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Kann ein Vermieter das Fällen von Bäumen wegen Gefahren auf die Mieter umlegen.

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Hoffi67, 16. August 2010.

  1. Hoffi67

    Hoffi67 Foren-Gott

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    Ich habe zwar zum Thema einiges gefunden,aber vieles ist nicht ganz klar.
    Bei uns hat der Vermieter in einem Mehrfamilienhaus die Kosten von 1500 EURO für Baumfällung weil von den Bäumen Gefahren ausgingen voll auf die Mieter umgelegt.Meine Frage gibt es Grundsatzurteile weiß jemand mehr.
    Hierbei handelt sich es um eine einmalige Maßnahme,was nicht heißt das das nicht immer mal wieder auftreten könnte.
    Ich bitte um hilfreiche Postings evtl.auch Urteile.
    Hier ein Beitrag aus Focus.de
    Wenn es um die Beseitigung von Gefahrenquellen geht, dürfen Eigentümer die Kosten nicht auf ihre Mieter umlegen.

    Wie die Landesbausparkassen mitteilen, ließ ein Eigentümer auf einem vermieteten Grundstück zwei Bäume entfernen. Der eine drückte mit seinen Wurzeln eine Mauer ein, der andere war ausgetrocknet und konnte jederzeit umstürzen. Anschließend wollte er seine Mieter über die Umlage an den Kosten beteiligen. Diese sahen es aber anders und meinten, dass das nicht ihre Angelegenheit sei, sondern eindeutig in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters falle.

    Das Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer (Aktenzeichen 7 C 109/03) urteilte daraufhin zugunsten der Mieter. Begündung: Bei den beiden Bäumen habe es sich um die Beseitigung von Gefahrenquellen gehandelt. Und das falle nicht unter die Pflege gärtnerischer Flächen. Der Eigentümer blieb also auf seinen Kosten sitzen.Nebenkosten: Baumfällen ist Sache des Vermieters - Mieten - FOCUS Online
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. August 2010
  2. dittsche

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    AW: Kann ein Vermieter das Fällen von Bäumen wegen Gefahren auf die Mieter umlegen.

    [​IMG]
    Mieter muss fürs Baumfällen zahlen
    Wie der Anwalt-Suchservice (Köln) berichtet, hatte eine Vermieterin einen großen Kirschbaum fällen lassen und den dafür aufgewendeten Betrag, 470 Euro, in die Nebenkostenabrechnung eingestellt. Ihren Mietern erklärte sie, der Baum hätte sich derart ausgedehnt, dass er die Licht- und Luftzufuhr zu den Wohnungen beeinträchtigt habe. Aus diesem Grund habe er entfernt werden müssen. Die Mieter widersprachen der Nebenkostenabrechnung, und es kam zum Prozess.

    Das AG Düsseldorf gab der Vermieterin Recht (Urt. v. 19. 7. 2002; Az.: 33 C 6544/02). Die Frau habe die Kosten für das Fällen des Kirschbaums auf die Mieter abwälzen dürfen, so das Urteil. Es habe sich dabei um Kosten der Gartenpflege gehandelt, die grundsätzlich umgelegt werden dürften. Das Entfernen von Bäumen gehöre dann zur Unterhaltung und Pflege einer Gartenfläche, wenn sie entweder durch Alter, Witterung oder Umwelteinflüsse geschädigt oder aber so groß geworden seien, dass sie die Licht- oder Luftzufuhr zum Haus beeinträchtigten. Letzteres sei hier der Fall gewesen.
    Das Gericht stellte in seinem Urteil aber auch klar, dass die Kosten für das Entfernen von Bäumen dann nicht auf die Mieter umgelegt werden dürften, wenn sie zu anderen Zwecken als zur Gartenpflege beseitigt würden. Das sei zum Beispiel der Fall, wenn ein Hausbesitzer einen Baum nur deswegen fällen lasse, weil sich die Bewohner eines Nachbarhauses durch ihn gestört fühlten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. August 2010
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Kann ein Vermieter das Fällen von Bäumen wegen Gefahren auf die Mieter umlegen.

    Hier hat man vor den Wohnblöcken auch zahlreiche sehr grße Bäume gefällt, da brauchte kein Mieter etwas für bezahlen.
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Kann ein Vermieter das Fällen von Bäumen wegen Gefahren auf die Mieter umlegen.

    Na WENN dir das keiner in Rechnung stellt, dann brauchst du auch nichts zu zahlen... der Vermieter MUSS ja nichts in Rechnung stellen.
     
  5. Bittergalle

    Bittergalle Platin Member

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    AW: Kann ein Vermieter das Fällen von Bäumen wegen Gefahren auf die Mieter umlegen.

    Tja, immer alles eine Frage der Begründung. Man sieht das an diesen beiden Beispielen sehr schön. Es geht ums Gleiche, aber die Begründung entscheidet wer zahlt.
     
  6. DrFalo

    DrFalo Guest

    AW: Kann ein Vermieter das Fällen von Bäumen wegen Gefahren auf die Mieter umlegen.

    Ob er Bäume umlegen darf weis ich nicht, Mieter darf er jedenfalls nicht umlegen. :D
     
  7. dittsche

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    AW: Kann ein Vermieter das Fällen von Bäumen wegen Gefahren auf die Mieter umlegen.

    Das ist weniger eine Frage der Begründung sondern vielmer des Inhaltes eines Mietvertrag.

    Es ist zuerst zu prüfen, ob die Kosten der Gartenpflege überhaupt einzelvertraglich auf den Mieter umgelegt worden sind. Dies kann an zwei Stellen im Mietvertrag geschehen:

    Manchmal ganz am Ende unter der Position Sonstiges. Da werden solche Vereinbarungen gerne reingeschrieben.

    Oder über die Betriebskosten. Da muss man gemäß Mietvertrag prüfen, ob und welche Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden können. Sind die Kosten der Gartenarbeit umgelegt worden, muss der Mieter zahlen ( sofern die Baumfällarbeit noch zur normalen Gartenpflege gehört ).

    Fehlt die Übertragung auf den Mieter ist der Vermieter der Dumme und muss selbst zahlen. Meistens wird im Mietvertrag pauschal auf die Betriebskostenverordnung bezug genommen bzw. alle dort enhaltenen Positionen werden auf den Mieter übertragen. In der BetrKV steht unter Nr. 10, dass die Gartenpflege grundsätzlich umlagefähig ist.

    http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html

    So einfach ist das ;)

    :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. August 2010
  8. Bittergalle

    Bittergalle Platin Member

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    AW: Kann ein Vermieter das Fällen von Bäumen wegen Gefahren auf die Mieter umlegen.

    Jain, der Vermieter kann nicht alles, auch wenns im Vertrag steht, auf den Mieter umlegen. Bäume fällen weil sie das Haus beschädigen gehören zu den Instandsetzungsarbeiten. Instandsetzung/Wartung darf man nicht umlegen, diese Kosten sind per Gesetz immer in der Miete enthalten. Bei Gartenpflege sieht das anders aus.
     
  9. hopper

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    AW: Kann ein Vermieter das Fällen von Bäumen wegen Gefahren auf die Mieter umlegen.

    Vermieter darf das nur, wenn der Baum Teil eines Gartens ist und Gartenmitbenutzung im Mietvertrag steht. Nicht aber, wenn der Baum vor dem Haus zur Straße steht und die Stadt den Vermieter zu Baumsicherungsmaßnahmen auffordert bzw. diese Arbeiten dem Vermieter in Rechnung stellt.
     
  10. Hoffi67

    Hoffi67 Foren-Gott

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    AW: Kann ein Vermieter das Fällen von Bäumen wegen Gefahren auf die Mieter umlegen.

    In unserem Fall haben aber 2 Bäume eine Gefahrenquelle für Nachbarn gegenüberliegender Weg dargestellt und sind deswegen beseitigt wurden und da habe ich mehrere Urteile gefunden,wonach der Eigentümer die Kosten nicht auf die Mieter umlegen kann.

    Begründung bei den Bäumen habe es sich um die Beseitigung von Gefahrenquellen gehandelt.Und das falle nicht unter die Pflege von gärtnerischen Flächen.Weiter heißt es, das Fällen und der Abtransport kranker und morscher Bäume gehört nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten.