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Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Golphi, 5. März 2007.

  1. #67

    #67 Guest

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    AW: Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig

    Dieses ist nicht gerecht. Begründungen erspare ich mir. Du verstündest sie ohnehin nicht.
     
  2. digi-pet

    digi-pet Guest

    AW: Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig

    Ohne weitere Prüfung die ersten 20 km unter den Tisch fallen zu lassen auch wenn es verschiedene Arbeitsorte
    gibt und man mehr Arbeitstage hat als der Durchschnitt
    ist ungerecht .

    Gerecht ist übers Jahr betrachtet nur für Fahrtkosten einen Gesamteigenaufwand anzusetzen und wenn der nicht unverhältnismässig hoch ist und nicht einen zumutbaren Eigenaufwand übersteigt nicht weiter anzurechnen .

    Wie gesagt eine zielgerichtete Fahrtkostenpauschale übers Jahr betrachtet wäre da hilfreich und allgemein auch verständlicher .

    Inwiefern deine Kriterien für "gerecht" jetzt juristisch sind
    oder auf eine persönliche Situation verweisen teilst Du ja niemand mit .
     
  3. #67

    #67 Guest

    AW: Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig

    Selbst damit dürfte Steinbrück nicht durchkommen. Wenn das BVerG das Nettoprinzip bestätigt, muß sich die Absetzbarkeit an den tatsächlichen Kosten orientieren. Für einen Cent pro Kilometer komme ich nirgendwohin, nicht einmal zu Fuß, weil die dafür benötigten Schuhe teurer wären. Und zwangsweise barfuß zu laufen, verstößt gegen meine Menschenwürde.
    Ich will auch noch auf einen anderen Aspekt hinweisen. Die von Steinbrück eingeführte Regelung beißt sich mit verschiedenen Regelungen der Sozialgesetzgebung. Man kann z.B. nicht die Zumutbarkeit auf 100 km festlegen, im Steuerrecht aber behaupten, diese 100 km wären in Wirklichkeit nur deren 80.
     
  4. #67

    #67 Guest

    AW: Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig

    Hilfreich wäre auch, wenn du dich allgemein üblicher Interpunktion bedienen würdest, auf daß deine Beiträge überschaubar und verständlich würden.
    Übrigens argumentierst du nicht anders als Steinbrück. Der betrachtet die ersten 20 Kilometer auch als zumutbaren Eigenaufwand oder anders gesagt, es wird behauptet, bis 20 Kilometer Entfernung entstünden keinerlei Kosten.
    Was logisch betrachtet natürlich völliger Käse ist.
     
  5. digi-pet

    digi-pet Guest

    AW: Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig

    Denke ich mal nicht - denn ich lasse ja nicht alles unter der 20 km Grenze unter den Tisch fallen sondern würde dies aufs ganze Jahr hinweg verteilt betrachten .

    Übrigens sieht der text in dem von mir verwendeten Browser nicht so krude verteilt aus, bzw. nur dann wenn
    ich das Fenster zusehr verkleinert habe . Man wird ja hier zum Fliesstext verdonnert :)
     
  6. Premier4All

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    AW: Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig

    Muss es das? Steuerbegünstigungen sind doch im Grunde nur "unterstützend"? Die Eigenheimzulage betrug ja leider auch nicht 250.000 Euro ;) und orientiert sich damit an den tatsächlichen Kosten.
     
  8. #67

    #67 Guest

    AW: Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig

    Ich denke schon. Die Kosten entstehen unbestritten. Die Pauschale war ja in der Höhe ohnehin schon zu Gunsten des Staates angelegt. Bei einer echten Absetzbarkeit würde sich Steinbrück wahrscheinlich den Strick nehmen.

    Die Eigenheimzulage war/ist im weitesten Sinne eher eine Subventionierung der Bauwirtschaft.
     
  9. uli12us

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    AW: Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig

    Man sollte immer unterscheiden zwischen Subventionen (eigenheimzulage, Solareinspeisevergütung und viele andere Sachen) die einem zufliessen ohne irgendwelche besondere Leistung dafür zu erbringen und Werbungskosten bzw Betriebsausgaben eines Unternehmens. Das sind einfach Kosten die durch den Betrieb bzw durch die Aufnahme einer Tätigkeit zwangsweise anfallen. Und die müssen halt mal vom erzielten einkommen abgezogen werden dürfen.
    Es zwingt einen aber kein Mensch in einem Eigenheim zu leben oder Solarzellen aufs Dach zu bauen. Bloss wenn man nicht in die Arbeit fährt ist man recht bald seinen Job los.
     
  10. Gag Halfrunt

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    AW: Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig

    Sehr richtig. Es geht hier um Steuergerechtigkeit, denn das ist der Hintergrund der Webungskosten.

    Versteuert werden soll schließlich der Lohn. Wenn ich jedoch privat Kosten habe, die bei der Ausübung dieser Arbeit unausweichlich anfallen, dann geht mir das doch vom Lohn ab! Und deshalb hat man die Regelung geschaffen, dass der Lohn nach Abzug der Kostenversteuert wird. Nichts anderes stellt das Absetzen der Werbungskosten dar.

    Gag