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Kabelfusion Perfekt ? Neue Agb Ish / Iesy

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von bibineustadt, 13. Mai 2005.

  1. bibineustadt

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    Ab 01.07.2005. gibt es bei ISH und IESY eine neue AGB


    Neue AGB bei ish: Was sich ändert


    Im Hause ish wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen angepasst. Auffällig ist, dass ish daran interessiert ist, die neuen Paragraphen auch auf Bestandskunden zu übertragen. Somit sind nicht nur Neukunden von den Änderungen betroffen. Das neue Blatt gilt ab 1. Juli dieses Jahres - sofern der Kunde einverstanden ist.

    AGB durchforstet

    Der nordrhein-westfälische Kabel-Primus, der erst kürzlich von iesy Hessen geschluckt wurde, verschickte die aktualisierten Geschäftsbedingungen letzte Woche an alle Bestandskunden. Wer nicht einverstanden ist, kann kündigen. Wer mit dem Kopf nickt, sollte wissen, worauf er sich einlässt. Aus diesem Grund zeigen wir die brisanten Neuerungen auf, um die Kunden nicht in die Vertragsfalle tappen zu lassen.

    Auf der ersten Seite der neuen AGB fällt der Punkt 2.3 ins Auge: Dieser besagt, dass ish berechtigt ist, "den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Baukostenzuschusses abhängig zu machen". Wer also zahlt, kommt in den Genuss von digitalem TV und Breitband-Internet? Nein, wie uns die Pressestelle versichert. Dieser Punkt sei eine Vorsichtsmaßnahme bei Neuanschlüssen an Gebäuden, wo noch gar keine Kabelversorgung vorliege. Mit der Netzdigitalisierung habe dies nichts zu tun - gegen Bares kommt man bei ish also nicht zum digitalen TV-Anschluss.

    Am Sperrtermin nicht da?

    Auch Punkt 4.10 ist neu. Dieser räumt dem Kabelbetreiber das Recht ein, seinem Kunden eine Pauschale von 38 Euro aufs Auge zu drücken, sofern dieser bei einem vereinbarten Abschalt- oder Sperrtermin nicht zuhause ist. Immerhin: Bis zu 24 Stunden vorher kann der Termin verschoben oder abgesagt werden. Erinnert an das, was in Deutschlands Fahrschulen schon seit Jahren gang und gäbe ist.

    Besonders interessant ist Punkt 5.3 - ish ist demnach "während der Vertragslaufzeit zu Entgelterhöhungen" in zwei Ausnahmefällen berechtigt. Auf der einen Seite bei Inkrafttreten neuer gesetzlicher Steuersätze, auf der anderen Seite bei Änderung der Kostenbelastung von ish.

    Ausbau macht Tarife teurer?

    Wenn ish nun also das Breitbandnetz ausbauen möchte, seinen Angestellten mehr Lohn einräumt oder ähnliches, steigen möglicherweise die Kosten auf Kundenseite? Nein, sagt die Pressestelle. Das Umlegen von Mehrkosten auf den Kunden ist nicht geplant.

    Vielmehr sichere man sich ab, bei Erhöhung von Strom- oder Materialkosten eine Gebührenanpassung durchführen zu können. Dies sei das letzte Mal 2002 geschehen, entsprechendes aktuell nicht in Planung, so die Pressestelle. Kein Grund zur Sorge also. Schließlich gibt es auch noch die RegTP, die das letzte Wort bei Anpassungen spricht.

    Des Weiteren müssen Kunden ab 1. Juli eine "administrative Gebühr" in Höhe von 1,50 Euro sowie ein Mahngeld über 15 Euro zahlen, sofern das Konto nicht gedeckt ist oder eine Rechnung nicht beglichen wird (Punkt 5.5).

    Kein Fehler = Strafe

    Auch hat der Kunde die Kosten einer Überprüfung des Kabelanschlusses zu tragen, wenn der ish-Techniker keine Unstimmigkeiten findet (9.3) - natürlich nur dann, wenn das Problem tatsächlich auf Kundenseite liegt und man nicht sorgfältig genug nach Fehlerquellen suchte. Zum Schluss gilt noch eine neue Vertragslaufzeit - ab sofort nämlich drei Monate. Die Kündigungsfrist wird auf einen Monat gesetzt.



    mf :love: g die BIBI aus NEUSTADT
     
  2. Mesh

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    AW: Kabelfusion Perfekt ? Neue Agb Ish / Iesy

    und wo kommt da einmal iesy vor?

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  3. bibineustadt

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    AW: Kabelfusion Perfekt ? Neue Agb Ish / Iesy


    :winken: Warum sollte da IESY vorkommen ? Es ist bekannt das IESY, ISH aufgekauft hat und das die Bundeskartellbehörde bis spätestens JUNI 2005 eine Entscheidung bekannt geben will. Das heißt aber nicht, das die Behörde nicht vorher, eine Entscheidung getroffen hat. Warum ändert also ISH grade ausgerechnet seine AGB zum 01.07.05 ??? In den nächsten Tagen werden auch IESY Kunden per Post über diese Änderungen informiert. Oh wie seltsam .... soviel Zufälle und keiner merkt was. :D :D




    mf :love: g die BIBI aus NEUSTADT
     
  4. minzim

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    AW: Kabelfusion Perfekt ? Neue Agb Ish / Iesy

    Bitte endlich mal Quelle (Link) angeben! Das ist wichtig!
     
  5. Mesh

    Mesh Gold Member

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    AW: Kabelfusion Perfekt ? Neue Agb Ish / Iesy

    @ bibineustadt

    ich wohne zur Miete, wie vielleicht einige in Hessen und der Kunde ist der Vermieter bzw. Bauherr und da ich bis jetzt noch nie was von iesy erhalten habe, werde ich auch in Zukunft nichts erhalten bzw. keine News bekommen.

    Übrigens, bis spätestens Juni 2005, also sollten wir ja noch die 15 Tage aushalten.

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  6. sashxx

    sashxx Silber Member

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    AW: Kabelfusion Perfekt ? Neue Agb Ish / Iesy

    Sowas haben die doch schon vor Jahren gemacht.
    Vor zwei Jahren wurde mir eine Pauschale 48,- Euro angedroht, wenn ich beim Sperrtermin nicht da sei. Der Sperrtermin wurde übringends von Ish bis heute nicht genannt.

    Davon abgesehen musste die Nachbarin knapp 80 Euro zahlen, da sie eine Störung gemeldet hatte und der Fehler bei ihrem Verstärker lag.
    Und das waren nur die Kosten für Anfahrt und Messen.
     
  7. Kabel Digifreak

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    AW: Kabelfusion Perfekt ? Neue Agb Ish / Iesy

    Komisch musste garnichts Zahlen. Musste den Hausverstärker austauschen, weil er zu schwach fürs digitale Signal war. Der ish- Techniker stand ohne Vorankündigung, eines Morgens vor der Tür, nachdem ich ish, das Problem gemeldet hatte.:eek:
     
  8. mischobo

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    AW: Kabelfusion Perfekt ? Neue Agb Ish / Iesy

    ... mit der neuen AGB ist ish mal wieder einen Schritt Richtung unabhängiger Kabelnetzbetreiber gegangen. Die bisherigen AGB stammen noch aus den Monopolzeiten der Deutschen Bundespost. Im Allgemeinen sind die neuen AGB meines Erachtens transparenter. Zwar ist danach die Kündigungsfrist von den deutschen Bundespost üblichen 6 Werktagen auf 1 Monat "angewachsen" , bleibt aber weiterhin im Rahmen des Üblichen. Endlich wird aber auch erwähnt, unter welchen Voraussetzung die Gebühren erhöht werden dürfen und der Kunde wird darauf hingewiesen, das er ein Widerspruchsrecht hat.
    Aber auch ein neuer wichtiger Punkt ist enthalten. So behält es sich ish vor, während der Vertragslaufzeit von der analogen zur digitalen Verbreitung zu wechseln ...