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Justizministerium im Redtube-Fall: Streaming keine Straftat

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 8. Januar 2014.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Ist Streaming eine Urheberrechtsverletzung? Nach zehntausenden Ist Streaming eine Urheberrechtsverletzung? Nach zehntausenden Abmahnungen für die Nutzer des Erotik-Portals Redtube stellt sich die Frage immer öfter. Das Justizministerium sagt nein und stärkt den Nutzern damit den Rücken. Doch die strittige Problematik rechtlich klären will man offenbar nicht.

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  2. Watz

    Watz Gold Member

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    ... der Staat hat die Fürsorge aufgegeben und macht nur noch Vorsorge a la PreCrime.
     
  3. borg2

    borg2 Platin Member

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    AW: Justizministerium im Redtube-Fall: Streaming keine Straftat

    Der Fall ist das beste Argument gegen die Vorratsdatenspeicherung!
    Gott sei Dank hat der aktuelle Justizminister Maas fürs erste die Vorratsdatenspeicherung auf Eis gelegt, zumindest bis eine eindeutige Klärung durch den Europäischen Gerichtshof beurteilt wurde.
    Auch wenn unserem Innenminister dies überhaupt nicht gefällt, er die Sicherheit des Landes dadurch gefährdet sieht und die Vorratsdaten absolut Missbrauchssicher gehandhabt werden sollen, konnten wir bei der Redtube-Pornoabmahnung bestens sehen, wie verantwortungslos sogar nur mit Verbindungsdaten von Internetnutzern umgegangen wird.
    Nein, ich meine nicht von den wahrscheinlich kriminell agierenden Anwälten der Kanzlei Urmann + Collegen, sondern von unseren Hoheitlichen Richtern die einfach auf eine Anfrage durch die Kanzlei richterlich die Bekanntgabe der Verbindungsdaten ermöglichten.
    Man stelle sich mal vor, wir haben die Vorratsdatenspeicherung. Jeder der einen Juristen in einer Kanzlei mit krimineller Energie zur Verfügung hat, kann dann mit unsauber formulierten Anträgen, Begründungen wie Gefahr in Verzug, Fluchtgefahr, etc. die Herausgabe dieser Daten beantragen, Richter, unkenntlich in der Materie von Telekomunikation, Datenschutz, o.ä. geben diesem Begehren statt, unrecht Beklagte müssen dann über aufwendigen und kostenintensiven juristischen Wegen ihre Unschuld beweisen, wenn dies überhaupt zweifelsfrei möglich ist. Wer kennt nicht den Spruch, es wird etwas Wahres daran gewesen sein.
    Spielt bei dem aktuellen Redtube-Fall die Rechtmässigkeit oder Unrechtmässigkeit eine Rolle, wenn während dem Skiurlaub die strengkatholischen Schwiegereltern zufälligerweise das Abmahn-Schreiben einer Anwaltskanzlei U+C wg. verbotenen Herunterladens von Pornomaterial beim Leeren des Briefkastens in die Hände bekamen?
    Selbst wenn die Kanzlei und die schweizer Firma wg. Betrug verurteilt würden, der Abgemahnte rechtlich absolut rehabilitiert würde, der Schaden im familiären Kreis wäre nicht wiedergut zu machen.
    Im Gegenteil, selbst die aktuelle Gesetzliche Lage zum Umgang mit persönlichen Daten, Verbindungsdaten und Bewegungsdaten bedürfte der Überarbeitung. Denn einfach so, aufgrund von Unkenntnis der Materie, dürfte kein Richter ad hoc solch eine Entscheidung treffen und die Datenherausgabe anordnen - egal wie die Begründung seitens der Antragsteller lautet.
    Solange dies nicht gewärleistet ist gilt: nur Daten die gar nicht erst erhoben werden können nicht herausgegeben werden. Deshalb sollte die Speicherung solcher Daten gänzlich verboten werden. Für die Rechnungserstellung sind Verbindungsdaten, zumindest bei Flatrates (in Telefonie und Internet), nicht erforderlich. Erst recht nicht Positionsdaten etc.
    Normalerweise gehören die Richter die die Herausgabe der Daten anordneten ebenfalls von den Betroffenen wg. Missbrauch persönlicher Daten verklagt. Erst Recht unsere Regierungsverantwortlichen, haben sie durch die mangelhafte Gesetzgebung was den Datenschutz angeht, so etwas erst ermöglicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Januar 2014