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Kartellamt erteilt Fusionsplänen der Kabelnetzanbieter eine Abfuhr

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. April 2009.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Düsseldorf - Die Umsetzung der Pläne von Kabel Deutschland, mittels Fusion einen bundesweit agierenden Kabelkonzern zu schmieden, wird das Unternehmen nicht realisieren können, denn das Kartellamt durchkreuzt diese Pläne.

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  2. giovanni11

    giovanni11 Gold Member

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    AW: Kartellamt erteilt Fusionsplänen der Kabelnetzanbieter eine Abfuhr

    Das ist ein schwieriges Thema. Immerhin verschweigen die Kabel-TV-Anbieter, dass sie über ihre Vereinbarungen mit der Wohnungswirtschaft in vielen Fällen Kunden haben, die vielleicht gar keine sein wollen - nämlich, wenn über die Nebenkosten die Kabelgebühr abgerechnet wird. An diese Kunden kann zwar die Telekom auch rankommen, aber nur, wenn diese Kunden zusätzlich zu den Kabelgebühren die T-Home-Entertain-Gebühren zahlen. Bei solchen Strukuren, auch in Anbetracht der Marktkonstellation, der immer noch mangelhaften Marktdurchdringung seitens der Telekom bzgl. IPTV und der doch durchaus hohen Markteintrittsbarrieren kann das Kartellamt gar nicht anders entscheiden.

    Inwieweit da wirklich ein volkswirtschaftlicher Nutzen entsteht, ist sicher zu diskutieren. Eine noch stärkere Marktmacht eines bundesweiten Anbieters steht ggf. ein noch besserer Ausbau der Infrastruktur entgegen - wobei noch zu beweisen wäre, dass letzteres bei einem bundesweiten Anbieter überhaupt besser wäre. Für die Arbeitsplätze wäre es sicher nicht besser, würden doch bei einer Fusion kaum mehr Arbeitsplätze entstehen.

    Die Kabel-TV-Anbieter sind aber nicht dumm und werden sich auf eine solche Äußerung seitens des Kartellamtes vorbereitet haben. Die politische Lobby-Arbeit kann durchaus zum Erfolg führen, kann doch der Bundeswirtschaftsminister die Entscheidung des Kartellamtes korrigieren...
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kartellamt erteilt Fusionsplänen der Kabelnetzanbieter eine Abfuhr

    ... Kunden der Kabelnetzbetreiber sind die, die mit dem Kabelnetzbetreiber im Vertragsverhältnis stehen. In den Fällen, wo die Wohungswirtschaft einen Versorgungsvertrag mit einem Kabelnetzbetreiber hat, sind die Mieter nicht Kunden der Kabelnetzbetreiber, sondern die Wohnwirtschaft. Der Mieter wird erst Kunde des jeweiligen Kabelnetzbetreiber, wenn er von sich aus zusätzliche Dienste bei Kabelnetzbetreiber beauftragt.

    Davon mal abgesehen spielt Kabel-TV hier nur eine untergeordnete Rolle. Es geht vielmehr um Internet und Telefonie, wo sich die Kabelnetzbetreiber im Wettbewerb mit der Telekom sehen. Die Telekom hat den Vorteil, bundesweit agieren zu können, was den Kabelnetzbetreibern nicht möglich ist und damit haben sie u.U. einen Wettbewerbsnachteil gegenüber der Telekom.

    Selbst die Telekom könnte von einer solchen Fusion der 3 großen Kabelnetzbetreiber profitieren, denn damit würde ein größeres Gegengewicht entstehen, was sich auch in Sachen Regulierung positiv für die Telekom auswirken könnten.
    Auf der anderen Seite hätte der neue bundesweit agierende Kabelnetzbetreiber mit mehr Regulierung durch die Bundesnetzagentur zu rechnen und müsste seine Netze weiter für Drittanbieter öffnen.

    Was Kabel-TV angeht: die Geschäftsgebahren gegenüber der Wohnwirtschaft würde sich mit einer Fusion der 3 großen Kabelnetzbetreiber nicht ändern. Auch was die Ausgestaltung der Konditionen angeht, wird sich das nicht negativ für die Wohnwirtschaft auswirken. Die Wohnwirtschaft hat genügend Macht um überzogenen Konditionen zu widersprechen. Für die Wohnwirtschaft gibt es durchaus Alternativen zu den Verträgen mit einem der 3 regionalen Kabelanbieter.

    Es gibt auch in der Wohnwirtschaft Unternehmen, die überregional aktiv sind. Für die würde sich durch eine Fusion der 3 großen Kabelnetzbetreiber der Vorteil ergeben, dass sie nicht mehr mit mehreren Anbietern Verträge aushandeln müssen, sondern lediglich mit einem Kabelnetzbetreiber. ...
     
  4. giovanni11

    giovanni11 Gold Member

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    AW: Kartellamt erteilt Fusionsplänen der Kabelnetzanbieter eine Abfuhr

    Das Problem ist, dass hier der Endkunde eben nicht frei entscheiden kann; allein schon durch die Menge der einbezogenen Wohnräume gibt es hier die Marktmacht der Kabel-TV-Anbieter. Zahlen darf letzendlich der Mieter, ob er nun will oder nicht - und realistische Alternativen gibt es in Ballungsräumen oft nur sehr eingeschränkt.

    Das mag schon sein, dass die Kabel-TV-Anbieter so argumentieren. UM z.B. vergisst die Machstellung im Bereich TV gerne, und bringt die Problematik von Internet und Telefonie bei der Argumentation in den Vordergrund. Ich halte es allerdings für unrealistisch, im Bereich Internet und Telefonie eine Fusion der Kabel-TV-Anbieter zu erreichen und im Bereich Kabel-TV nicht. DSL hat obendrein den Vorteil, dass hier auch andere Anbieter, durchaus auch bundesweit, agieren. Und, nicht zu vergessen, auch die ReSeller schaffen eine Wettbewerbssituation, die vielleicht nicht optimal ist, aber dennoch besser als alles, was hier im Kabel-TV vorhanden ist.
    Die Regulierung würde bei der Telekom kaum niedriger werden können, allein schon wegen der "letzten Meile". Was die Regulierung des "bundeweiten" Kabelanbieters betrifft, die jammern ja jetzt schon und wollen weniger Regulierung.
    Entscheidend ist, die Sicht des Endkunden zu haben. Und der hat oft keine Alternative. Die Wohnungswirtschaft hat in Städten wie Köln brauchbare Alternativen, aber eben nicht überall. Der Kunde aber hat kein Wahlrecht, sondern muss über die Nebenkosten zahlen, ob es ihm passt oder nicht. Das Problem für die Telekom ist demzufolge: Sie kann die Kunden nicht abwerben, da diese ja bereits schon Kabel-TV haben, was sie nicht kündigen können - oder die Kunden zahlen doppelt. Es ist unerheblich, dass die Wohnungswirtschaft der formale Kunde ist, da ja der Preis durchgereicht wird und der Wettbewerb in diesen Fällen mehr als eingeschränkt ist. Das müsste, streng genommen, auch aufgebrochen werden. Mit der jetzigen Situation hat die Telekom den Vorteil der bundesweiten Region, die Kabelanbieter haben den Vorteil eines relativ sicheren und festen Kundenstamms. Übrigens nur deswegen auch relativ sicher gegenüber der Wirtschaftskrise. Man schaue sich nur die extrem beeindruckenden Zahlen von UM an, die u.a. wegen der oben geschilderten Lage so gut darstellen können.
     
  5. Franky-Boy

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    AW: Kartellamt erteilt Fusionsplänen der Kabelnetzanbieter eine Abfuhr

    Ich hätte eine Fusion auf jeden Fall begrüsst, da man damit einen nicht zu unterschätzenden Schlag der Quasi-Monopolstellung der Telekom auf dem DSL-Markt verpasst hätte.

    Jeder rational denkende Bürger, welcher die Wahl zwischen Kabel-Internet und DSL hat, wird sich für die Kabelvariante entscheiden, da er hier deutlich mehr Leistung fürs Geld erhält. Grund: die restriktiven und teilweise diskriminierenden Dämpfungsgrenzen der Telekom, welche nach reiner Willkür (die T-Com nennt dies "Kontes-Orka Datenbank") Bandbreiten schaltet und Landbewohner regelrecht verrotten lässt. Beim Kabel-Internet kann hingegen jeder angeschlossene Kunde im Ausbaugebiet die volle Bandbreite buchen, unabhängig ob er im Plattenbau einer Großstadt oder im Dorf wohnt.
     
  6. Terranus

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    AW: Kartellamt erteilt Fusionsplänen der Kabelnetzanbieter eine Abfuhr

    ja aber warum muss man dazu fusionieren? Man konkurriert ja ohnehin nicht untereinander, da jeder nur in seinem Gebiet aktiv ist und dort gegen die Telekom antritt. Und das Kabel-Internetgeschäft läuft doch ganz gut, im Gegensatz zum TV Geschäft. Bei uns hier ist Kabel tatsächlich mittlerweile in Sachen Internet DSL überlegen - und viele wechseln. Nur Kabel TV will halt keiner, weil das gegen digital Sat nicht ankommt.

    Die Telekom kriegt doch den Druck beim Internet längst zu spüren. Problem ist nur, dass auf dem Land beides ein Verlustgeschäft ist, DSL und Kabel. Denn die Unterhaltungskosten sind einfach pro Haushalt viel höher. Und in der Stadt gibt es meist auch DSL 16.000
     
  7. mischobo

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    AW: Kartellamt erteilt Fusionsplänen der Kabelnetzanbieter eine Abfuhr

    ... es gibt hier keine Endkunden sondern nur Mieter. Eine direkte Geschäftsbeziehung besteht dabei nur zwischen Kabelanbieter und der Wohnwirtschaft. Es existiert keine direkte Geschäftsbeziehung zwischen Kabelanbieter und Mieter, sodass man hier nicht von eine Kundenbeziehung sprechen kann. Wenn der Mieter natürlich weitere Dienste direkt beim Kabelanbieter beauftragt, geht der Mieter damit natürlich eine direkte Kundenbeziehung mit dem Kabelanbieter ein, das dann aber auch aus eigenen Stücken.
    Das ganze hat aber nichts mit dem Wettbewerb zu tun, denn das ist eine vertragliche Angelegenheit zwischen Vermieter und Mieter. Wenn man kein Kabel TV haben möchte, wird niemand dazu gezwungen, einen entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen. Diese Mitevertragliche Angelegenheit fällt allerdings nicht in den Zuständigkeitsbereich des Kartellamtes und hat damit mit dem Thema hier zu tun.
    ... die Kabelanbieter sind wie auch die Telekom Telekommunikationsunternehmen Sowohl die Kabelanbieter als auch die Telekom unterliegen damit den Regularien des TKG.

    Wie bereits schonmal erwähnt geht es hier nicht um Kabel TV sondern um Internet und Telefonie.
    Ich selbst bin "Zwangsverkabelt" und nutze derzeit DSL für dem Zugang ins Internet. Und auch viele andere "Zwangsverkabelte" werden einen Internet-Zugang auf DSL-Basis haben.

    Und wie du richtig erkannt hast, gibt es auch DSL-Reseller die bundesweit aktiv sind. Die 3 großen Kabelanbieter haben diese Möglichkeit dagegen nicht.

    BTW: die Wohnwirtschaft kann ihre Wohnungen auch mittels Gemeinschaftssatanlagen mit TV versorgen ...
     
  8. NURadio

    NURadio Gold Member

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    AW: Kartellamt erteilt Fusionsplänen der Kabelnetzanbieter eine Abfuhr

    Das hat doch giovanni11 bereits erläutert. Du willst anscheinend nicht verstehen. Natürlich ist das keine direkte Geschäftsbeziehung zwischen KNB und Mieter. Nur das ist gerade das Problem.

    Deshalb musst du auch so dusselig antworten. Der Mieter hat in der Regel keine Chance, an der Mietsache etwas zu verhandeln. Er muss die Wohnung mit Kabelanschluss, Garage oder Stellplatz für einen PKW nehmen oder eben nicht. Der Kabelanschluss wird übrigens noch immer als Modernisierungselement gesehen. D.h., er trägt zu einer Aufwertung der Mietsache bei. Eine Abwertung der Mietsache kann man in der Regel nicht verhandeln, was uns unweigerlich zum Begriff "Zwangsverkabelung" führt.

    Und gemessen an den Geschäftsgebahren der KNBs, die sich darauf verlassen können, dass es genügend "zwangsverkabelte" Mieter gibt, die den Preis für ein Produkt bezahlen müssen, ob es nun gut ist oder schlecht, obwohl sie keine direkten Kunden sind, wie du richtig schreibst, macht daraus eben mehr, als die einfache Kausalität, die du uns hier auftischen willst.
     
  9. Franky-Boy

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    AW: Kartellamt erteilt Fusionsplänen der Kabelnetzanbieter eine Abfuhr

    Das sehe ich nicht so. Bei UM oder KD ist das digitale Basispaket an Spartensendern konkurrenzlos gut, via Astra findet man zum dem Preis inhaltlich nichts gleichwertiges. In Sachen HDTV sieht die Sache natürlich wieder anders aus, insofern hast Du Recht.
     
  10. hans-hase

    hans-hase Platin Member

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    Bild: Philips 32PFL8404H
    Ton: Yamaha RX-V500D
    div. weitere DAB+-Empfänger
    FireTV 2 Box
    Pyur-Kabel (Ex KMS), Abos mit Conax;
    (DVB-T2: Antenne defekt)
    AW: Kartellamt erteilt Fusionsplänen der Kabelnetzanbieter eine Abfuhr

    Konsequent wäre: Entbündelung Inhalteanbieter und -zusammensteller (Packetierung) einerseits vom Infrastrukturbetreiber (verlegte Kabel, technischer Betrieb) andererseits.
    Und dann könnte man die Fusion erlauben, wenn im Gegenzug dafür die Packetanbieter (und damit auch die Auswahl der Zwangsboxen) abgetrennt würden.
    So könnte dann ein Quasimonopolist für Kabelnetze ähnlich der Telekom erlaubt werden, der dann Bitstrom-ähnliche Durchleitung für verschiedenene Packetanbieter entsprechend den Vorgaben von BNA und Landesmedienanstalten ermöglichen muss.
    Der Kabelnetzbetreiber könnte/müsste dann z.B. ähnlich Astra oder Eutelsat die Kapazitäten (Transponder) an Anbieter wie Premiere, ARD, ZDF, Kabelkiosk, DigitalHome (ein ausgliedertes KDG Home) usw. vermieten oder anderweitige Durchleitungsverträge abschließen. Jeder einzelne Packetanbieter darf nur einen festzulegenen maximalen prozentualen Anteil an der Gesamt-Kapazität des jeweiligen Netzes nutzen (jedenfalls nicht mehr, als Premiere derzeit). Verflechtungen zwischen Packetbetreibern und Netzbetreibern werden untersagt. Ebenso Exclusiv-Verträge einzelner Packetbetreiber mit bestimmten Netzbetreibern, die die Verbreitung in anderen Netzen unterbinden.
    Und wo regionale Netzbetreiber eigene Infrastrukturen aufbauen, liefe das dort genauso.
    Und das Zwangsverhältnis Mieter-Netzbetreiber würde sich auf die Infrastruktur beschränken.
    Aber solche verbraucherfreuindlichen Lösungsansätze werden sicher von den Lobbyisten der Content-Verwertungs-Maffia torpediert.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. April 2009