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Kündigung im öffentlichen Dient

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von John24ffm, 19. April 2025.

  1. John24ffm

    John24ffm Silber Member

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    Hallo zusammen,

    ich bin Mitarbeiter bei einer Behörde seit 2014 und seit 2017 im Aussendienst. Nun habe ich so gesundheindliche Probleme das ich den Außendienst nicht mehr zu 100 % ausführen kann.

    Belege von der Hausärztin, bzw. Termin bei der Amtsärztin sind in Bearbeitung..

    Meine Frage: Kann mich die Behörde nun entlassen?

    Liebe Grüße
     
  2. RugbyLeaguer

    RugbyLeaguer Wasserfall Premium

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    Denke ist besser da einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren.

    Aus dem Bauch heraus würde ich eher sagen, nein. Vor einer Kündigung müsste man dir erst einen alternativen Arbeitsplatz anbieten.
     
  3. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Das dürfte doch erstmal auf BEM hinauslaufen?
     
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  4. John24ffm

    John24ffm Silber Member

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    Da bin ich schon dran, wie gesagt nächste Woche hole ich die Befunde von der Hausärztin ab, danach das Gespräch bei der Amtsärztin und danach das BEM was ich von mir aus will um mit offenen Karten zu spielen.
     
    KL1900 gefällt das.
  5. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Solche elementaren Fragen sollte man lieber einen spezialisierten Anwalt stellen.
     
  6. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    65 Zoll 4K TV - Samsung Q85T
    AV Receiver -Denon X2500H
    5.1 Boxen - Nubert NuBox(x) Serie 2x B-70, 2x 310, 1x CS 330, 1x AW 440 Subwoofer
    Spielekonsolen - Xbox Series-X, Nintendo Switch, PS5
    Streamingdevices - Fire TV 4K Max / Chromecast Ultra Samsung TIZEN 2020
    Die Gefahr im öD personenbedingt gekündigt zu werden ist eigentlich extrem gering. Bei Sorgen diesbezüglich solltest du dich erstmal an den Personalrat, die MAV oder Betriebsrat wenden (im öD gibt es eigentlich immer eines von den dreien).
    Einen Anwalt brauchst du erstmal nicht, solange keine Kündigung ausgesprochen wurde - dann aber natürlich sofort.
    Die Kündigung kann auch erst dann ausgesprochen werden, wenn das BEM ordnungsgemäß abgeschlossen wurde und mit einer eindeutigen negativen Gesundheitsprognose beendet wird.
    Im Rahmen des BEM wird aber in der Regel auch bereits nach alternativen Stellen beim Arbeitgeber geschaut.

    In der Regel wagt man sich da im öD aber wirklich nur sehr selten dran, denn der Arbeitgeber muss eben bei einer personenbedingten Kündigung im Kündigungsschutzverfahren nachweisen, dass er dich absolut nirgendwo anders einsetzen kann. Auch Umschulungsmaßnahmen sind für den Arbeitgeber zumutbar, falls notwendig. Da du laut eigenen Angaben nicht immer im Außendienst tätig warst, wird es für einen AG ziemlich schwierig einem Arbeitsrichter klar zu machen, warum eine Rückkehr in den Innendienst für dich ausgeschlossen ist.

    Das weiß der Arbeitgeber in der Regel auch selbst, bzw. deren Rechtsberater. Ich würde da an deiner Stelle erstmal ruhig bleiben und wie empfohlen das Gespräch mit eurem Personalrat, bzw. BR suchen, damit die von deinen Sorgen schonmal Kenntnis haben und das auch entsprechend auf dem Schirm haben, wobei sie wahrscheinlich (je nach BEM Vereinbarung) eh schon wissen, dass bei dir ein BEM stattfindet.

    PS:
    Ich bin seit 2014 Betriebsrat und seit 2017 (freigestellter) Betriebsratsvorsitzender. Ebenfalls im öD - wenn auch privatwirtschaftlich Organisiert - mit der Stadt bzw. mehreren Städten als Eigentümer / Gesellschafter. Bin also fachlich nicht unbedingt ein Laie. Mein Beitrag stellt trotzdem keine Rechtsberatung dar.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. April 2025
  7. blink182

    blink182 Gold Member

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    Zwei ergänzende Punkte:

    1. Eventuell ist es sinnvoll für dich, einen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter zu stellen, da du dadurch zusätzliche Arbeitnehmervorteile hättest, unter anderem einen besseren Kündigungsschutz. Dazu müsstest du deine Ärztin fragen und bräuchtest ihre Unterstützung.

    2. Eventuell ist der Abschluss einer beruflichen Rechtsschutzversicherung sinnvoll, wenn du noch keine hast, insbesondere für den Fall einer tatsächlichen Kündigung. Ein zeitnaher Abschluss wäre dann wichtig, da es in der Regel Wartezeiten von drei bis sechs Monaten gibt, bis der Versicherungsschutz greift.

    Bitte beachte, dass das auch von mir keine Rechtsberatung darstellt. Auf jeden Fall drücke ich dir die Daumen, dass das BEM für dich ein positives Ende nehmen möge. Davon würde ich wie @Eifelquelle auch zunächst einmal ausgehen.
     
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  8. John24ffm

    John24ffm Silber Member

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    Vielen lieben Dank für eure Hinweise, und ich halte Euch auf dem Laufenden.

    Liebe Grüße Johannes
     
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  9. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Och das geht schon :whistle: War allerdings erlösend damals.
    Aber ich will jetzt auch nicht diesen Thread sprengen.
     
  10. John24ffm

    John24ffm Silber Member

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    Wenn ich nicht mehr für den Außendienst einsetzbar bin, muss mir die Behörde eine neue Stelle anbieten, oder kann man sage Sie sind nicht mehr für den Außendienst tragbar wir hätten aber noch eine alternativ Stele für Sie, oder wir entlassen Sie?

    Bin für jeden Ratschlag dankbar.

    Liebe Grüße Johannes