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Kartellamt: Kein Vorschreiben von Technologien

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. Oktober 2009.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Bonn - Das Bundeskartellamt sieht sich generell nicht in der Funktion, den Einsatz konkreter Technologien vorzuschreiben, um eine Marktabschottung einzelner Marktteilnehmer zu verhindern.

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  2. Andre444

    Andre444 Wasserfall Premium

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    AW: Kartellamt: Kein Vorschreiben von Technologien

    HäHä!:D
    Habt ihr etwa etwas anderes erwartet?
    Das war doch wohl klar das sich die Behörden daraus halten werden.
    Das heiß so gut wie das SES Astra, Sky,Unitymedia und Kabel Deutschland freies Schußfeld haben werden und mit CI+ und auch in Zukunft tun und lassen können was sie wollen.
    Denn ich kann mir jetzt nicht mehr vorstellen das das Kartellamt nun noch CI+ verbieten wird.
    Der Fernsehzuschauer interessiert hier keinen!
     
  3. Popper

    Popper Gold Member

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    AW: Kartellamt: Kein Vorschreiben von Technologien

    Es ist doch schon längst nicht mehr die Frage, ob CI Plus, denn CI Plus wird eingesetzt. Ob nun Standard oder kein Standard. Ob Universalschnittstelle oder nicht. Es ist doch eher die Frage WIE mit CI Plus umgegangen wird. Signalschutz nach RTL-Vorgabe wäre schlecht, weil das nimmt der Konsument nicht an. Der Endkonsument will Timeshift. Da soll RTL doch die Werbung mit zusätzlichem Stream versehen, dass man nicht vorspulen kann. Oder man muss eben die Werbung einmalig ansehen und kann dann vor- und zurückspulen. Auch das ist wohl möglich. Wenn das denn überhaupt einer will...
     
  4. Manfred Z

    Manfred Z Board Ikone

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    AW: Kartellamt: Kein Vorschreiben von Technologien

    Das konnte ich mir noch nie vorstellen, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Dass die quasi-staatlichen Landesmediengesellschaften CI-Plus unterstützen, zeigt die rechtliche Unbedenklichkeit von CI-Plus.

    Kopierschutz ist Sache der Inhaber der Urheberrechte und des Programmveranstalters als vertraglichem Nutzer dieser Urheberrechte. Der Fernsehzuschauer hat da nichts zu melden, da er kein Vertragspartner ist. Das kann auch der Staat nicht ändern, da er verpflichtet ist die Eigentümer schützen.

    Was der Gesetzgeber verlangt, ist Interoperabilität der Empfangsgeräte (Telekommunikationsgesetz). Die wird mit proprietären Boxen (embedded CA) nicht erreicht, wohl aber mit CI oder CI-Plus, wobei CI die gesetzlichen Anforderungen an den technischen Jugendschutz (bei Pay-TV nötig / bei Free-TV aber nicht) bei Receivern mit Festplatte nicht erfüllt.

    Es nützt also gar nichts, dass DVB-CI offiziell genormt ist, wenn es heute wegen der Weiterentwicklung der Empfangsgeräte technisch veraltet ist. Kein Pay-TV-Anbieter wird CI bei steigender Nutzung von Receivern mit Festplatte offiziell zulassen können.
     
  5. usul

    usul Institution

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    AW: Kartellamt: Kein Vorschreiben von Technologien

    Bei Pay-TV ist ein Jugendschutz nicht zwingend notwendig (niemand zwingt sie Sendungen vor der Zeit zu zeigen). Und ArenaSat ist offensichtlich in der Lage diesen auch per CI zu erfüllen (Jedenfalls gabs da noch keine Klagen von den Jugendschützern).

    Und Sky (und früher auch mal easy.tv) sendet sogar Pornos per CI (S02 SmartCards und Alphacrypt Module werden in DE legal vertrieben, ber easy.tv hat man dabei noch nicht mal gegen die AGBs verstoßen). Da gabs auch noch keine Klagen.

    JS scheint also real nicht wirklich ein Thema zu sein.

    CI+ ist leider auch schon veraltet da auch hier die Nutzung von Twin-Receivern nicht vorgesehen ist (auch CI+ ist fix einem Tuner zugeordnet).

    cu
    usul
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Oktober 2009
  6. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Kartellamt: Kein Vorschreiben von Technologien

    Die Aufgabe des Bundeskartellamt ist es dafür zu sorgen das Interessierte Firmen die möglichkeit bekommen die nötigen Lizensen für die diversen Digitalen Platformen, Verschlüsselungfirmen, sonstige notwendigen Lizensen zuerwerben.

    Damit die interessierten Firmen die Receiver oder CI Plus Module bauen und verkaufen dürfen.

    Keine Firma die über das nötige Interesse und Kleingeld verfügt darf ausgeschlossen werden.

    Diese frage geht das Bundeskartelllamt in moment nach ob Interessierte Firmen ausgeschlossen wurde.

    Das Bundeskartellamt ist kein Verbraucherschützer.
    Das Bundeskartellamt sorgt dafür das kein Markt Monopol entsteht.
     
  7. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Multiroom Denon 3xHeos1 + 1xHeos7
    AW: Kartellamt: Kein Vorschreiben von Technologien

    Quatsch, sie können nur das tun was der Kunde akzeptiert, denn was wir nicht kaufen verschwindet wieder vom Markt! Wir brauchen kein Kartellamt, um für uns schlechte Produkte nicht zu kaufen!

    Gruß
    emtewe
     
  8. Andre444

    Andre444 Wasserfall Premium

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    AW: Kartellamt: Kein Vorschreiben von Technologien

    Genau so isset, das hört man gerne!
    Ich kaufe das auf jeden Fall nicht!
     
  9. Popper

    Popper Gold Member

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    AW: Kartellamt: Kein Vorschreiben von Technologien

    Keiner muss irgendetwas kaufen. Darum geht es in dieser Meldung auch gar nicht.
    :winken:
     
  10. usul

    usul Institution

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    AW: Kartellamt: Kein Vorschreiben von Technologien

    Ebend, auch die Kunden müssen sich keine Technologien vorschreiben lassen ;)

    cu
    usul