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Kennzeichenerfassung verstößt gegen das GG!

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Worringer, 11. März 2008.

  1. wolle

    wolle Senior Member

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    AW: Kennzeichenerfassung verstößt gegen das GG!

    Ja, gut für alle kriminellen.
     
  2. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Kennzeichenerfassung verstößt gegen das GG!

    Die Gesetze werden doch überarbeitet und dann massenspeicherung etc. verboten.
    Wo ist das nun gut für kriminelle?

    Alles was pro Privatsphäre ist ist zu begrüßen.

    @NFS
    Es geht um das wie und nicht um das das.

    Unter anderem verstößt es gegen "Recht auf informationelle Selbstbestimmung".

    Desweiteren

    Völlig verständliche entscheidung
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. März 2008
  3. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Kennzeichenerfassung verstößt gegen das GG!

    Genau, warum pflanzen wir nicht allen Menschen einen Chip ein mit dem sie überall geortet werden können, der gleichzeitig die Gedanken aufzeichnet, und bei Bedarf wahlweise ein Betäubungsmittel oder ein tödliches Gift freisetzt. Da dies Verbrechen jeglicher Art unmöglich macht, kann es doch nicht verfassungswidrig sein, oder?

    Das sicherste Mittel, Verbrechen zu verhindern, wäre natürlich die prophylaktische Vernichtung der gesamten Menschheit, und wenn das alle Verbrechen für alle Zeiten beendet, dann kann es doch nicht gegen die Verfassung verstossen, oder?

    Schon lustig wie manche Menschen argumentieren, nicht?

    Meine Argumente sind die gleichen wie deines, nur ein wenig konsequenter zu Ende gedacht, bin halt nicht für halbherzige Lösungen.

    Gruß
    emtewe
     
  4. griesgram73

    griesgram73 Junior Member

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    AW: Kennzeichenerfassung verstößt gegen das GG!

    Wer nichts zu verbegen hat .....


    Verstehe nicht wo das Problem ist, jeder Gangster der dadurch erwischt wird ist ein Gangster weniger


    Aber ier müssen echt erst Anschlage a la New York,London oder Madrid passieren
     
  5. Rockabye

    Rockabye Foren-Gott

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    AW: Kennzeichenerfassung verstößt gegen das GG!



    wie genau verhindert die Kennzeichenerfassung denn solche Anschläge? das mußt du mir nochmal erklären. :winken:
     
  6. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Kennzeichenerfassung verstößt gegen das GG!

    kann ja seine Grundrechte aufgeben...

    Meinst du das :rolleyes:
     
  7. PapaJoe

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    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: Kennzeichenerfassung verstößt gegen das GG!

    Genau meine Meinung. Neben der Erhebung von Bußgeldern wegen Überqueren
    der Straße bei Rot und Urinieren in den Berliner Tiergarten wäre auch gleich
    noch die Erhebung der neuen Fußgänger-Maut problemlos möglich.

    :LOL:

    Kampf den bösen Terroristen!
     
  8. AW: Kennzeichenerfassung verstößt gegen das GG!

    Was "beweist" die Kennzeichenerfassung überhaupt?
    Dass ein auf mich gemeldestes Kennzeichen irgendwo unterwegs ist? :)

    Zum Verdächtigen brauchbar, sicher wird auch wer ganz gut daran verdienen......
     
  9. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Kennzeichenerfassung verstößt gegen das GG!

    Nach offizieller Begründung Fälle von KFZ-Diebstahl und Versicherungsbetrug. Habe letztens mal im Radio gehört wie ungeheuer effektiv das ist :rolleyes:

    In einem Testbetrieb von zwei Wochen wurde ein Autofahrer ausfindig gemacht, der seine KFZ-Versicherung nicht bezahlt hat. Na wenn das kein Erfolg ist. Dafür lohnt sich die teure Technik und die Aushölung der Grundrechte ganz sicher ;)

    Ihr werdet das ganz sicher einsehen, wenn Bin Laden anhand seines Autokennzeichens in Hintertupfing gestellt werden kann :D
     
  10. AW: Kennzeichenerfassung verstößt gegen das GG!

    Ich geh mal davon aus, dass ein "Top-Terrorist" sein Fahrzeug auch staatsbürgerlich pflichtbewusst und ordnungsgemäß zugelassen hat.
    Auf sich und bei seiner örtlichen Zulassungsstelle, versteht sich.....