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Laut AGB Kündigung möglich wegen Änderungen ab 1.8.2006?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von BuckFush, 22. Juni 2006.

  1. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: Laut AGB Kündigung möglich wegen Änderungen ab 1.8.2006?

    Kann es sein, dass Du das "Buli außen vor" nicht gelesen hast ? ;)
    Bei Dir ist doch Fussball live mit drin. Also eine andere Situation.

    Kostet Komplett neu nicht 40 EUR im Monat (34,99 + 5,-) im 12 Monatsvertrag ???
    Und kostete Komplett nicht nur im 12 Monatsvertrag 45,- ???
    Du musst schon Verträge gleicher Laufzeit vergleichen. Also bei 12 Monaten 47,- alt mit 40,- neu oder bei 24 Monaten 45,- alt und 35,- neu.

    Wenn Du nicht wechselst kannst Du versuchen wegen Bundesliga außerordentlich zu kündigen.
     
  2. lulu123

    lulu123 Senior Member

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    AW: Laut AGB Kündigung möglich wegen Änderungen ab 1.8.2006?

    ich muss hier mal anmerken, dass der wortlaut in dem foto, kopie, wie auch immer genannt so nicht auf der premiere webpage nicht zu finden ist, hier mal ein ZITAT aus 6.3 der agbs von premiere: "6.3 Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Eingang beim anderen Vertragspartner an. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt." zitat ende, dann aus 6.5: "6.5 Premiere behält sich vor, bei einer Änderung/Umstrukturierung des Programmangebotes die Abonnementbeiträge abweichend von Ziffer 3.6 zu ändern. In diesem Fall ist der Abonnent/Premiere berechtigt, das Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der geplanten Änderung schriftlich zu kündigen. Stimmt der Abonnent der Leistungsänderung zu, kann Premiere die Preisstruktur anpassen, ohne dass dies ein Kündigungsrecht des Abonnenten auslöst.", dass bedeutet dann, dass ihr nen brief aufsetzen müsst, in dem ihr begründet, warum ihr der jeweiligen preisänderung nicht zustimmt, und das ihr deswegen eine außerordentliche kündigung wünscht nach diesem punkt aus den agbs!
     
  3. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: Laut AGB Kündigung möglich wegen Änderungen ab 1.8.2006?

    Aber Premiere hebt doch gar keine Preise für Bestandskunden an :confused:
    Ich hatte übrigens zuvor (einfach mal eine Seite zurückblättern) nicht gesagt, es geht auf gar keinen Fall, sondern, dass man mal sehen muss, wie der Richter das bewerten würde. Bei Bundesliga war das entscheidene Argument gegen die Fairplay Gariantie und für eine außerordentliche Kündigung des Gesamtvertrages, dass man Fussball Live nicht einzeln abonnieren konnte.
     
  4. Joost38

    Joost38 Wasserfall

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    AW: Laut AGB Kündigung möglich wegen Änderungen ab 1.8.2006?

    Oder aber, man kündigt einfach aus wichtigem Grund wegen des Wegfalls der Bundesliga. Denn, wie du es ja selbst zitiert hast, steht auch in den Premiere-AGB: "Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe der vertraglichen und GESETZLICHEN Bestimmungen bleibt unberührt."
     
  5. micki1981

    micki1981 Junior Member

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    AW: Laut AGB Kündigung möglich wegen Änderungen ab 1.8.2006?

    Überlesen hatte ichs nicht wirklich, eher gekonnt ignoriert ;-)

    Komplett-Kunden haben kein außerordentliches Kündigungsrecht (sagt zumindest Premiere).

    Mein Komplett-Abo kostet tatsächlich im 12 Monatsvertrag 45€ (nicht 47,90) inkl. TV Digital. Daher vergleiche ichs mit dem neuen 12 Monatsabo:
    34,99 Komplett + 4,99 wegen 12 Monatsvertrag + 3,58 anteilig für TV Digital = 43,56 €. D.h. Ersparnis = 1,44€.

    Meiner Meinung nach ist das die totale Kundenverarschung...
     
  6. Schleifer

    Schleifer Junior Member

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    AW: Laut AGB Kündigung möglich wegen Änderungen ab 1.8.2006?

    In den AGB unter 3.6 findet man auch folgendes:

    3.6 Premiere kann die vom Abonnenten monatlich zu zahlenden Beiträge erhöhen, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung des Programms bzw. der Inhalte erhöhen. Eine Erhöhung darf jährlich nur einmal erfolgen und muss mindestens drei Monate im Voraus angekündigt werden. Der Abonnent ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung fünf Prozent oder mehr des ursprünglichen Abonnementpreises ausmacht. Die Kündigung muss Premiere .......

    Wenn ich also jetzt 7 Filmkanäle habe plus Start und in Zukunft nur noch fünf Kanäle, dann ist das eine Erhöhung um mehr als fünf Prozent. Auch da kann man kündigen.Man ist also nicht zwingend auf Fussball angewiesen.
     
  7. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: Laut AGB Kündigung möglich wegen Änderungen ab 1.8.2006?

    Noch ist Premiere nicht der Gesetzgeber ;)

    Ok - dann hattest Du aber keine Standard-Kondition... Dann ist's eh' schlecht mit diesen Vergleichen. Bei Leuten die Komplett als Rückgewinnung für 30,- haben, sieht's ja noch schlimmer aus. So kann man nicht vergleichen ;)
     
  8. Joost38

    Joost38 Wasserfall

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    AW: Laut AGB Kündigung möglich wegen Änderungen ab 1.8.2006?

    Soweit ich weiß, wurde der Passus mit den 5% in einem Gerichtsurteil als nichtig erklärt...der Kunde muss bei JEDER Preiserhöhung zustimmen.
     
  9. micki1981

    micki1981 Junior Member

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    AW: Laut AGB Kündigung möglich wegen Änderungen ab 1.8.2006?

    Das Urteil vom Februar diesen Jahres ist noch nicht rechtskräftig, da Premiere in die Berufung gegangen ist und sich das noch hinzieht.
     
  10. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: Laut AGB Kündigung möglich wegen Änderungen ab 1.8.2006?

    Also Start läuft erstmal weiter. Kannst Du also nicht rausrechnen. Und bei Wegfall eines Programmes stellt sich die Frage, ob dadurch das Programmangebot geringer wird. Wenn nein, wäre die Frage, wie weniger Widerholungen (die andere mögliche Konsequenz, wenn man ein Programm spart) gewertet würden.