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Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von DocHoliday1, 22. Juni 2008.

  1. DocHoliday1

    DocHoliday1 Senior Member

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    Hat jemand schon mal irgendwo ein Urteil gefunden in dem ein Lauglotzer (Benutzr von gepatchten Boxen) oder sogenannte Karten-Ali´s (Verkäufer von diversen Karten) verurteilt worden ist?

    Hat PW überhaupt schon einmal jemanden angezeigt?

    Ich habe bis dato keine Urteile dazu in Deutschland gefunden.
     
  2. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Zeig dich selbst an und schau was passiert, ganz einfach ;)

    Gruß
    emtewe
     
  3. DocHoliday1

    DocHoliday1 Senior Member

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Das ist es ja, es passiert NIX?

    Hausdurchsuchungen und Vorladungen zur Vernehmung gibt es viele, und das schon seit Jahren, aber dann passiert irgendwie nix mehr?
     
  4. dittsche

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    ....
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juni 2008
  5. dittsche

    dittsche Board Ikone

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Solche Sachen werden von den Staatsanwaltschaften oftmals eingestellt. Zumindest wenn Ersttäterschaft vorliegt. Ist so ähnlich wie Schwarzfahren, wer öfters erwischt wird, hat erst einen Strafbefehl, dann vielleicht eine Klage zu erwarten. Betrifft aber nur die Schwarzseher.

    Wer Karten vertickt hat gleich eine Anklage zu befürchten. Meistens sind da viele Fälle zusammengekommen, dann liegt etvt. Gewerbsmäßigkeit vor. Oft tun sich da mehrere auch zusammen, dann liegt oft bandenmäßiges Verhalten vor.

    Ab da gibt es richtig Ärger ;) :winken:
     
  6. DocHoliday1

    DocHoliday1 Senior Member

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Also die Cerebo wurden doch Gewerbsmässig von grossen Händlern verkauft.

    Und? Was ist dabei herausgekommen? Bei Wiederholung Androhung von Geldstrafe, sonst nix.

    Selbst Käufer der Karten wurden ermittelt, haben aber NIE was vom Staatsanwalt gehört.

    Bisher gab es noch nirgendwo Ärger....
     
  7. dittsche

    dittsche Board Ikone

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  8. DocHoliday1

    DocHoliday1 Senior Member

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Na ja, das ist ja wieder ein Extremfall und das Urteil wurde aufgrund vieler Gesetzesverstösse gesprochen. Ausserdem ist die Geschichte auch schon 6 Jahre her...

    Ich hätte gerne was aktuelleres, und ein Urteil was nicht hehlerei und sonstige Straftaten beinhaltet.
     
  9. AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    ZKDSG
    § 4 Strafvorschriften
    Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 3 Nr. 1 eine Umgehungsvorrichtung herstellt, einführt oder verbreitet.
    § 5 Bußgeldvorschriften
    1. Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 3 Nr. 2 eine Umgehungsvorrichtung besitzt, technisch einrichtet, wartet oder austauscht.
    2. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
    ............

    Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
    Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
    Berlin, den 19. März 2002
     
  10. DocHoliday1

    DocHoliday1 Senior Member

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    AW: Lauglotzer oder Karten-Ali Urteil?

    Die Gesetzesvorlagen kenne ich selber....

    Ein Urteil soll her, nicht nur die Androhung!