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Kündigung Premiere

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von ABI, 29. Juli 2001.

  1. ABI

    ABI Neuling

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    Hallo Freunde
    Ich hatte mein Weihnachtabo Fristgemäss zum 30.06.01 per normalen Brief gekündigt.Hab aber keine bestätigung bekommen.Jetzt heisst es seitens von Premiere natürlich,dass bei Ihnen keine Kündigung eingegangen ist,und dass der Vertrag sich Automatisch um 1 Jahr verlängert .Nach ein paar Anrufen und zwei Briefen habe Ich es Jetzt aufgegeben und muss den Vertrag bis 30.06.02. behalten.Darum möchte Ich euch auf diesem weg anstossen ,dass jeder der kündigen will es besser macht als Ich und in diese Falle nicht herein tapt.
    Am besten mit Enschreiben Kündigen und drauf aufpassen das man eine bestätigung in der Hand het bevor die Frist verstrichen ist. :mad:
     
  2. Bodo Schönfeld

    Bodo Schönfeld Junior Member

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    Teures Lehrgeld! Hätte man aber wissen müssen: Niemals ohne Einschreiben kündigen.
     
  3. ak-ac

    ak-ac Neuling

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    Für eine ordentliche Kündigung reicht sehr wohl auch ein einfacher Brief. Man muss nur darauf achten, daß die Kündigung auch entsprechend bestätigt wird.

    Ansonsten gilt, was ich hier schon einmal gepostet hatte:

    Aus einer Presseinformation des OLG Nürnberg:
    (http://www.justiz.bayern.de/olgn/prziv031.htm)
    Absenden wichtiger Schreiben:
    Tips zur Beweissicherung

    Wer im Streitfall nachweisen will, daß der Empfänger das Schreiben erhalten hat, sollte es zumindest per Einschreiben mit Rückschein versenden.

    Noch besser ist dran, wer außerdem auch noch beweisen kann - z.B. durch Zeugen -, daß sich das zu übermittelnde Schreiben tatsächlich in dem Einschreibebrief befand.

    Wer ganz sicher gehen will, kann sein Schreiben auch mit Hilfe des Gerichtsvollziehers zustellen lassen.
    Wer diesen Weg wählt, schickt die zuzustellenden Unterlagen am besten an die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle seines Amtsgerichts mit der Bitte um Post-Zustellung an den Empfänger. Die Kosten - je nach Seitenzahl um die 20 DM - werden im nachhinein erhoben.

    Soll der Gerichtsvollzieher die Schriftstücke sogar persönlich zustellen, dann sollte man sie an die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle desjenigen Amtsgerichts senden, in dessen Bezirk der Empfänger wohnt.

    Den gleichen Beweiszweck erfüllt auch eine schriftliche Empfangsbestätigung des Empfängers (vorausgesetzt, dieser ist bereit, sie auszustellen).

    Gruß
    Andreas
     
  4. DrMusic

    DrMusic Senior Member

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    Also ich habe vergangenen Dienstag per FAX und "gewöhnlichem" Brief gekündigt und hatte bereits am Donnerstag (!!!) -also 2 Tage später! - eine Kündigungsbestätigung im Briefkasten.

    Gruss
    DrMusic
     
  5. HarryX

    HarryX Neuling

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    Hallo,

    mir gings ähnlich.
    Ich habe fristgerecht gekündigt (mit Rückschein). Daraufhin wurde die Kündigung zwar bestätigt, aber willkürlich ein um 1 Jahr späterer Termin hineingeschrieben. Auf weitere Schreiben von mir, wurde nur mit Ignoranz reagiert.
    Als größte Frechheit wurde mir daraufhin eine Monatsgebühr abgebucht für einen Monat den ich schon bezahlt hatte. Habe ich natürlich rückbuchen lassen. Daraufhin kam eine Mahnung mit satten Mahngebühren.

    Jetzt ist der Fall bei meinem Rechtsanwalt. Und wenn ich bis nach Brüssel gehen muss. Diesen Verbrechern werde ich zeigen, dass man mit uns Kunden so NICHT umgehen kann !

    Harry

    [ 08. August 2001: Beitrag editiert von: HarryX ]

    [ 08. August 2001: Beitrag editiert von: HarryX ]
     
  6. Wilfried56

    Wilfried56 Platin Member

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    Ich verstehe natürlich, dass man je nach persönlicher Erfahrung verschiedene Ratschläge erteilt.
    Ich persönlich habe all meine "Probleme" (Kündigung, Freundschaftswerbung, Kritik, Bonus wegen Sendeausfall...) mit PW über normalen Brief, Telefon, Internet erledigt und nie Probleme bei wichtigen Fragen wie z.B. Kündigung gehabt.
    Es ist doch auch logisch, dass sich PW bei den nicht gewinnbringenden Abozahlen einen gewollt schlechten Service gar nicht leisten kann.
    Mein Rat daher: Rechtzeitig mit normaler Post kündigen und eine Kündigungsbestätigung anfordern und - erst wenn sich wirklich nichts tut! - das oben beschriebene teure Verfahren starten (was aber nach den Erfahrungen, die hier im Forum stehen, auch nicht erfolgreicher zu sein scheint!).
     
  7. Intruder

    Intruder Junior Member

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    [​IMG]
    Kündigung!
    Habe auf Grund der Programmumstellung zum 1.7.01 außerordendlich gekündigt (hatte Family und man nahm mir meinen geliebten Comedy weg). Dann kam die vorzeitige Abbuchung zum 25.07.01, die ich zurückgehen ließ. Darauf (ein paar Tage später) ein Anruf von PW (Herr Stürmer, sehr nett) warum ich die Lastschrift zurückgehen hätte lassen. Habe ihm erklärt, dass ich gekündigt hätte und warum. Er meinte es läge keine Kündigung vor, aber er würde es an die zuständige Abteilung weiterleiten. Jetzt, nach 6 Wochen, erhalte ich eine Mahnung mit 15.- DM Mahnkosten! Ich habe daraufhin beim Abo-service angerufen und nun kommts: :mad: :mad: :mad: Ich hatte (direkt HH) Frau Weinhöfer am Apparat, die nette Dame!! wird sicherlich noch von mir hören. Als ich ihr den Sachverhalt erklärte, meinte sie: wieso den Comedy giebt´s doch noch, ja, aber in der Movie und nicht in der Family. Der langen Rede kurzer Sinn, ich bin ein bischen doof und "wenn ich nicht bezahle, würde mir das noch leid tun" :confused: sollte das eine Drohung sein??? Auf die Nachfrage hierfür widerholte sie: "sie werden schon sehen was passiert, wenn sie nicht bezahlen."
    Nun, ich erklärte ihr, dass ich der Sache gelassen entgegen sehe und die Angelegenheit einem RA übergeben werde.
    Ist PW jetzt schon soweit, dass sie den Kunden droht?? Ich werde dieses Telefonat jedenfalls nicht auf sich beruhen lassen - so nicht liebe PW! [​IMG]