1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Hintergrund: Ausnahmen von der Gebührenpflicht

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. Dezember 2012.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

    Registriert seit:
    25. Januar 2007
    Beiträge:
    119.682
    Zustimmungen:
    2.142
    Punkte für Erfolge:
    163
    Anzeige
    Grundsätzlich muss jeder Haushalt in Deutschland vom 1. Januar 2013 an 17,98 Euro im Monat Rundfunkbeitrag zahlen. Es gibt für viele Bürger aber auch in Zukunft Ausnahmen.

    Komplette Nachricht in neuem Fenster öffnen
     
  2. Matrix64

    Matrix64 Junior Member

    Registriert seit:
    8. Februar 2012
    Beiträge:
    79
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    AW: Hintergrund: Ausnahmen von der Gebührenpflicht

    Wuste ich auch noch nicht das Wohngeld nicht mehr zu den Sozialleistungen zählt. Damit sind die Wohngeldempfänger nicht befreit. Aber damit gehört das Wohngeld als überflüssige Leistung abgeschaft wenn es keine Sozialleistung mehr ist.
     
  3. docfred

    docfred Foren-Gott

    Registriert seit:
    27. September 2006
    Beiträge:
    10.806
    Zustimmungen:
    838
    Punkte für Erfolge:
    123
    AW: Hintergrund: Ausnahmen von der Gebührenpflicht

    Lustig finde ich, dass vor allem die Gehörlosenverbände aktuell schreien und plärren wie am Spieß, wie sie überhaupt gebührenpflichtig sein könnten, sie können doch nichts hören.

    Aber wer viel mit Gehörlosen zu tun hat, weiß, dass die sehr gern den ganzen Tag lang vor der Glotze sitzen und seit Jahren eine Untertitel- und/oder Gebärdenpflicht fordern.

    Jetzt müssen sie als FLEISSIGE und Dauerforderer ohnehin nur ein Drittel bezahlen (selbst wenn sie ganz reguläre Normalverdiener sind! Und das sind die meisten!) und jammern immer noch wie gemein doch die Welt ist.
     
  4. BartHD

    BartHD Talk-König

    Registriert seit:
    12. März 2011
    Beiträge:
    6.746
    Zustimmungen:
    5.788
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Beruf: Terrorexperte
    AW: Hintergrund: Ausnahmen von der Gebührenpflicht

    "Junge Menschen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bekommen und nicht bei den Eltern leben, müssen auch nicht zahlen."

    und wieder an der GEZ vorbei gekommen, Merci^^
     
  5. RollinCHK

    RollinCHK Gold Member

    Registriert seit:
    23. Juni 2009
    Beiträge:
    1.241
    Zustimmungen:
    185
    Punkte für Erfolge:
    73
    AW: Hintergrund: Ausnahmen von der Gebührenpflicht

    Ich finde, dass ein Blinder Radio hören kann und ein Gehörloser kann natürlich auch ein Fußballspiel gucken, aaaber was bringt diese Ermäßigung dem... "BEITRAGSSERVICE"??? Sicher keine Reduzierung des Verwaltungsaufwands. Genau dies war aber unter anderem auch Sinn der neuen Haushaltsabgabe. Am Ende hat man nicht eine Stelle abgebaut und wenn ichs richtig gelesen habe, sollen sogar die Haustürkontrollen nicht ganz entfallen... Was soll das dann alles? Man will natürlich versuchen, Schwarzseher nun zur Kasse zu bitten, aber ich möchte nicht wissen, aus wie vielen 6 Familien-Häusern in Berlin-Kreuzberg zukünftig ein großer Haushalt wird...
     
  6. suniboy

    suniboy Talk-König

    Registriert seit:
    4. Februar 2010
    Beiträge:
    6.656
    Zustimmungen:
    1.971
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: Hintergrund: Ausnahmen von der Gebührenpflicht

    Daß man von Gehörlosen Gebühren für Fernsehen kassieren will ist ein Unding. Und euer Neid-Zynismus übrigens auch.....:wüt:
     
  7. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

    Registriert seit:
    15. November 2005
    Beiträge:
    18.951
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Hintergrund: Ausnahmen von der Gebührenpflicht

    So ganz verstehe ich deine Meinung da nicht, ich habe aber nichts dagegen wenn ab einem gewissen Behinderungsgrad die "Behinderten" befreit werden, egal welche Art der Behinderung sie haben, denn das Leben ist schwer genug für sie und tauschen will da wohl auch niemand .
     
  8. RollinCHK

    RollinCHK Gold Member

    Registriert seit:
    23. Juni 2009
    Beiträge:
    1.241
    Zustimmungen:
    185
    Punkte für Erfolge:
    73
    AW: Hintergrund: Ausnahmen von der Gebührenpflicht

    Na ja so ganz n Unding isses in der Theorie zumindest nicht...
     
  9. suniboy

    suniboy Talk-König

    Registriert seit:
    4. Februar 2010
    Beiträge:
    6.656
    Zustimmungen:
    1.971
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: Hintergrund: Ausnahmen von der Gebührenpflicht

    Den Gehörlosen, Tauben oder Taubblinden sollte man die Gebühr schenken, denn das ist eine Frage des Anstandes. Es ist einfach zynisch zu sagen -Du kannst zwar nicht hören aber dafür sehen und wir nehmen nur die Hälfte. Behinderte würde ich grundsätzlich auch befreien.
     
  10. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    AW: Hintergrund: Ausnahmen von der Gebührenpflicht

    Was ich nicht verstehe ist folgendes. Bezieht man Hartz 4 kann man sich befreien lassen. Mein Stiefvater hat BU-Rente und bekommt auch nicht mehr als ein Hartz 4 Empfänger. Der wird aber zur Kasse gebeten.