1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Kündigung berechtigt????

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Vierm, 24. Juli 2003.

  1. Vierm

    Vierm Junior Member

    Registriert seit:
    27. März 2002
    Beiträge:
    104
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Anzeige
    Hi,

    am 30.08.2003 läuft meine Vertrag Super Paket zu 28,12€ aus.
    Man teilte mir an der Hotline mit, das ich wegen der überschrittenen Kündigungsfrist von 6 Wochen vorher, nicht kündigen könnte.

    Nach meiner Meinung, kann aber doch niemand von mir Verlangen das ich für das Gleiche jetzt 40€ zahlen soll.
    Man hätte ja im Mai alle relevanten Kunden darüber informiert?????

    Ist hier die Hotline einfach überfordert, oder versucht Premiere es tatsächlich auf diese Tour?

    Bin bis jetzt seit mind. 10 Jahren absolut zufriedener Kunde und finde dieses Verhalten sehr seltsam.

    Habe per Mail mit der Begründung einer Einseitigen Vertragsänderung gekündigt; jedoch noch keine Antwort erhalten.

    Wie sind Eure Erfahrungen.

    Bin für jeden Tip dankbar.
     
  2. bdroege

    bdroege Board Ikone

    Registriert seit:
    27. Februar 2001
    Beiträge:
    4.097
    Zustimmungen:
    1.808
    Punkte für Erfolge:
    163
    Pech gehabt, die neuen Preise stehen seit Mai im Programmheft. Lese mal das FAQ oben.
     
  3. Vierm

    Vierm Junior Member

    Registriert seit:
    27. März 2002
    Beiträge:
    104
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    @b.droege


    Pech gehabt??? und so was was von einem Öcher winken

    Bestehende Verträge werden also per Eintrag in eine Zeitschrift rechtskräftig einseitig geändert.

    Neue Rechtsprechung oder was???

    <small>[ 24. Juli 2003, 16:42: Beitrag editiert von: Vierm ]</small>
     
  4. bdroege

    bdroege Board Ikone

    Registriert seit:
    27. Februar 2001
    Beiträge:
    4.097
    Zustimmungen:
    1.808
    Punkte für Erfolge:
    163
    JA, laut AGP Verlängert sich das Abo immer zu den dann gültigen Bedienungen.

    Man kann allerdings noch auf Start! downgraden und so den eigenen Fehler preiswerter machen.
     
  5. baer

    baer Talk-König

    Registriert seit:
    11. Dezember 2001
    Beiträge:
    5.590
    Zustimmungen:
    171
    Punkte für Erfolge:
    73
    Immer wieder neue Threads zu gleichen ausgiebig durchdiskutierten Themen.

    Die Kündigungsfristen sind hinlänglich bekannt.
    Die neuen PReise sind hinlänglich bekannt und schon immer Bestandteil der Zeitschrift.

    Zeitnah kündigen oder neue Preise verhandeln mit P und nicht sinnlos meckern.
     
  6. Vierm

    Vierm Junior Member

    Registriert seit:
    27. März 2002
    Beiträge:
    104
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    @baer

    steht alles in Zeitung??? ach so!!

    Vielleicht habe ich etwas anderes zu tun als jede Zeitung von A bis Z zu lesen.

    Und von Meckern ist nicht die Rede, sondern von Erstaunen was man manchen Leuten alles für Regeln unterjubeln kann.
    Man muß nur Fakten schaffen, und schon heißt es:steht ja in der AGB!!!

    Zu Erinnerung:Schreiben kann man was man will, ob es Bestand vor einer Prüfung hat ist etwas anders.

    Aber wenn schon 10% der Leute jeden Mumpitz glaubt ist doch schon ein Ziel erreicht.

    Danke für die Meinung.
     
  7. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

    Registriert seit:
    2. März 2001
    Beiträge:
    9.908
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    46
    @Vierm:

    Du mußt schon entschuldigen. Aber dieses Themas sind viele einfach müde.

    Die Klausel in den AGB ist rechtmäßig. Aber Du kannst es Dir gerne vom Anwalt Deiner Wahl bestätigen lassen...