1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Internetbenutzer verklagt T-Online wegen Herausgabe seiner IP-Adresse

Dieses Thema im Forum "Computer & Co." wurde erstellt von lagpot, 13. Mai 2005.

  1. lagpot

    lagpot Gold Member

    Registriert seit:
    29. Dezember 2001
    Beiträge:
    1.130
    Zustimmungen:
    3
    Punkte für Erfolge:
    48
    Anzeige
    Der Internetuser Holger Voss verklagt den Internetprovider T-Online wegen der Herausgabe seiner IP-Adresse. Der Fall wird am 19. Mai vor dem Amtsgericht Darmstadt verhandelt. Auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz unterstützt die Klage.

    Laut Stefan Jäger, Anwalt des Klägers, hat sich T-Online ordnungswidrig verhalten und kann mit einer Geldstrafe von 50.000 Euro belangt werden.

    Die Klage basiert auf dem Teledienstedatenschutzgesetz, das nur in eingeschränkten Fällen die Speicherung von Daten erlaubt. Die Bundesregierung plant allerdings eine Verschärfung dieses Gesetzes

    Quelle

    Hoffendlich gewinnt er, dann müssen sich einige Leute was anderes einfallen lassen.
     
  2. LHB

    LHB Institution

    Registriert seit:
    5. Januar 2005
    Beiträge:
    19.755
    Zustimmungen:
    6
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Internetbenutzer verklagt T-Online wegen Herausgabe seiner IP-Adresse

    genau, dreht alle den spieß um. wir müssen unsere rechte schützen.
     
  3. n0NAMe

    n0NAMe Platin Member

    Registriert seit:
    9. Dezember 2001
    Beiträge:
    2.244
    Zustimmungen:
    169
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    Siemens A50 :-D
    AW: Internetbenutzer verklagt T-Online wegen Herausgabe seiner IP-Adresse

    Hi !

    Ich drücke ihm beide Daumen, dass er Erfolg mit seiner Klage hat.

    Gruß

    n0NAMe
     
  4. goto2

    goto2 Board Ikone

    Registriert seit:
    25. Mai 2004
    Beiträge:
    3.384
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Internetbenutzer verklagt T-Online wegen Herausgabe seiner IP-Adresse

    ämmm Herausgabe der IP Adresse ja?

    Die IP Adresse wird generell übermittelt so bald man auf eine Seite klickt oder wie jetzt grade hier im Forum,
    wenn ich jetzt „auf Antworten“ klicke, bekommt der Admi bzw. steht in der Log Date mein
    Acound Datum Aktion und IP Adresse im Logline.

    Oder ist mit Deinem Beitrag gemeint, das die Telekom die Anschrift des Klägers herraus gegen hat?
    Was natürlich verboten ist nur ein Richter anordnen kann.
     
  5. Speedy

    Speedy Institution

    Registriert seit:
    25. März 2001
    Beiträge:
    19.818
    Zustimmungen:
    9.543
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Internetbenutzer verklagt T-Online wegen Herausgabe seiner IP-Adresse

    Warum schreibt ihr
    davon steht doch nirgends etwas ?

    Es geht um Speichern der IP Adresse.
    Das komische, jeder Server speichert die IP Adresse eines Besuchers, das geht ganz automatisch.
    Da müsste man ja alle verklagen, die eine Webseite / Server betreiben.
    Irgendwie schwachsinnig oder ?
     
  6. horst72

    horst72 Gold Member

    Registriert seit:
    21. Juni 2001
    Beiträge:
    1.077
    Zustimmungen:
    5
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Internetbenutzer verklagt T-Online wegen Herausgabe seiner IP-Adresse

    Es geht darum, das die IP von T-Online extra gespeichert wurde obwohl er eine Flatrate ohne Begrenzung hat. T-Online speichert alle Zugriffsdaten zu Abrechnungszwecken, egal ob sei sei brauchen oder nicht. Dies möchte der Kläger unterbinden. Bei Flatratekunden sollen alle Daten, die normalerweise zur Abrechnung benötigt werden, gar nicht erst gespeichert werden, da sie ja auch nicht benötigt werden. Allein schon die Speicherung, wer mit welcher IP sich wann bei T-Online einwählt, verstösst eigentlich schon gegen das Gesetz, wenn der jenige eine Voll-Flat hat. Dies möchte er ausgeführt sehen.
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Internetbenutzer verklagt T-Online wegen Herausgabe seiner IP-Adresse

    Ohne eine Zuordnung der IP-Adresse zu einer Person ist dieses Logging der Web-Server, wenn es denn überhaupt eingeschaltet ist, aber von Seiten des Datenschutzes her unbedenklich.

    Die Zuordnung von IP-Adresse zu einer Person kann nur beim Provider geschehen. Und hier sagt die Datenschutzverordnung doch wohl klar, dass eine Speicherung nur für zu Abrechnungszewcken erfolgen darf. Und das ist bei den Flatrate-Kunden ja eben nicht notwendig. Das ist der Punkt.

    Gag
     
  8. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    149.141
    Zustimmungen:
    27.192
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    AW: Internetbenutzer verklagt T-Online wegen Herausgabe seiner IP-Adresse

    Wenn er damit durchkommt, wird die Firma "horch und kuck" aber mächtig abk***en.

    Gruß Gorcon
     
  9. Speedy

    Speedy Institution

    Registriert seit:
    25. März 2001
    Beiträge:
    19.818
    Zustimmungen:
    9.543
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Internetbenutzer verklagt T-Online wegen Herausgabe seiner IP-Adresse

    Muss nicht sogar ein ISP die IP Speichern um später im Straffall ( z.b. die Film und Musik Downloader ) den Kunden ausfindig zu machen ?

    Denn soweit ich weiß muss ein ISP auf Richterlichen Beschluss ja Angaben zu IP machen. Wenn er nun aber keine IP speichert, kann er auch nicht zuordnen.

    Ich denke nicht, das die Klage Chance auf Erfolg hat.
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Internetbenutzer verklagt T-Online wegen Herausgabe seiner IP-Adresse

    Nein, muss er nicht -- aus Datenschutzgründen. Warum sollte jeder Nutzer als potenzieller Straftäter betrachtet werden, was eine entsprechende Aufzeichnung rechtfertigen würde?

    Gag