1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Kündigung erforderlich?

Dieses Thema im Forum "Telekom und Vodafone IPTV" wurde erstellt von drwho, 12. Juni 2009.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. drwho

    drwho Silber Member

    Registriert seit:
    15. Januar 2005
    Beiträge:
    636
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Anzeige
    wie ist das mit diesen Entertain-Verträgen eigentlich? Muss man sie - wie etwa Handy-Verträge - drei monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit extra schriftlich kündigen, oder laufen sie automatisch aus?
     
  2. Endymion

    Endymion Senior Member

    Registriert seit:
    31. Mai 2009
    Beiträge:
    215
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Technisches Equipment:
    Techwood Natus X 832
    X 301 T
    AW: Kündigung erforderlich?

    Also ich glaube nicht, dass in der heutigen Zeit noch irgendwelche Verträge automatisch auslaufen. Ich würde in jedem Fall schriftlich kündigen und vorallem eine schriftliche Bestätigung verlangen.
     
  3. joolz

    joolz Senior Member

    Registriert seit:
    22. Oktober 2008
    Beiträge:
    201
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Kündigung erforderlich?

    sämtliche festnetzverträge der telekom mit internet laufen nach dem 24-12-1 prinzip, heißt 24monate laufzeit, verlängerung um 12 monate, wenn nicht 1 monat vor ende gekündigt wird bzw. tarifwechsel o. ä. angefordert wird

    prinzipiell kann man aber 4 monate vor vertragsende im gleichen tarif ne preissenkung mitnehmen (zumindest wenn es die zwischenzeitlich gegeben hat) inkl. neuer laufzeit

    wenn der ganze anschluss weg soll, dann schriftlich kündigen, wenn man nur was anderes will oder "nur" kein internet, kann man auf den bekannten wegen bescheid geben
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.