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Kulturstaatsminister Weimer will Gendern nicht bestrafen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. August 2025 um 13:32 Uhr.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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  2. lg74

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    Oh, wie gnädig. Keine Strafe für die Beachtung und Anwendung von Art. 3 Abs. 3 GG. Starke Leistung von einer Person des öffentlichen Lebens heutzutage. Man muss ja immer mit dem Schlimmeren rechnen.
     
  3. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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  4. Eike

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    Von bestrafen war auch nie die Rede.
    In den Medien schalte ich sofort weg wenn gegendert wird.
    Das schont die Nerven.
     
    Sofa-Sportler und Nelli22.08 gefällt das.
  5. KLX

    KLX Lexikon

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    Wenn man indirekt andeutet, Gelder zu streichen wenn man nicht spurt, hat es schon was mit bestrafen zu tun. Und nicht überall hätte Weimer was zu melden, da gar nicht zuständig. Mit der Methode Trump kommt man halt aber doch nicht immer durch. Zum Glück. Womöglich war der Gegenwind doch etwas größer, als der Herr Weimer gedacht hatte?

    Gendern muss nicht jedem gefallen, eigentlich sollte man drüber stehen können.

    Ich habe mal ChatGPT "Ist das verbieten von Gendern eine Einschränkung der Meinungsfreiheit?" gefragt. Antwort:

    Ob ein Verbot des Genderns eine Einschränkung der Meinungsfreiheit darstellt, hängt stark vom Kontext ab – insbesondere davon, wer das Verbot ausspricht und in welchem Bereich es gilt.

    1. Grundrechtlicher Rahmen in Deutschland

    • Art. 5 Abs. 1 GG garantiert die Meinungsfreiheit, einschließlich der Freiheit, sich in Wort, Schrift und Bild auszudrücken.
    • Sprache ist nicht nur Kommunikationsmittel, sondern auch Ausdruck persönlicher Überzeugung. Die Wahl einer gendergerechten Formulierung kann eine solche Überzeugung widerspiegeln.
    Ein generelles staatliches Verbot des Genderns würde daher grundsätzlich in die Meinungsfreiheit eingreifen und müsste eine sehr starke verfassungsrechtliche Rechtfertigung haben.
    → Diese wäre schwer zu begründen, da gendergerechte Sprache nicht per se Grundrechte anderer verletzt.

    2. Öffentliche Einrichtungen vs. Privatwirtschaft

    • In Schulen, Behörden, Verwaltung:
      Hier darf der Staat interne Sprachregeln festlegen (z. B. für einheitliche Formulare oder amtliche Schreiben).
      Das ist kein vollständiges Sprechverbot, sondern eine Dienstanweisung. Lehrkräfte oder Verwaltungsmitarbeitende dürfen privat weiterhin gendern.
      → Kein totales Verbot, aber Einschränkung in der Amtssprache.
    • Private Unternehmen / Medien:
      Hier könnte ein Arbeitgeber gendergerechte Sprache untersagen, wenn er sachliche Gründe hat (Corporate Design, Verständlichkeit für Kundschaft etc.).
      → Arbeitsrechtlich zulässig, aber nicht ohne Grenzen (Persönlichkeitsrecht, Diskriminierungsschutz).
    3. Politische Dimension
    • Wenn der Staat gezielt auch in der privaten Kommunikation das Gendern verbieten würde, wäre das fast sicher verfassungswidrig, da es ein inhaltliches Sprachverbot darstellt.
    • Eine bloße Empfehlung, nicht zu gendern, ist rechtlich unproblematischer, wirkt aber politisch als „Sprachlenkung“.
    Kurz gesagt:
    • Ja, ein umfassendes staatliches Verbot des Genderns wäre eine Einschränkung der Meinungsfreiheit.
    • Nein, ein rein internes Regelwerk für amtliche Texte ist in der Regel keine verbotene Grundrechtsverletzung, da hier die Funktionsfähigkeit der Verwaltung im Vordergrund steht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. August 2025 um 22:28 Uhr
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  6. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Geht es noch größer? :rolleyes:
     
  7. Dunefan05

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    Gender bestrafen? Wenn man Gendern verbietet, dann frage ich mich, was nützt ein Verbot ohne Sanktionen bei Missachtung? Ne Geldstrafe wäre ja schon aussreichend.
     
    Nelli22.08 gefällt das.