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Kündigungen per E-Mail sind grundsätzlich unwirksam

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Michael, 22. März 2004.

  1. Michael

    Michael Platin Member

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    Dürfte vermutlich auch auf "Abo-Kündigungen" zutreffen, auch wenn es hier um eine Arbeitsplatzkündigung ging...

    [​IMG]
    http://www.n-tv.de/5226391.html

    Kündigungen per E-Mail sind grundsätzlich unwirksam. Das gilt auch für Widersprüche und Zustimmungen des Betriebsrats, Aufhebungsverträge und andere der Schriftform unterworfene Erklärungen, wie aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor geht.

    Die Richter gaben damit dem Eilantrag eines Technologieunternehmens statt und erklärten den per E-Mail ausgesprochenen Widerspruch des Betriebsrates gegen die Kündigung einer Arbeitnehmerin für unwirksam (Az.: 4 Ga 43/04).

    Die Arbeitnehmervertretung hatte sich in der elektronischen Mitteilung an die Geschäftsleitung nicht mit der geplanten Entlassung der Mitarbeiterin einverstanden erklärt. Der Widerspruch wurde jedoch nur elektronisch über Computer mitgeteilt, ohne dass ein vom Vorsitzenden eigenhändig unterzeichnetes Schreiben zusätzlich überreicht worden wäre.

    Laut Urteil ist die Kommunikationsform der E-Mail für alle Handlungen ungeeignet, für die das Gesetz Schriftform vorschreibt. Widersprüche und Zustimmungen des Betriebsrats, Kündigungen und Aufhebungsverträge müssten die eigenhändige Originalunterschrift des jeweiligen Unterzeichners tragen, sagte der Vorsitzende Richter.

    <small>[ 22. M&auml;rz 2004, 19:57: Beitrag editiert von: Michael ]</small>
     
  2. Holger

    Holger Senior Member

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    Das Gesetz schreibt für die Kündigung eines Abo-Vertrages keine Form vor.Arbeitsrecht ist ein anderer Schuh!
     
  3. Peppner

    Peppner Silber Member

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    Ich hab per Mail und per Brief mit Einschreiben / Rückschreiben gekündigt, mein Brief war noch nicht mal bei Premiere angekommen, da wurde mein Sonderkündigungsrecht schon bestätigt.

    Brief ist aber besser, falls Premiere probleme macht, hat mann etwas in der Hand.

    MfG

    Peppner
     
  4. maliilam

    maliilam Institution

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    Meine beiden Premiere-Kündigungen per Web wurden schriftlich bestätigt und sind damit gültig. Wenn allerdings vor Ablauf der Kündigungsfrist keine schriftliche Bestätigung dagewesen wäre, hätte ich Einschreiben/Rückschein hinterhergejagt.

    Denn ob die Online-Kündigung wirksam ist oder nicht, wenn Premiere behauptet, sie nie erhalten zu haben, dann hat man ein Problem...
     
  5. BarbarenDave

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    Dann stell ich in Frage, ob meine Abo-Verlängerung vom Oktober 2003 überhaupt rechtens war. Ich hab ja schließlich auch nichts unterschrieben. Premiere könnte mir ja ein Kind unterjubeln und ich weiß von nichts :)
     
  6. IGLDE

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    Wie geht denn das?? durchein

    Bye Opa l&auml;c
     
  7. HarryPotter

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    Ich habe dort sogar telefonisch gekündigt. Hab' einfach bahauptet eine Mail geschickt zu haben. Und keine 5 Tage (war sogar Wochenende dazwischen)später war schon die Bestätigung da.

    So schlecht, wie viele behaupten, ist der Service bei Brumiere nun auch nicht. Ich habe mit denen eigentlich nie Probleme gehabt.

    @Michael

    Man kann bei Premiere grundsätzlich per Brief, Fax oder eMail kündigen. Hab' ich irgendwo mal gelesen. Das geht außerdem auch bei der Telekom, T-Online usw.

    <small>[ 23. M&auml;rz 2004, 01:58: Beitrag editiert von: HarryPotter ]</small>
     
  8. Thorsten64

    Thorsten64 Senior Member

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    Interessanter weise sind die sehr flott was die Kündigungsbestätigungen angeht. Ich habe in einer Mail nur eine mögliche Kündigung erwähnt und hatte dann 4 Tage später die schriftliche Kündigungsbestätigung. Neben der Bundesagentur für Arbeit ist PREMIERE anscheinend das einzige Unternehmen, dass seine Kunden loswerden möchte.