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Kabelstreit: Erste Niederlage für Öffentlich-Rechtliche - Update

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Juli 2017.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Im seit dem Jahr 2013 andauernden Streit der Kabelnetzbetreiber mit den öffentlich-rechtlichen Sendern über Einspeiseentgelte, gibt es nun ein neues Urteil. Es fiel zugunsten der Netzbetreiber aus, allerdings aus einem anderen Grund als zu erwarten.

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  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    "Für die ARD kommt die Niederlage völlig überraschend."

    Und so jemand beansprucht eine journalistische Kompetenz für sich? :rolleyes:

    Aber gut, der runde Geburtstag der Queen kommt auch immer alle 10 Jahre so überraschend, daß man kurzfristig einen Tag vorher sein Programm ändern muß. (n)
     
    seifuser und suniboy gefällt das.
  3. suniboy

    suniboy Talk-König

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    @FilmFan

    Noch spannender finde ich die Aussage:

    "Die Entscheidung steht im Widerspruch zu den vorinstanzlichen Entscheidungen..."

    Ich übersetze: Ihr habt uns doch versprochen, dass das so bleibt wie bisher -koste es was es wolle. Jetzt müßte nur noch so ein Dorfgericht die HHA für rechtswidrig erklären...Dann wird es wohl heißen: Das ist nicht fair, alle Gerichte haben die Abzocke bisher abgewunken...:D
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... nicht zu vergessen das Ermittlungsverfahren des Bundeskartellamtes AZ B7-20/12.

    Im Bundeskartellamt - Tätigeitsbericht 2011/2012 ist u.a. zu lesen:
    Und da soll das Urteil des Kartelsenats OLG Düsseldorf völlig überraschend kommen?
    Und ist es überhaupt eine Niderlage für die ARD? Es wurde festgestellt, dass ARD und ZDF die gemeinschaftliche Kündigung der Einspeiseverträge gegen Wettbewerbsrecht verstösst. Wird das Urteil rechtskräftig, ist die damalige Kündigung der Einspeiseverträge unwirksam.

    Das Urteil des Kartellsenats des OLG Düsseldorf wurde im Verfahren Vodafone Kabel Deutschland gegen den WDR entschieden. Zudem wurden, zumindest wie es aus der Pressemitteilung des OLG Düsseldorf hervorgeht, ausschliesslich kartellrechtliche Aspekte beurteilt.
    Die Frage, ob die Kabelnetzbetreiber generell Anspruch auf Einspeiseentgelte haben, bleibt auch hier unbeantwortet ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Juli 2017
  5. DrHolzmichl

    DrHolzmichl Talk-König

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    Ach da ist doch einer von den Richtern selbst Kabel Deutschland-Kunde und hat keinen Bock mehr auf den "Plattformstandard"! :whistle:

    Gruß Holz
    (y)
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... in Düsseldorf Kabel Deutschland-Kunde ? ;)
     
  7. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Ist doch klar, die brauchen alle Ressourcen, um die abgezockten Milliarden, so wenig nachvollziehbar wie es geht, in den Konten der Chefetage zu versenken und anschließend möglichst herzzerreißend über "die schreckliche Armut" der Sender zu winzeln. Da hat doch keiner mehr den Nerv für solche Belanglosigkeiten wie eine anständige Programmplanung.
     
    suniboy gefällt das.
  8. heianmo

    heianmo Silber Member

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    Naja, wo Du journalistische Kompetenz suchst, ist aus anderen Thraads bekannt....

    Wenn das Urteil wegen der Absprachen zwischen den Anstalten der ARD Bestand hat, war das Einstellen der Zahlungen eher eine Frage der *jusistischen* Kompetenz. Da erwarte ich mir allerdings auch mehr, *bevor* die so eine "Seifenoper" vom Zaun brechen, bei der die Kabelfirmen nichts Besseres zu tun haben, als ihre Kinden als Geisel zu nehmen. Bei *denen* werarte ich mir mehr Kompetenz im Umgang mit dem Kunden!