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Kabelbetreiber einig, an meinem Geld nicht interessiert zu sein! + Einspeisegebühren?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Gummibaer, 10. Juli 2003.

  1. Gummibaer

    Gummibaer Platin Member

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    http://digitalfernsehen.de/News/1039516463?mid=n4648633076108

    Auszug]
    </strong>Heißt übersetzt: wir haben nicht vor jemals auf Rückkanalfähigkeit aufzurüsten, den Telefonie- und Internetmarkt überlassen wir lieber der Telekom und T-Online.

    Dies dagegen scheint mir schon etwas kompetenteres Geblubber zu sein]
    </strong>

    Und dass den Kabelbeteibern keineswegs irgendwelche Gelder seitens der Sender zustehen, haben sie auch immer noch nicht geschnallt]
    </strong>

    Die Kabelbetreiber sollten sich mal an die eigene Nase fassen und fragen lassen, weshalb der Kabelkunde monatlich horrende Gebühren zahlt!

    Das kann nur zwei Gründe haben:
    a) er wird dazu gezwungen (mit in der Miete drin, Schüsselverbot)

    b) er möchte die zusätzlichen TV-Programme sehen. Er zahlt sicherlich NICHT deshalb, weil er sich dran aufgeilt, wie der Kabelbetreiber das Singal durchleitet (zumal dies die Elektronik ohne weiteres zutun von selbst tut, nachdem alles einmal eingerichtet ist)

    Ergo: ohne TV-Anbieter, die die Kabelbetreiber durchleiten könnten, können sie gleich dichtmachen! Es ist eine Unverfrorenheit sich dafür auch noch bezahlen alssen zu wollen!

    <small>[ 10. Juli 2003, 16:54: Beitrag editiert von: Gummibaer ]</small>
     
  2. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    Naja in der Miete ist es bei mir nicht (ist übrigens verboten) und ein Schüssel Verbot gibts bei uns schon lange nicht mehr (ist auch Rechtswidrig) aber trotzdem kann ich keine Schüssel anbauen da ich keine freie Sicht zu Astra habe. entt&aum
    Gruß Gorcon
     
  3. amsp

    amsp Platin Member

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    Ein Schlüsselverbot gibt es theoretisch nicht mehr praktisch kann der Vermieter immer noch sagen: Nein! und wenn´s notfalls durch die Bestellung einer überteuerten Fachwerkstatt ist.
     
  4. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    Der Vermieter kann Dir nur verbieten die Wand zu beschädigen also Bohren oä. Eine Aufstellung auf dem Balkon darf er nicht verbieten.
    Gruß Gorcon
     
  5. amsp

    amsp Platin Member

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    Richtig und trotzdem sind Einschränkungen vorhanden.
     
  6. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    Na gut, aber man kann nicht immer pauschal sagen es ist Verboten. winken
    Wenn es so einfach wäre hatte ich ja auch eine Schüssel.
    Gruß Gorcon
     
  7. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Der Vermieter darf Dir nicht verbieten eine Schüssel dezent und ohne bohren aufzustellen!
    Da der Wohnungsmarkt in den neuen Ländern zu viele leere Wohnungen aufweist, wird er das auch nicht tun.
    Gruß Eike
     
  8. digiface

    digiface Foren-Gott

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    Nun ja, jetzt können aber net alle in die neuen Bundesländer springen, um 'ne Schüssel an die Wand zu nageln.

    Diesen ganzen Müll verstehe ich aber sowieso nicht !!!!!!!!!

    Vor 20 Jahren, war auf jedem Haus eine T-Antenne, das war normal, da ist nimand gekommen und hat gesagt, die sieht nicht gut aus und muss weg. Unsere Antenne war 2 Meter gross, so ne Schüssel von 90 cm ist viel kleiner, aber die stört.
    Wenn ich durch die Strassen laufe, schaue ich in die Vorgärten auf den Gehweg auf die Strasse, nicht aber auf's Dach !! Und wenn ich irgendwo sitze schaue ich ach nicht auf's Dach, und wenn, dann sehe ich halt eine Schüssel !!

    Natürlich nicht: Ein Haus, 4 Wohnungen = 1 MAUER mit 4 Schüsseln; so natürlich nicht, aber eine auf dem Dach, denn die Post legte auch keine 4 Kabelanschlüsse in ein 4 Famielen-Haus, da geht es doch auch mit einer ordenliche Hausverteilung, kann man bei Sat auch so machen, dann reicht eine Schüssel auf dem Dach auch, und so stören kann die dort gar nicht !

    digiface

    <small>[ 10. Juli 2003, 19:24: Beitrag editiert von: digiface ]</small>
     
  9. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Ich stimme Dir voll zu! Die sogenannte Gemeinschaftsantenne ist die beste Form für jeden einen optimalen Empfang zu garantieren. Und die dezenteste... An vielen Häusern kann man den überproportionalen Ausländeranteil der Mieter sehen. Auf jeden Balkon die übergroße Schüssel. Schön ist das wirklich nicht.
    Gruß Eike

    <small>[ 10. Juli 2003, 19:50: Beitrag editiert von: Eike ]</small>
     
  10. clabo

    clabo Neuling

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    So einfach wie ihr hier schreibt ist das nicht !!!

    Die entscheidenden Fragen sind:

    1. Hat ein Vermieter das Recht den Medienanbieter aber auch den Empfangsweg der Mieter vorzuschreiben. (EU-Richtlinien / freie Wahl des Anbieters)

    2. Sind andere Empfangswege behindernde Gestattungsverträge mit Kabelfirmen verfassungswidrig ? (europaweite Informationsfreiheit, möglicherweise auch Kartellrecht; ANGA + Vermieter ./. Parabolantennennutzer)

    3. Dürfen Vermieter heute noch zwangs-grundversorgen ? (u.a. Mietrecht)

    Diese Fragen müssten erst einmal Gerichte klären.
    Gluß Claus