!!!
     
  4. Prosecco

    Prosecco Senior Member

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    Da habe ich ja dann die Hoffnung das ab 1 Januar der S35 frei wird. Da wird Premiere analog ja abgeschaltet.

    Prosecco