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KEK genehmigt zahlreiche neue deutsche TV-Sender

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von MarkusLöhne, 11. Mai 2007.

  1. MarkusLöhne

    MarkusLöhne Senior Member

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    Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass mehreren Zulassungen und Beteiligungsveränderungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen. So hatte die PDF-Channel GmbH hat die bundesweite Zulassung des Spartenprogramms PDF-Channel (Abkürzung für „Persisch-Deutsches Fernsehen“) beantragt. Dabei handelt es sich um ein 24-stündiges digitales Kulturprogramm in persischer und deutscher Sprache mit Untertiteln in der jeweils anderen Sprache. PDF-Channel soll frei empfangbar digital über Satellit (Hotbird 13° Ost und Astra 19,2° Ost) ausgestrahlt werden

    Die numex GmbH hattte die bundesweite Zulassung des Unterhaltungsspartenprogramms numex (Kurzform für „new-media-experiences“) beantragt. Die Antragstellerin plant ein 24-stündiges Musikprogramm mit Schwerpunkt auf orientalischer und europäischer Musik. numex soll von Deutschland aus über Hotbird 13° Ost.

    Die iTVone Betriebsgesellschaft mbH hat einen Antrag auf bundesweite Zulassung des digitalen Fernsehprogramms iTVone gestellt. Die Antragstellerin plant mit iTVone ein 24-stündiges, mit interaktiven Spielelementen versehenes Unterhaltungsprogramm. Das Programm soll zunächst unverschlüsselt digital über Satellit (Astra) für den Direktempfang (Direct-to-Home, DTH) verbreitet werden. Wegen der Verbreitung im digitalen Kabel verhandelt die Antragstellerin mit verschiedenen Kabelnetzbetreibern.

    Die Bibel TV Stiftung gGmbH hat die Zulassung für J-TV, ein ganztägiges digitales Fernsehspartenprogramm mit biblischem bzw. christlichem Bezug, beantragt. J-TV soll frei empfangbar über Astra, 19,2° Ost verbreitet werden. In Hamburg ist zudem die Verbreitung über DVB-T geplant. Die Antragstellerin befindet sich wegen der Verbreitung im digitalen Kabel noch in Verhandlungen mit Kabelnetzbetreibern; es wurden noch keine Plattformverträge abgeschlossen.

    Die in Gründung befindliche JUST Four Music GmbH hat die bundesweite Zulassung der Musikspartenprogramme JUST Rock, JUST Relax, JUST Beats und JUST Dance beantragt. Die Programme sollen digital über Satellit, Kabel und gegebenenfalls über DVB-T, IPTV, DVB-H bzw. DMB in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den deutschsprachigen Gebieten Lichtensteins, Südtirols und Luxemburgs verbreitet werden.