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Kaufbox und trotzdem 30,- DM (!?!)

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von Ralf76, 23. November 2001.

  1. Ralf76

    Ralf76 Neuling

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    Hallo,

    ich habe folgndes Problem: Ich bin damals auf das 444,-DM-Angebot eingegangen und habe eine 6-monatige Freischaltung für die Sportkanäle erhalten. Außerdem wurde mir zugesagt, dass mir im Anschluss an den Vertrag die D-Box gehört. Das Ganze wurde mir dann mit dem Argument versüßt, wenn ich meinen Vertrag (nach 6 Monaten) weiterlaufen lasse, spare ich die D-Box-Miete.
    Da ich Premiere aber im Endeffekt kaum genutzt habe, wollte ich den Vertrag jetzt kündigen. Leider war ich zu spät. Nun wollte ich auf das Basic-Paket umwechseln, da dies das billigste ist. Zu meinem Entsetzen wurde mir gesagt, dass das Basic-Paket 15€ kostet, egal ob ich eine D-Box besitze oder nicht.
    Ich empfinde das als Betrug. Nun frage ich mich, ob das noch mehr Leuten so gegangen ist und ob da preislich noch was verhandelbar ist.
    Außerdem, was passiert, wenn ich die Einzugsermächtigung einfach zurücknehme (bei näherer Überlegung: ich habe eigentlich nie eine Einzugsermächtigung unterschrieben). Kündigt mir Premiere dann den Vertrag alleine (wäre natürlich praktisch).
    Wer kann mir helfen? Im Voraus vielen Dank,
    Ralf
     
  2. Simon

    Simon Gold Member

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    Du kannst dir ganz einfach ne Mietbox bei Premiere ordern. Dazu musst du nen Brief an die
    Stelle in Hamburg schicken. Dann kriegst du für 150,00 DM Kaution ne dBox gleicher Bauart wie deine Kaufbox jetzt ist als Mietbox für die Dauer deines Abos kostenlos zur Verfügung gestellt.
     
  3. harald.meyer

    harald.meyer Junior Member

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    Das ganze hat sich leider durch die neue Preisstruktur so ergeben. Wie mein Vorredner schon gesagt hat bekommst du aber ne kostenlose Mietbox. Am praktischsten für dich wär es also dir diese Mietbox zu besorgen und deine Alte (die Box!) zu verkaufen.
    Das mit dem einfach nicht mehr zahlen würde ich an deiner Stelle tunlichst sein lassen. Da werden die dir massif Gebühren in Rechnung stellen und am Ende noch mit nem Gerichtsvollzieher kommen (den du letztenlich wohl auch noch bezahlen darfst).
     
  4. demichve

    demichve Senior Member

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    Habe auch das Sportpaket und habe aus dem Grund zu Laufzeitende gekündigt(man wollte mir das Basic-Paket auch für 15 Euro anbieten). 2 Monate nach der Kündigung hat Premiere angerufen und mir das Basicpaket für 19,90 DM angeboten.
    Michael
     
  5. Skyhawk

    Skyhawk Senior Member

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    Moin!!!

    Wenn Du bei deinr Bank die Einzugsermächtigung von PW widerrufst, wird PW so oder so die in dem Vertrag, den Du mit PW eingangen bist und unterschrieben hast, verlangen. Erst werden sie nochmals versuchen abzubuchen und zusätzlich Gebühren aufschlagen, dann werden sie Dir eine Zahlungserinnerung oder Mahnung mit einem Überweisungsträger schicken und dann steht irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Am Ende musst Du zahlen müssen und sogar noch drauf, da zusätzliche Gebühren wegen den gescheiterten Abbuchen seitens PW und den normalen Mahnungsgebühren entstanden sind.

    Nun, wenn Du PW niemals eine Einzugsermächtigung erteilt hast, dann kannst Du PW einen Brief schreiben, dass Sie nicht authorisiert sind, von Deinem Konto abzubuchen. Danach erteilst Du deiner Bank den Auftrag, zukünftige Abbuchungen mit Widerruf zu stornieren.

    Aber meiner Meinung nach, ist es mit Einzugermächtigung viel bequemer.

    Aber nur weil PW abbucht ohne eine Einzugsermächtigung ist nicht gleich der ganze Vertrag vorzeitig kündbar. Beide Seiten waren sich über die wesentlichen Punkte zum Vertragsabschluß einig, wie Leistung und Kosten. Wie die Forderungen seitens PW beglichen werden (Abbuchung oder Überweisung) ist nicht Hauptbestandteil des Vertrags, sondern nur nebensächlich.

    Ciao Skyhawk!!!
     
  6. Telefonmann

    Telefonmann Silber Member

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    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr>Original erstellt von Ralf76]bei näherer Überlegung: ich habe eigentlich nie eine Einzugsermächtigung unterschrieben</strong><hr></blockquote>
    Und woher hat dann Premiere deine Kto.-Nr. und BLZ? Ausm Telefonbuch sicherlich nicht. Du hast sie zusammen mit deinem Vertrag unterschrieben, schon der Cinedom-Gebühren wegen. Und in den AGB steht, dass nach den 6 Monaten eben auch die Programmgebühren abgebucht werden.
     
  7. hfb

    hfb Senior Member

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    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr>Original erstellt von Ralf76]...wollte ich den Vertrag jetzt kündigen. Leider war ich zu spät.</strong><hr></blockquote>

    Fristen sind nun einmal dafür da, dass man sie einhält. Nicht nur im Vertrag steht, dass man sechs Wochen vor Vertragsende kündigen muss, auch in einem Schreiben von PW wurde Beginn und Ende des Abos sowie die die 6-wöchige Frist genannt.

    [ 23. November 2001: Beitrag editiert von: hfb ]</p>