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Hoffentlicht weist das Gericht die Beschwerde ab

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Worringer, 4. April 2013.

  1. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    AW: Hoffentlicht weist das Gericht die Beschwerde ab

    Gerichtsverhandlungen finden nun einmal nicht in Turnhallen statt. Der Skandal ist eben kein Skandal, weil es bei der Platzvergabe keine gesetzlich vorgeschriebene Sonderbehandlung für irgendjemanden gibt. Alles andere wäre Rechtsbeugung. Das ist vielleicht in anderen Ländern möglich, die es mit der Rechtsstaatlichkeit nicht so genau nehmen.
     
  2. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Hoffentlicht weist das Gericht die Beschwerde ab

    Das hat damit was zu tun, daß dieser Fall nicht wie alle bisherigen in Jahrzehnten davor ist, sondern ein ganz spezieller, wo sich jedes Kind denken könnte, daß türkische Medien gerne dabei sein würden.


    Das hört sich jetzt aber wie die AGBs eines Knebelvertrages an. Wenn du Erbsen zählen willst -ist das o.k., aber sonst? Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß alle türkischen Medien nie was vom Vergabeverfahren gehört hätten und deshalb keiner erschienen ist. Schließlich sind das z.T. auch private Medien, die um Marktanteile kämpfen und in Konkurrenz zu einander stehen und in sofern keine Logik darin besteht, daß es sich um eine Kampagne gegen das Vergabeverfahren handelt. Entweder wurde die Frist nicht richtig kommuniziert oder es sind nur deutsche Medien wegen des Andrangs vorgewarnt worden....;)
     
  3. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Hoffentlicht weist das Gericht die Beschwerde ab


    Ob du das gleiche gesagt hättest, wenn alle Türken schneller wären und wir keine deutschen Medien dabei hätten....? :D
     
  4. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    AW: Hoffentlicht weist das Gericht die Beschwerde ab

    Das wäre dann eher ein Problem der Medien und dessen Vertreter, welche nicht zum Zuge gekommen sind. Dann wären eben nur türkische Medien mit Sicherheit dabei. Wie gesagt, es gibt keine gesetzliche Grundlage, welche eine Extrabehandlung für irgendjemanden vorsieht. Demzufolge gibt es auch keine "Spezialfälle". Vielleicht wäre die Verlegung des Gerichtsortes an einen Ort in Deutschland zu einen früheren Zeitpunkt möglich gewesen, welcher einen größeren Gerichtssaal gehabt hätte.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. April 2013
  5. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Hoffentlicht weist das Gericht die Beschwerde ab

    Dann hätten sie eben notfalls bspw. einen Vertreter zum Gericht schicken müssen, der sich davor setzt und wartet, bis die Tür aufgeht. Wenn ich an etwas ein starkes Interesse habe, dann setze ich alle Hebel in Bewegung, damit ich rechtzeitig am Vergabeort bin und/oder meinen Wunsch dort platzieren kann.

    Das sind die seit Jahrzehnten bekannten und angewandten Spielregeln.

    Für mich sieht es eher so aus, als ob die türksichen Medien nur ein begrenztes Interesse an der Berichterstattung haben und nur durch deren Politiker getrieben werden.
    Eine andere Möglichkeit ist, daß sie u.U. wieder einmal der Meinung waren, daß für sie Sonderregelungen gelten. Wenn man sich so ansieht, wie selbstherrlich sich manche ihrer Landsleute (wobei das eher nach Gusto entschieden wird) hier aufführen, würde mich das nicht allzusehr verwundern.

    Falls das Gericht die Beschwerde annimmt (was ich nicht hoffe), dann dürfte das darauf hinauslaufen, daß eine Videoübertragung in einen Nachbarraum doch durchs GVG und StPO gedeckt ist.
    Viel fataler ist aber das Zeichen, das dann davon ausgeht: Wenn man nur laut genug schreit, dann bekommt man seinen Willen und man kann bestehende Regeln ignorieren.
    Bei einem anderen Verfahren, wo Staatsbürger anderer Länder involviert sind, schreien dann deren Medienvertreter und Politiker. Das wäre die Signalwirkung einer solchen Entscheidung, dann können gleich alle Vergaberegeln abschafft werden.
     
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Hoffentlicht weist das Gericht die Beschwerde ab

    Das besondere Interesse der türkischen Medien kann ich zumindest nachvollziehen. Es waren immerhin in der Mehrzahl Türken betroffen.

    Man kann eigentlich nur um die Art und Weise der Vergabe der Platzvergabe diskutieren. Eine Auslosung halte ich anbetracht des Themas für völlig unangebracht.
    Ich hätte mir gut vorstellen können das zumindest für die verbreitesten Medien des jeweiligen Landes der Betroffenen automatisch ein Platz reserviert ist und nur der Rest vergeben wird.
     
  7. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Hoffentlicht weist das Gericht die Beschwerde ab

    Weshalb haben die Medien es dann nicht geschafft, unter die ersten fünfzig zu kommen und beginnen erst mit Platz 68? Die "Sabah" hat es sogar nur auf Platz 75 geschafft (Heftige Proteste gegen Verteilung der Presseplätze im NSU-Prozess | WAZ.de).

    Ich bleibe dabei: Wenn jemand ernsthaft an etwas Interesse hat, dann setzt er alle Hebel - im Rahmen der vorher bekannten Vergaberegeln - in Bewegung, damit er ganz vorne dabei ist und fängt nicht hinterher an, sich zu beschweren.
     
  8. Eisenbahnfan

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    AW: Hoffentlicht weist das Gericht die Beschwerde ab

    Dann hätten sich eben diese türkischen Medien rechtzeitig um Sitze kümmern müssen.
     
  9. Gag Halfrunt

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    AW: Hoffentlicht weist das Gericht die Beschwerde ab

    Also ich finde das ganze Theater darum absolut grotesk. An der Vergabepraxis ist absolut nichts auszusetzen.

    Allerdings bemängle ich ein wenig das fehlende Fingerspitzengefühl des Gerichts. Die hätten da auch von alleine drauf kommen können, dass die türkischen Medien ein gewisses Interesse an dem Prozess haben. Denen wäre kein Zacken aus der Krone gebrochen, wenn sie das Verfahren einfach in einen größeren Saal verlegt hätten, der so viel Platz hätte, dass man eben mehr Presseplätze einräumen kann. Dann wären die türkischen Medien der Reihenfolge entsprechend dann mit hinein gerutscht.

    So einfach hätte man das lösen können. Was da jetzt abgeht, würde ich letztlich als "Sturheit" bezeichnen.
     
  10. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    AW: Hoffentlicht weist das Gericht die Beschwerde ab

    Dieses "Fingerspitzengefühl" gibt es diesbezüglich einfach nicht. Der Fehler ist bei der Gesetzgebung, unseren Volksvertretern, zu suchen und nicht bei der Gerichtsbarkeit. Der Gesetzgeber hat es einfach versäumt bzw. einfach nicht daran gedacht, eventuelle Sonderregelungen zu ermöglichen. Das hat nichts mit "Sturheit" seitens des Gerichts zu tun, sondern dieses hält sich richtigerweise an Recht und Gesetz. Der Saal wurde übrigens für EUR 700.000 sicherheitstechnisch um- und ausgebaut.