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Internet Protest-Gefängnis für Privatkopie

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von inwa, 7. Oktober 2006.

  1. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Wenn ich wüsste, was digitales Fernsehen überhaupt ist, könnte ich meine Geräte hier angeben.
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  2. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Internet Protest-Gefängnis für Privatkopie

    Kenne genug.

    fernsehen und radio kann ich immer noch ganz legal mit schneiden. auch bieten viele platten kabels cs ohne kopierschutz an.
     
  3. tvfreund

    tvfreund Senior Member

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    AW: Internet Protest-Gefängnis für Privatkopie


    Die "Sicherungskopie" des Installationsdatenträgers ist - insoweit nicht von vornherein ein Kopierschutz vorliegt - von manchen Softwareherstellern auch noch empfohlen. Allerdings stellt dieser Datenträger keine eigenständige Lizenz dar und muß beispielsweise beim Weiterverkauf auch mit allen Unterlagen zusammen weitergegeben werden.

    Üblicherweise gewähren die Softwarehersteller allerdings ein Austausch-/Umtauschservice für defekte Datenträger.
     
  4. NFS

    NFS Institution

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    AW: Internet Protest-Gefängnis für Privatkopie

    Es ist in den Lizenzbedingungen geregelt, was erlaubt ist und was nicht.
    Das Dilemma kommt nach längerer Benutzung: wer erinnert sich dann noch an die Bedingungen oder liest nochmals nach?
     
  5. inwa

    inwa Junior Member

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    AW: Internet Protest-Gefängnis für Privatkopie

    Wenn HDTV kommt, darf man nur noch das aufnehmen, was die Rechteinhaber gestatten. Denn ein wirksamer Kopierschutz darf nicht umgangen werden. Es ist sogar bis einem Jahr Haft als Strafe geplant. Nur in Frankreich besteht ein Recht darauf aus dem TV aufnehmen zu dürfen.
     
  6. Indymal

    Indymal Talk-König

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    AW: Internet Protest-Gefängnis für Privatkopie

    Wenn ich es den derzeitigen Gesetzestexten richtig entnehme darf ich den Kopierschutz zwar offiziell nicht mehr umgehen, im Gegensatz zum Pay TV Hacking etc. kann ich als Privatnutzer aber auch nicht strafrechtlich dafür belangt werden, wenn ich es doch mache.

    Somit bliebe nur eine zivilrechtliche Klage Seitens der Filmindustrie, die mir aber auch ersteinmal nachweisen müsste, daß ich in meinen eigenen vier Wänden "illegale" Kopien herstelle.
    Weil der Besitz entsprechender Umgehungsvorrichtungen als solches ist nach wie vor nicht strafbar, sondern unterliegt lediglich einem Vertriebsverbot.

    Gruß Indymal
     
  7. inwa

    inwa Junior Member

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    AW: Internet Protest-Gefängnis für Privatkopie

    Derzeit ist das umgehen eines Kopierschutz zwar nicht erlaubt aber auch nicht strafbar. Es fehlt die Strafandrohung. Das soll sich mit dem neuen Urheberrecht ändern. Dann soll es bis zu einem Jahr Knast geben.