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Kino.to-Webdesigner zu Haftstrafe verurteilt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 3. Dezember 2011.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Ein 33 Jahre alter Webdesigner ist für die Mitarbeit am illegalen Internet-Filmportal kino.to zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagt ist vom Amtsgericht Leipzig der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig gesprochen worden.

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  2. zapperina

    zapperina Junior Member

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    AW: Kino.to-Webdesigner zu Haftstrafe verurteilt

    Ich kann jetzt nicht sagen ob die Länge der Haftstraße angemessen ist, aber es schon gut so, das es zu einem solchen Urteil gekommen ist... hoffentlich kommen immer weniger Leute auf die Idee, so etwas zu unternehmen...
     
  3. paranox

    paranox Gold Member

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    AW: Kino.to-Webdesigner zu Haftstrafe verurteilt

    Na dann, frohe Weihnachten. :winken:
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Kino.to-Webdesigner zu Haftstrafe verurteilt

    Ja wie jetzt? Ich dachte, hiesigen "Forenexperten" nach können die da niemanden bestrafen :confused:

    ;)
     
  5. blackdevil4589

    blackdevil4589 Wasserfall

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    AW: Kino.to-Webdesigner zu Haftstrafe verurteilt

    "Es ging bei kino.to rein darum, Geld zu machen"

    :eek::eek: waaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaas ? sind die sich da sicher? nicht um die Armut auf der Welt zu stoppen?

    "Die Betreiber des Portals hatten Millionen-Umsätze mit Online-Werbung erzielt."

    sollten dann nicht auch die Werbepartner bestraft werden? immerhin haben sie das ganze scheinbar erst finanziell ermöglicht ?!!!

    nö^^ die nächsten werden einfach nicht so dumm sein und aus Ländern streamen, wo es verboten ist. Wer auf die Idee gekommen ist einen Sitz in Deutschland auszuwählen sollte schon dafür ins Gefängnis :D^^
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Dezember 2011
  6. K0900

    K0900 Senior Member

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    AW: Kino.to-Webdesigner zu Haftstrafe verurteilt

    Klar, kleine Lichter werden in Deutschland immer zu harten Strafen verdonnert.
    Anders hingegen ist es, wenn jemand Steuern in Millionenhöhe hinterzieht, der hat evtl. die Möglichkeit, mit dem Gericht zu " verhandeln ", tja...
     
  7. zuhause

    zuhause Silber Member

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    AW: Kino.to-Webdesigner zu Haftstrafe verurteilt

    Betrüger wie Guttenberg sind sich bis heute keiner Schuld bewußt.
    Totschläger die in der U-Bahn andere fast tot treten bleiben bis zur
    Verhandlung auf freiem Fuß und bekommen eher weniger als obiger Webdesigner.
    Kindervergewaltiger bekommen Bewährung.
    Ehemals Sicherungsverwahrte dürfen in der Nachbarschaft von Kinderspielplätzen ihren neuen Wohnsitz wählen.
    Bankster mit Schäden in zigfacher Kino.to-Schadenshöhe bekommen Peanuts aufgebrummt und verlassen mit V-Zeichen das Gericht.
    Banker die tausende Bankkunden mit Lehman über den Tisch gezogen haben sitzen heute noch hinter dem Bankschalter.

    Und dann gibt es noch die Maultaschen, Schrottplatz-Fahrrad und Flaschenpfandbon-Urteile.

    Und da erlauben wir uns noch Urteile über die Bakschisch-Methoden in Bananenstaaten? Da kritisieren wir die Sharia?
    Da klagen wir über die Gerichte in Libyen?
    Ich weiß nicht, ob ich wie AiWeiwei von einem Chinesischen Gericht stehen will, vor einem Britischen bzw. Schwedischen wie Assange oder hier im Deutschland von 2011.
     
  8. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Kino.to-Webdesigner zu Haftstrafe verurteilt

    Wie viele Jahre bekommt Google? Die machen auch Millionen Umsätze mit Onlienwerbung.
     
  9. skykunde

    skykunde Talk-König

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    AW: Kino.to-Webdesigner zu Haftstrafe verurteilt

    Was genau hat der nette Webdesigner nun verbrochen? Ist es die Tatsache, dass er mit Onlinewerbung Geld verdiente, obwohl das nur die Elite darf? Oder geht es darum, dass er die Onlinewerbung neben einem urheberrechtlich geschützten Werk eines Dritten platzierte? Werbung ist Werbung, egal wo. Was ist daran bitte so "schlimm"? Der Kerl sollte freigesprochen werden und gleich bei renommierten Webunternehmen anheuern. Dort gehört er hin und nicht in den Knast.
     
  10. PapaJoe

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    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: Kino.to-Webdesigner zu Haftstrafe verurteilt

    Der "Rechtsstaat" verkommt immer mehr zur Schimäre.
    von Guttenberg rocks!

    :eek: