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KFZ-Zulassung

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Hockenheim, 4. November 2011.

  1. Hockenheim

    Hockenheim Foren-Gott

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    Grundsätzliche Fragen, die bei uns neulich aufgekommen sind:

    1. Kann ich ein KFZ als Pendler auch an meinem Arbeitsort anmelden, wenn sich das Fahrzeug dort insgesamt öfter befindet als am Wohnort. Auch wenn ich am Arbeitsort keinen Wohnsitz habe?
    Ich glaube mal etwas gelesen zu haben, dass dies seit 2007 oder so möglich sei...

    2. Der Halter des Fahrzeugs stimmt nicht mit dem Nutzer des Fahrzeugs überein. Halter und Nutzer wohnen in zwei unterschiedlichen Städten. Das KFZ befindet sich dauerhaft in der Stadt des Nutzers, nicht in der des Fahrzeughalters. Kann/muss/soll ich das Fahrzeug dann in der Stadt des Nutzer zulassen?
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: KFZ-Zulassung

    Zur ersten Frage: Nein, du mußt wenigstens einen Nebenwohnsitz am Arbeitsort haben.

    Zur zweiten Frage: Nein. Das Auto muss immer auf den Halter angemeldet sein. Halter ist ungleich Eigentümer. Halter ist derjenige, auf den das Auto läuft/zugelassen ist, also auch derjenige, der die Versicherung usw. zahlt. Das muss nicht der Eigentümer des Autos selbst sein. -> Klassisches Beispiel: Leasingfirmen sind Eigentümer des Kfz, Halter ist aber derjenige, auf den das Auto zugelassen wird (aslo der Leasingnehmer), Nutzer kann dessen Oma sein.

    Der Nutzer muss nicht ummelden. Nur wenn der Halter umzieht, dann muß umgemeldet werden. Allerdings sollte der Nutzer bei der Versicherung als Nutzer gemeldet sein. Der Nutzer kann aber zum Halter werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. November 2011
  3. Eisenbahnfan

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    AW: KFZ-Zulassung

    Warum fragst Du nicht einfach bei Deiner Kfz-Zulassungsstelle?
     
  4. Hockenheim

    Hockenheim Foren-Gott

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    AW: KFZ-Zulassung

    Weil Dienstschluss ist. ;)

    Ne, werde ich am Montag machen.