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Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Golphi, 5. März 2007.

  1. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig

    Schön wärs wenns wirklich drum ginge. Aber bei unserer momentanen Regierung, die Vorgänger waren aber auch nicht besser gehts drum möglichst viel Steuern einzunehmen, die man dann in irgendwelche Sinnlosprojekte stecken kann.
     
  2. noeler

    noeler Board Ikone

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    AW: Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig

    Und damit alle gleich ist, sollte diese bescheuerte Pauschale weg. Was muss man da noch Mrd. verballern ?
     
  3. Creep

    Creep Guest

    AW: Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig

    Dann bin ich auch für die Abschaffung von Kinderfreibeträgen, Absetzbarkeit von Ausbildungskosten, Arbeitsmitteln usw.
    Steuermaximierung ist der richtige Weg. Dann verplempern die Leute auch nicht mehr so viel Geld.
    :rolleyes::rolleyes::rolleyes:
     
  4. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig

    Dann verplempern es die Kassenwarte unserer Regierung, indem sie sich mal hier und da verrechnen. Geld wäre genug da, wenn man es nicht nach allen Seiten zum Fenster herauswerfen würde.
     
  5. digi-pet

    digi-pet Guest

    AW: Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig

    Laut dem Finanzministerium ist dieses "Werkstorprinzip"
    jetzt eingeführt und man hat diese "ab 21" Regelung nur eingeführt zur " Vermeidung von besonderen Härtefällen für Fernpendler " .

    Es wäre ja sehr optimistisch anzunehmen dass diese grundsätzliche Änderung hin zum Werkstorprinzip wieder zurückgenommen werden wird .

    Ich persönlich finde es eher problematisch wie diese Zusatzregelung angewandt wird und man die km Kosten
    bei den Betroffenen die darunterbleiben einfach unter den Tisch fallen lässt - beidesmal ohne Einzelfallprüfung .
     
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig

    Ist so nicht richtig. Natürlich kann der Staat sagen, wir lassen bestimmte Aufwendungen nicht mehr zu, wie zum Bespiel die FWA.

    Nur: Hier sagt unserer Regierung: Liebe Leute, die Arbeit fängt nun nicht mehr zu Hause, sondern am Werkstor an (was prinzipiell vollkommen in Ordnung geht, das darf sie). Aber irgendwo auf deiner Strecke zum Werkstor (nämlich ab dem 20. km) beginnt sie dann doch wieder vorher, das darfst du dann doch absetzten :eek:

    Das ist schlichtweg verfassungswidrig, verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz.

    Zudem sagt der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung, daß diese Kürzung aufgrund der "Haushaltskonsolidierung" notwendig ist. Das Finanzgericht sah diese Begründung als nicht ausreichend an, um die Kürzung zu rechtfertigen.

    Die große Koalitions knüpft hier also nahtlos an Rot-Grün an, die genauso haarsträubende und unaúsgegorenen Gesetze erlassen hatte (und oftmals wieder zurückziehen mußte).
     
  7. digi-pet

    digi-pet Guest

    AW: Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig

    ja aber als Ergebnis kann dann wohl eher die "Härtefallregelung" abgeschafft werden die ab dem 21. km dann plötzlich doch wieder anrechenbare Werbungskosten hervorbringt - während davor alles unter den Tisch fällt ohne Einzelfallprüfung . Wie kann denn überhaupt generell eine "Härte" vorausgesetzt werden wenn ich über 21 km fahre ?

    " Ich hab ein schönes Haus im Grünen 70 km vor der Stadt wo ich arbeite, ein tolles Auto aber ab dem 21. km beginnt immer die Härte ? "
     
  8. Creep

    Creep Guest

    AW: Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig

    Lange Wege zur Arbeit sind eben nicht immer durch das billige Haus im Grünen und den gutbezahlten Job in der Stadt begründet. Im Zweifelsfall muß man wegen solchen Unsinnigkeiten auch den Job einfach aufgeben, weil z.B. der Mann vorher 100km von der Wohnung im Norden arbeitet, die Frau genausoweit im Süden. Also bleibt sie dann lieber zuhause.
     
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig

    Grundsätzlich ja, politisch aber nicht durchsetzbar. Schon diese "Härteregelung" war hart an der Grenze des vertretbaren.

    Man wird das Gesetz wohl nach "einvernehmlicher Beratung" einfach fallenlassen und sich als Wohltäter dem Volk präsentieren. Als kleines Dankeschön für den "Konjunkturaufschwung", man kann es sich ja jetzt leisten. Worte und Papier sind geduldig. Ich glaube nicht, daß die das bis zum Verfassungsgericht durchziehen werden, diese Blöße geben die sich nicht, weil die ganz genau wissen, was sie da für einen Unsinn fabriziert haben...
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. März 2007
  10. digi-pet

    digi-pet Guest

    AW: Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig

    Ich kritisiere ja auch nur "ohne Einzelfallprüfung" .

    Aber dennoch - soll die Allgemeinheit jahrelang dafür einstehen dass jemand nicht näher an den Wohnort zieht ?

    Übrigens wird ein Mitarbeiter des Finanzministeriums mit ähnlichen Worten zitiert :

    ungefähr so :

    " In der Stadt ist die Wohnung teurer aber der Anfahrtsweg kurz, auf dem Lande ist es umgekehrt - wieso soll der Staat eines davon fördern ? "