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Köln und Hamburg entrechten Eigentümer

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Worringer, 30. Mai 2017.

  1. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

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    Klar, alle die nicht vermieten wollen, sind also "Spekulanten". Mein lieber Herr Gesangverein! Da weiß ich doch gleich wieder, warum hier niemals RRG an die Macht kommen darf! Eure DDR könnt ihr woanders wiederbeleben!
     
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  2. Lt_Spock

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    In Hamburg ist es ja zumindest so, dass die Wohnungen über einen eingesetzten Treuhänder mit Schlüsselgewalt als temporäres Management saniert und vermietet und dann dem Eigentümer zurückgegeben wurden. Die Sanierungskosten muss der Eigentümer bezahlen.
    Die Schlüssel für die Wohnungen wurden vom Eigentümer freiwillig ausgehändigt.

    Würde mich nur interessieren, ob die vorrübergehende Tätigkeit des Treuhänders auch dem Eigentümer in Rechnung gestellt wird oder dem Steuerzahler. Weiterhin wäre interessant zu wissen wer der Kreditgeber und Kreditnehmer ist und mit welchem Zinssatz der Kredit gewährt wird. Wurde eine Ausschreibung zur Kostenminimierung für die Sanierung druchgeführt? Auf welcher rechtlichen Grundlage können die nicht vom Eigentümer veranlassten Sanierungskosten auf den Eigentümer abgewälzt werden. Das steht leider nicht in dem Bericht.

    Eine Enteignung ist das schlussendlich nicht, sondern ein staatlich aufgezwungener Service zur Substanzerhaltung und Wertschöpfung für den Eigentümer mit anschließender Zwangsvermietung. Wenn man die Antworten auf meine Fragen hätte könnte es durchaus sogar lukrativ für den Eigentümer sein, wenn die Stadt/Staat da eingreift und vorübergehend das Management übernimmt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Mai 2017
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Ein Satz: Richtig so.
     
  4. Freakie

    Freakie Platin Member

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    Ich hoffe, die das hier gutheißen, sind unter den ersten, die dann nach der Bundestagswahl irgendwann die ersten Zwangsuntermieter zugewiesen bekommen von der BAMF. Denn das ist die nächste Stufe. Zum Abschluß, also Stufe 3, werden dann die bisherigen regulären Mieter entsorgt weil Platz geschaffen werden muss für die wachsende Brut der Untermieter. Schöne Aussichten...
     
  5. Worringer

    Worringer Guest

    Das liest man in diesem Zusammenhang oft. Was es aber bedeutet, konnte mir bisher noch niemand erklären. Wozu verpflichtet mich bspw. das Eigentum an einer Gartenbank?
     
  6. Worringer

    Worringer Guest

    Weshalb ist es in Ordnung, daß der Staat in das Privateigentum eingreift? Ich wüßte jedenfalls, daß bei mir derartig dazugekommene Mieter, keine Freude hätten. Da würden sämtliche Fristen maximal ausgereizt und auch alles an den jeweiligen Ober- und Untergrenzen das Erlaubten und Mindesten rangieren.

    Im Falle von dem Vorgehen in HH: Wie verhält es sich eigentlich mit den Gewährleistungsansprüchen für die unerwünschten Handwerkerleistungen? Eigentlich dürfte dafür die Stadt haftbar sein. Boah, da würde ich schon mal anfangen, eine Claimliste zu erstellen.
     
  7. Worringer

    Worringer Guest

    Das sind gute Fragen und ich bin da auch an einer Antwort interessiert. Wie verhält es sich, wenn der Eigentümer die Höhe der Kosten nicht anerkennt (Hat man wirklich drei Vergleichsangebote für jedes Gewerk eingeholt?)? Wie sieht es mit Gewährleistungsansprüchen aus? Gegen wen kann man die geltend machen? Tritt der Eigentümer in die Haftung für die Fehler, welche Handwerker verursacht haben, als sie im Auftrag der Zwangsverwaltung tätig waren? Was ist mit der Abnahme? Darf dort der Eigentümer anwesend sein?

    Nach welchen Kriterien wählt die Stadt die Mieter aus? Nimmt sie die erstbesten? Da die Stadt es aber dem Vermieter so schwer wie möglich machen will, diese wieder rauszuschmeißen, ist davon auszugehen, daß entsprechende soziale Gruppen darein kommen, z.B. Behinderte, Alleinerziehende. Wer haftet dafür, wenn die Zwangsmieter ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen? Kann sich der Eigentümer dann an die Stadt wenden und bekommt er dann Kompensation?

    Ich vermute, daß die Stadt sagen wird, daß der Eigentümer selbst dafür aufkommen müsse, denn er hat sich mit seinem Verhalten in diese Situation gebracht. Hier sind meiner Ansicht nach, viele Dinge rechtlich nicht klar - oder der Bericht ist unvollständig. Mich interessieren die Begleitumstände und die Folgen für alle Beteiligten.

    Ich würde den Zwangsmietern jedenfalls erstmal die Kündigung schicken, egal, ob sie berechtigt ist oder nicht. Dann haben die jedenfalls erst einmal psychischen Druck. Die müssen dann eben unter den Folgen des Handelns der Stadt leiden. Sie können sich ja beim Ordnungsamt beschweren.
     
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  8. uklov

    uklov Platin Member

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    Warum?
    Die Mieter können ja nichts dafür und du müsstest im schlimmsten Fall schneller die Rechtsschutzversicherungen wechseln als die Unterwäsche.
    Wenn dich überhaupt noch eine nimmt.
     
  9. Worringer

    Worringer Guest

    Weil die greifbar sind und durch solche Maßnahmen vergrault werden sollen. Außerdem ist öffentlich bekannt, in welches Objekt sie einziehen und wie sie zu dieser Wohnung gekommen sind.

    Muß man als Eigentümer jetzt auch eine Rechtsschutzversicherung haben?
     
  10. uklov

    uklov Platin Member

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    Pflicht ist es nicht, aber wenn du nicht bei Rechtsstreitigkeiten mit deinen Mietern ein Vermögen loswerden willst...