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Kennzeichenerfassung verstößt gegen das GG!

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Worringer, 11. März 2008.

  1. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Kennzeichenerfassung verstößt gegen das GG!

    Nicht ganz, wenn du den Fahrer nicht benennen kannst, kannst du verpflichtet werden zukünftig ein Fahrzeugbuch zu führen, und den Zugang zum Fahrzeug zu kontrollieren. Diese Ausrede hilft dir also bestenfalls einmal ;)
     
  2. AW: Kennzeichenerfassung verstößt gegen das GG!

    Für den Fall muss man allerdings erst einmal plausibel einer Straftat beschuldigt werden. Vom Rechtsstaat, wohlgemerkt, nicht von der BILD...:)

    Ein reines " Kennzeichen wurde dann und dort registriert" reicht da (noch) nicht aus.
     
  3. klammeraffe

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    AW: Kennzeichenerfassung verstößt gegen das GG!

    egal für ne hausdurchsuchung reichts sicher aus wenn dein auto zur falschen zeit am falschen ort war ;)
     
  4. AW: Kennzeichenerfassung verstößt gegen das GG!

    Ein auf mich gemeldetes Kennzeichen, wolltest du sicher sagen....:)
    Was da für ein Auto dran geschraubt ist/war, spielt ja keine Rolle.
     
  5. superchango

    superchango Guest

    AW: Kennzeichenerfassung verstößt gegen das GG!

    Du findest es also OK den Staat zu be******en? Ach so, ich meinte Dein Grundrecht auf die Pendlerpauschale auszuüben. Auch wenn Du diese Woche nicht fährst sondern Dein Kumpel :D
     
  6. AW: Kennzeichenerfassung verstößt gegen das GG!

    Das ist doch kein Besch...!
    Ganz offiziell geltendes Steuerrecht.
     
  7. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Kennzeichenerfassung verstößt gegen das GG!

    Ich fahre mit dem Fahrrad, jeden Tag, auch bei Regen, Sturm oder Schnee.:D
     
  8. dampfer4

    dampfer4 Senior Member

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    AW: Kennzeichenerfassung verstößt gegen das GG!

    Moin,

    die Kennzeichenerfassung verstösst gegen das GG weil ein paar Bundesländer die Kennzeichen der vorbeifahrenden Fz dauerhaft gespeichert haben.

    In HH z.b. geschieht dies nicht, da wird das Kennzeichen des vorbeifahrenden Fz in sekundenschnelle mit dem Datenbestand des Fahndungscomputers abgeglichen. Ist das Kennzeichen hier zur Fahndung ausgeschrieben (z.B. kein Versicherung bezahlt, gestohlen etc.) wird das Fz angehalten und kontrolliert.
    Ich kann bei vielen Beiträgen nicht nachvollziehen, warum man diese Maßnahme ablehnt.
    Oder sind es Beiträge von Kleinkriminellen?:):):):)

    Gruß Dampfer4
     
  9. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Kennzeichenerfassung verstößt gegen das GG!

    Ja, und zwar etwa 8, und damit die Mehrheit derer die die Methode eingesetzt haben. Das zeigt doch die Gesinnung die dahinter steckt. Erstmal die Daten sammeln, wenn du so willst, Vorratsdatenspeicherung, und dann mal sehen wofür man sie später gebrauchen könnte.
    Nenne mir einen vernünftigen Grund, warum in den meisten Fällen die gesammelten Kennzeichen erstmal gespeichert wurden?

    Gegen den direkten Abgleich von automatisch gescannten Kennzeichen mit einer Fahndungsliste hat wohl keiner etwas einzuwenden, solange sichergestellt ist, dass alle nicht gesuchten Kennzeichen sofort gelöscht werden.

    Gruß
    emtewe
     
  10. dampfer4

    dampfer4 Senior Member

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    AW: Kennzeichenerfassung verstößt gegen das GG!

    Tach Emtewe,

    gut, dann sind es 8 gewesen - also die Hälfte und nicht die Mehrheit.
    Die Bundesländer die dauerhaft gespeichert haben, ändern jetzt die Gesetze und gut.
    Gegen eine dauerhafte Speicherung bin ich auch aber das wird jetzt ja geändert.

    dampfer4