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Köhler verweigert Unterschrift für Internetzensurgesetz !

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Terranus, 28. November 2009.

  1. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Köhler verweigert Unterschrift für Internetzensurgesetz !

    Es ist für nix gut in der Form wie wir ihn haben. Die bisherigen BPs waren doch alle "Grüßauguste". Was sollen sie sonst auch machen, außer sich an Gedenktagen entschuldigen und an Weihnachten die Ansprache halten.

    Der BP gehört direkt gewählt vom Volk und mit einem Vetorecht bei Gesetzen versehen, als Gegengewicht zum Regierung.
     
  2. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: Köhler verweigert Unterschrift für Internetzensurgesetz !

    Ich muss also vorher google benutzen um die Aussage zu treffen, dass das Bundesverfassungsgericht dann in der Pflicht ist?
    Und anscheinend hat Köhler ja doch Zweifel gehabt. Dadran ändert eine entscheidung des Gerichtes auch nichts...

    Meine zwei Sätze da oben, benötigen eigentlich kein genaues Wissen über die Thematik des Gesetzes... War doch alles allgemein gehalten...
    Der Artikel ändert nichts an meiner Frage...

    Normalerweise ist es doch so.

    Das Gesetz wird eingebracht, 3 mal wiederholt und dann wird abgestimmt. Müssen die Länder dafür Geld berappen müssen auch die noch abstimmen im Bundesrat. Dann kommt es auf den Tisch des Bundespräsidenten. Der prüft ob Verfassungswidrig etc. und gibt dann seine Unterschrift dadrunter.

    Dann gibt er den Auftrag dieses Gesetz im Verkündungsblatt zu veröffentlich. Und erst DANN ist das Gesetz beschlossen und kann zu Anwendung kommen.

    Wie also kann es nun sein, dass man hier anscheinend den Bundespräsidenten umgehen konnte und ein gesetz schon bevor es wirklich rechtskräftig ist zur Anwendung kommt?

    Und genau diese Frage beantwortet der Artikel eben nicht...
     
  3. zacman

    zacman Senior Member

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    AW: Köhler verweigert Unterschrift für Internetzensurgesetz !

    So einfach ist das nicht. Er hat kein direktes Vetorecht. Er kann nicht einfach so Gesetze verhindern, weil sie ihm nicht passen.

    Ihm steht da ein ganz enger Beurteilungsspielraum zu, eben weil das GG regelt, dass die Gesetze vom BT+BR beschlossen werden. Eine bloße Verfassungswidrigkeit reicht nicht aus, damit der BP ein Gesetz nicht unterschreiben kann. Man geht vielmehr davon aus, dass die Grundgesetzwidrigkeit evident sein muss und sich gerade auf den Gesetzgebungsprozess als solchen beziehen muss.

    Also zum Beispiel, dass der BR nicht eingeschalten worden ist, obwohl das notwenig war oder der BT hat nicht mit der erforderlichen Mehrheit ein Gesetz verabschiedet etc. Aber nur das möglicherweise Fehlen der Gesetzgebungskompetenz oder ähnliches, reicht nicht aus, dass der BP ein Gesetz nicht unterschreiben darf.

    Bei materiellen Fragen ist die Verfassungswidrigkeit sowieso so gut wie nie evident. Ich könnte mir da nur so Gesetze vorstellen wie "Alle Teilnehmer des DF Forums werden hingerichtet." oder ähnliches, wo ein Verstoß gegen Art. 1 I GG absolut offensichtlich ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. November 2009