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Kündigung zurücknehmen, neues Angebot...

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Digibox, 15. Dezember 2003.

  1. Digibox

    Digibox Junior Member

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    Hi,

    mal was für unsere angehenden Jura Studenten :)
    weil ich das von Premiere komisch finde:

    Einige hatten ja erwähnt, dass sie bereits gekündigt hatten und dann ein besseres Angebot von Premiere bekommen haben, das sie dann angenommen haben. Einem Kumpel ging es genau so.
    Gekündigt, wurde bestätigt, kurz vor Ende kam telefonisch die Offerte und er sagte zu. Die haben sich dann für die Rücknahme der Kündigung bedankt und haben den neuen Preis bestätigt...

    Das heißt, die haben ihn freigeschaltet ohne etwas schriftliches von ihm zu haben!

    Was passiert nun, wenn Premiere bei ihm das erste mal abbucht und er das zurückbuchen lässt mit dem Hinweis, dass er keinen Vertrag mit denen hat?
    Die haben ja wirklich nichts schriftliches von dem, da könnene die ihm ja gar nichts oder?

    Wieso lassen die sich nicht was unterschriebenes zurück senden? Dann gäb es diese "rechtsfreie" Zeit doch erst gar nicht oder wie seht ihr das?
    Wenn einer denen blöd kommen wollte, könnte er das ohne das Premiere was in der Hand hat...

    Gruß
    Digi
     
  2. IGLDE

    IGLDE Talk-König

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    Das Problem hatte ich auch. Ich wollte nach Ablauf meine Abos meine Box kaufen. Das hatte ich denen schon im März telefonisch mitgeteilt.
    Jetzt nach Ablauf des Vertrages hiess es auf einmal ich hätte einen Vertrag wo die Box weiter zur Miete läuft. Ich habe dann gesagt sie möchte mir diesen Vertrag mal per Fax schicken da es sich um eine Fälschung handeln muss.
    Dann war ein Moment Ruhe am Telefon und dann sagte man mir ich solle auf einen Rückruf warten.
    Der kam dann auch die Box gehört jetzt mir und ich habe 2 Jahre Garantie auf das Gerät.
    Das hab ich dann auch schriftlich bekommen.
    Also man sollte die Verträge die amTelefon abgeschlossen werden unter Ulk verbuchen.

    Bye Opa
     
  3. atlan1978

    atlan1978 Neuling

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  4. Big Kimble

    Big Kimble Senior Member

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  5. Michael 1708

    Michael 1708 Gold Member

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    zu Telefonaten / Aufzeichnen durch die Hotline:

    Telefonate zählen als Beweismittel bei einer rechtlichen Auseinandersetzung nur dann, wenn zu Beginn des Telefonates beide Gesprächspartner mit der Aufzeichnung einverstanden waren.
    Ergo: Die aufnehmende Seite muss über die Absicht aufzuzeichen informieren und der andere Gesprächspartner muss zustimmen.
    Ansonsten ist jede Aufnahme nur für die Tonne und zählt nicht.

    Dies aber nur am Rande.

    Ich will viel mehr nochmals auf das Ausgangsposting eingehen:

    @Digibox:

    Erst einmal sind auch mündlich abgeschlossene Verträge laut BGB gültig!

    Zum anderen muss ich gestehen, je länger ich über deine Ausgangs-Frage nachdenke, desto unsinniger erscheint mir euer Anliegen bzw. die Frage.

    Wenn man bei Premiere gekündigt hat. O.K.

    Wenn dann Premiere anruft und dein Kumpel ein besseres Angebot bekommt als er zuvor hatte und dies dann auch annimmt. Soweit auch noch O.K.

    Was ich nun aber nicht mehr verstehe:

    Wieso überlegt ihr nun, die nächste Premiere - Abbuchung, welche dann ja wohl zum neuen, besseren Vertrag gehört, zurückgehen zu lassen und dann noch mit dieser Begründung, es gebe ja nix schriftliches zum neuen Vertrag.

    Ich verstehe das nicht. durchein

    Wenn man zuvor gekündigt hat und will auch kein Premiere mehr, bräuchte man doch bei diesem telefonischen Verlängerungsangebot der Hotline gar nicht erst ja zu sagen.

    Dann ist der alte Vertrag eh zu Ende und es kommt gar nicht erst mehr eine neue Lastschrift, welche man dann zurückgehen lassen müsste.

    Und wenn man andererseits wirklich zu den ja wohl besseren Konditionen verlängern wollte, besteht auch kein Grund, Abbuchungen zurückgehen zu lassen bzw. den neuen Vertrag als angeblich nicht gültig zu betrachten, denn dann wollte man ja die besseren Konditionen haben.

    Von daher erscheint mir die Ausgangsüberlegung doch etwas supspekt.

    Warum sagt man bei der Hotline erst ja zum neuen besseren Angebot und will dann hinterher doch nicht? durchein

    Ich bin nun bestimmt kein totaler Premiere-Freund, aber dies finde ich nun auch gegenüber Premiere nicht sehr fair.

    Einerseits war durch die Kündigung des alten Vertrages die Möglichkeit da, Premiere loszuwerden, wenn man dies so gewollt habe.
    Zum anderen kommt dann Premiere, macht ein günstigeres Angebot, wozu man dann freiwillig ja sagt und somit diesen neuen Vertrag annimmt, welchen Premiere dann auch mit dem neuen günstigeren Preis bestätigt und nun plötzlich will man selber "rumzicken" und die neue (und ja rechtlich gesehen auch berechtigte) Lastschrift zurückgehen zu lassen und sogar sagen, da nix unterschrieben ist, ist nix neues gültig.

    Finde ich irgendwie nicht O.K., dann hätte man doch einfach in dem Telefonat gar nicht erst verlängern brauchen!?

    Weiterhin sollte man bedenken, das bei jeder Rücklastschrift einige Kosten entstehen, welche Premiere deinem Kumpel zusätzlich berechnen wird.

    Also, lange Rede, kurzer Sinn.

    Auch mündlich geschlossene Verträge sind gültig und wenn man schon freiwillig beim Telefonat verlängert hat, muss man dies ja auch so gewollt haben und somit sollte man dann auch dazu stehen.

    Was ansonsten eventuell noch eine Möglichkeit wäre, was ihr nachgucken könntet, ob bei der Bestätigung von Premiere zur Rücknahme der Kündigung und den neuen Preisen eine Widerufsmöglicheit dabei gewesen ist und wielange das her ist.

    Das wäre noch die einzige rechtlich saubere Möglichkeit, falls die Widerrufsfrist für den neuen Vertrag noch nicht um ist, das man dann eventuell diese neue Vertragsverlängerung noch widerrufen könnte.

    Das muss dein Kumpel in den Unterlagen nachsehen können.

    Gruss Michael1708