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Kino-Gutscheine in DM !! (noch gültig )???

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von podolski, 9. November 2009.

  1. podolski

    podolski Silber Member

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    frage...habe soeben noch 2 gutscheine für einen kinobesuch im wert von 12 DM gefunden....sind die noch gültig..steht kein verfallsdatum drauf...kino gibt es auch noch...wäre was zum einlösen für den film "2012"
     
  2. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Kino-Gutscheine in DM !! (noch gültig )???

    Ich würde das einfach mal testen. Mein Cinemaxx-Gutschein war auch 4 Jahre lang verschollen. :D

    Angenommen wurde er trotzdem. DM ist zwar schon arg alt, aber Versuch macht kluch.
     
  3. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Kino-Gutscheine in DM !! (noch gültig )???

    Müssen die Landesbanken die nicht wechseln? :D

    Gruß
    emtewe
     
  4. SvenC

    SvenC Board Ikone

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    AW: Kino-Gutscheine in DM !! (noch gültig )???

    Ich dächte, Gutscheine haben kein Verfallsdatum. Las ich mal irgendwo...
    Okay, wenn es Quelle-Gutscheine wären und sie gibt es nicht mehr, dann hättest Du wohl Pech. :D
     
  5. Nico_Thien

    Nico_Thien Senior Member

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    AW: Kino-Gutscheine in DM !! (noch gültig )???

    Kannst Du getrost einlösen, Gutscheine dürfen nicht verfallen (sofern die Firma nicht pleite geht). Ein abgedrucktes Verfalldatum ist nichtig.
     
  6. Raymus

    Raymus Gold Member

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    AW: Kino-Gutscheine in DM !! (noch gültig )???

    Ich hab auch letztes Jahr mal 2 Gutscheine von 1999 gefunden. Wert: 14DM pro Gutschein. Heute kostet der Eintritt 7,50€ (regulär), ich war am Kinotag da (5€), da haben sie die angenommen und gesagt: Raus kriegen sie jetzt aber nichts mehr:winken:
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Kino-Gutscheine in DM !! (noch gültig )???

    Das ist so nicht richtig.

    Seit der Schuldrechtsreform des BGB unterliegen auch Gutscheine wie jeder Anspruch der Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB, gezählt ab dem 31.12 des Ausstelljahres. Danach verliert der Kunde jeglichen rechtlichen Anspruch auf Ware oder Geld. Nur die Einschränkung der gesetzlichen Dreijahresfrist auf bspw. nur ein Jahr Gültigkeitsdauer ist grundsätzlich nicht möglich bzw. nur unter bestimmten Bedingungen. Amazon hat sich da bspw. die Finger verbrannt.

    Das betrifft alle Gutscheine, die ab dem 1.1.2002 ausgestellt wurden. Urteile, die sich nicht auf die Regelung ab 1.1.2002 beziehen, kannst du also vergessen.

    Natürlich kann der Anbieter aus Kulanz auch weiterhin freiwillig den Gutschein eintauschen.

    Ältere Gutscheine (vor dem 1.1.2002), auch aus DM-Zeiten unterliegen grundsätzlich noch der alten Frist von 30 Jahren. Allerdings besteht hier nicht mehr der Anspruch auf Einlösung gegen ein bestimmtes Gut.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. November 2009
  8. Nico_Thien

    Nico_Thien Senior Member

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    AW: Kino-Gutscheine in DM !! (noch gültig )???

    Ups, hatte noch die alte Regelung im Kopf. Danke für die Aufklärung.

    Nichtsdestotrotz werden die meisten Firmen die Gutscheine ohne Murren annehmen, da es mit Sicherheit nicht kundenfreundlich ist, Gutscheine abzulehnen. Der Kunde kommt dann nie wieder.