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Kurioser Fall - Rechtslage Kabelanschluß

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von towomz, 13. November 2002.

  1. towomz

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    Hallo!

    Ich muß Euch hier mal was berichten. Ich versuche schon seit einigen Wochen bei meinem Vermieter anzuleiern, dass wir von Kabel auf SAT umsteigen. Wir sind 6 Mietparteien. Wir wären wohl die einzigen, die letztlich an SAT Interesse haben. Ich wollte nun zumindest für unsere Wohnung eine Lösung, in dem ich an der hinteren Mauer des Gemienschaftsbalkons eine Schüssel installiert hätte.

    Mein Vermieter teilte mir nun folgendes mit: Als Kabelanschluß gelegt wurde, habe er bei Primacom einen Vertrag unterschrieben, wonach Primacom ins Haus die Anschlüsse inkl. Verstärker kostenfrei legt, der Vermieter sich jedoch verpflichtet, keine äußeren Antennenanlagen für SAT zuzulassen.

    Ich bin impört. Ist so etwas rechtens? Mein Vermieter sagt ja, habe das bei einem befreundeten Wohnungsmakler prüfen lassen. Ich will mir diesen Vertrag mal geben lassen (wenn er ihn noch findet). So langsam wird das ganze albern und ich denke ernsthaft an Auszug aus der Wohnung.

    Ich wäre dankbar, wenn jemand zu der Rechtslage hier mal was schreiben könnte.
     
  2. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    Das ist ja gerade die Ka wüt e in Deutschland. Laut Rechtssprechung kann dir der Vermieter verbieten eine Schüssel an die Hauswand (Mauer use.) anzubringen.

    Das er das aber auf PrimaCom schiebt ist allerdings schon etwas komisch. Das ist für mich eigentlich kein triftiger Grund. Eigentlich geht es in solchen Fällen nur ums Verschandeln.

    Vieleicht solltet IHR noch mehr Mieter von SAT überzeugen. Irgendwann muss euer Vermieter nachgeben. Allerdings müssen die Sat-willigen in der Mehrheit sein.

    mfg
     
  3. towomz

    towomz Board Ikone

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    6 Mietparteien, davon eine Dame ohne Fernseher, die restlichen wollen kein SAT. Wir sind die gearschten.
     
  4. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    Wenn du vielleicht triftige Gründe vorbringen könntest, die einen Sat-Empfang rechtfertigen würden, als da wären: Beruflich bedingte Fortbildung (Nachrichtensender), Ausländer in der Familie, etc. --> würde es leichter machen.
     
  5. bdroege

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    eigentlich kann der Vermieter es nur verbieten, wenn eine bauliche Veränderung (bohren etc.) vorgenommen wird. ein Aufstellen mit Balkonständer kann der Vermieter nicht verbieten, wenn keine Personen gefährdet (herrunterfallen der schüssel) werden.

    Genaue infos gint es bspw. auf astra.de

    Ich kann mir nicht vorstellen, das dieser Vertragspunkt rechtwirksam ist, da dieser gegen das Grundgesetzt verstösst (informatonsfreiheit)
     
  6. towomz

    towomz Board Ikone

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    Schwarzer Lord: Nein, das trifft ja alles nicht zu. Wenn nicht bald in Deutschland die Nutzung von SAT nicht generell erlaubt wird und nur mit sehr triftigen Gründen (Denkmalschutz) verboten werden kann, sehe ich nur einen Umzug als Möglichkeit, auf SAT umsteigen zu können. Armes Deutschland.

    b.droege: Wir haben keinen eigenen Baklon, nur Gemeinschaftsbalkon. Ich denke auch, dass die Regelung gegen das Grundgesetz verstöst. Nur eine Klage gegen den Vermieter könnte hier jedoch Sicherheit schaffen.

    <small>[ 13. November 2002, 20:48: Beitrag editiert von: towomz ]</small>
     
  7. giovanni11

    giovanni11 Gold Member

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    Diese PrimaCom-Regelung, die hier angesprochen wird, entspricht auch dem, was KabelNRW (angeblich - ich habs selber nie gesehen, nur von gelesen) seinen Kunden als Klausel in den Vertrag unterschob: Die Verkabelung im Haus wurde auf Kosten von KabelNRW gemacht, dafür darf keine alternative Empfangsanlage installiert und Kabel-TV muss 12 Jahre gekauft werden...

    Inwieweit das rechtens ist, weiß ich nicht. Das hier eine Einschränkung der demokratisch legitimierten Informationsfreiheit vorliegt, ist wohl unbestritten. Aber dann kommt irgendwann die Güterabwägung zwischen den Interessen des Vermieters und denen des Mieters... und da muss noch sicherlich einiges gemacht werden zugunsten der Informationsfreiheit, wie dieses Beispiel deutlich macht... (meine Meinung)
     
  8. Handtüch

    Handtüch Senior Member

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    bei uns dürfte man eine Schüssel ranhängen, Kabel D kennt unser Haus irgendwie garnicht, aber trotzdem will ich kein SAT. Wenn man ein funktionierendes Kabelnetz hat, braucht man das nicht, weil:

    1. Auf Analog kommt a ned mehr
    2. Digital für zwei Teilnehmer für uns zu teuer ist.

    Kabel bleibt breites_
     
  9. giovanni11

    giovanni11 Gold Member

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    Das ist ja ok, wenn Du Kabel-TV behalten willst. Nur denke ich, dass das eine individuelle Entscheidung ist, die jeder auch für sich treffen dürfen sollte. Soviel Demokratie sollte schon sein.

    Ansonsten, noch viel Spaß beim Fernsehen (egal ob analoges Kabel-TV oder digitales Satelliten-TV oder wie auch immer)
     
  10. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    @ all

    Hallo Leute,

    ich habe mir mal die Mühe gemacht und im Internet mal geschaut, was man gegen stürrische Vermieter machen kann.

    Es ist laut Rechtsprechungen des OGH nicht generell verboten Satschüsseln am Gebäude usw. anzubringen.

    Schaut einfach mal hier.

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    Es gibt immer Licht am Ende eines Tunnels!