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Hilflose Abo-Falle..bin ich im Recht?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von momo-hsv, 27. September 2010.

  1. MilchGnom

    MilchGnom Guest

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    AW: Hilflose Abo-Falle..bin ich im Recht?

    Bleib sachlich:
    Lass den Absatz mit den rechtlichen Schritten weg und kürz das ganze auf das wesentliche. Deine "Verzweiflung" und deine "pyschichen" Probleme interessieren auf der Gegenseite niemanden.

    Ich würde es tabellarisch machen - denn letztlich bekommst du nur einen Rückruf von einem CCA - und da ist es ganz praktisch, wenn man das ganze übersichtlich vor sich hat. (Wobei der Rückruf wirklich bis zu 10 Tage auf sich warten lassen kann).

     
  2. momo-hsv

    momo-hsv Junior Member

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    AW: Hilflose Abo-Falle..bin ich im Recht?

    deine argumentation kann ich absolut nachvollziehen, doch ich denke, dass ein sachlich-nüchternes beschwerdeschreiben eben mit nicht so großem nachdruck bzw. sorgfalt bearbeitet wird, wie eben ein solches, bei dem man der lage des gegenüber bewusst ist

    ..was sagt der rest?

    dem teil der tabellarischen auflistung kann ich zustimmen, dass das wohl günstig wäre, doch ich kann weder genaue die genauen daten nennen, an denen ich telefonate geführt habe, noch an dem ich es genau gekündigt habe :?
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. September 2010
  3. Capsoni

    Capsoni Junior Member

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    AW: Hilflose Abo-Falle..bin ich im Recht?

    Wenn ich ein Eingangsposting richtig lese warst Du zum Zeitpkt. des Vertragsabschlusses in 2009 erst 17... richtig ?

    Tja..und wenn man die Kündigung verschlammpt.. selbst Schuld.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. September 2010
  4. freddyflieg

    freddyflieg Junior Member

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    AW: Hilflose Abo-Falle..bin ich im Recht?

    Würde mich auch auf das Wesentliche beschränken, denn das ist alles viel zu lang und wird nicht bis zum Ende konzentriert gelesen. Chronologisch das ganze aufbröseln und sagen was du willst mit dem leisen Hinweis kein Sky Kunde mehr zu sein, wenn dem nicht nachgekommen wird und Androhen von rechtlichen Schritten frühestens in der zweiten Mail, wenn es dazu kommt. Mails an die GL sind nur dann wirklich sinnvoll, wenn sie auf den Punkt gebracht werden und der freundliche Umgang gewahrt wird! Ganz viel Glück du armer Kerl
     
  5. Capsoni

    Capsoni Junior Member

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    AW: Hilflose Abo-Falle..bin ich im Recht?

    @momo-hsv: sei mir nicht böse.. aber deine Schilderungen erscheinen mir recht supekt weil:

    a) weil du als wohl 17-jähriger unberechtigterweise einen Vertrag abgeschlossen hast. Soweit ich weiß bestätigt man mit seiner Unterschrift seine Volljährigkeit.

    b) Von Rückholangeboten 6 Monate vor Vertragsende habe ich bisher sehr wenig gehört.

    c) Du merkst erst nach 4 Monaten, daß man dir doppelt Geld abbucht.

    d) Du kannst deine Kündigung nicht beweisen.

    e) Für den 2. Vertrag hast Du sicher eine Vertragsbestätigung bekommen.

    Meiner Ansicht nach liegt der Fehler ganz klar auf deiner Seite.
     
  6. mathiasHRO

    mathiasHRO Silber Member

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    AW: Hilflose Abo-Falle..bin ich im Recht?

    Sofern er zum Zeitpunkt wirklich noch 17 gewesen ist, gibt es ja im Grunde zwei Möglichkeiten:

    1.) Er hat sein richtiges Geburtsdatum angegeben. In diesem Fall hätte SKY bei Prüfung der Daten feststellen müssen, dass er noch nicht volljährig ist und somit kein eigenes Abo abschließen darf. Spätestens an dieser Stelle hätte der Vertrag von Seiten SKY storniert werden müssen.

    (Wobei ich, wie Capsoni auch vermutet, denke, dass man unter 18 Jahren keinen SKY-Vertrag abschließen kann.)

    2.) Er hat ein falsches Geburtsdatum angegeben. In diesem Fall hätte er unter Umständen sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
     
  7. flolee

    flolee Silber Member

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    AW: Hilflose Abo-Falle..bin ich im Recht?

    hmm....warst du nun bei der "verlängerung" 17?
    also hier in österreich dürftest du ab 14 mit dem einkommen aus eigenem erwerb/zur freien verfügung überlassenen sachen (geld) machen was du willst, solange du nicht deinen unterhalt gefährdest => nur dann unwirksam.
    bist aber wohl deutscher, oder? glaube bei euch gibt es sowas nicht, sondern nur den "taschengeld§", der eben übliche, kleine geschäfte des alltags rückwirkend mit erfüllung des geschäftes heilt. darunter würde jedenfalls der gesamte sky vertrag nicht fallen (außer vielleicht die einzelnen zahlungen, die eben bereits geleistet wurden). falls der vertrag nicht zustande gekommen ist damals (mangels zustimmung deiner eltern) so bräuchte es nach volljährigkeit (zumindest hier in österreich!) noch die explizite schriftliche zustimmung deinerseits, dass du den vertrag "weiterführen willst".
    erkundig dich da ggf. mal... aber zuerst schreib an die GF, die lösen sowas meist recht schnell und unkompliziert.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. September 2010
  8. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Hilflose Abo-Falle..bin ich im Recht?

    Hi,

    grundsätzlich ist der Abo-Vertrag mit Minderjährigen dann schwebend unwirksam. Rein theoretisch kann man sogar eine komplette Rückerstattung verlangen, da Sky es versäumt hat, das Alter zu prüfen.

    Wäre schön, wenn der Themensteller sich mal äussern würde....

    Gruss
     
  9. MilchGnom

    MilchGnom Guest

    AW: Hilflose Abo-Falle..bin ich im Recht?

    @momo-hsv:
    Du solltest dir mal klar darüber werden, was du möchtest. Wenn du im Recht bist, dann schreibst du ein sachliches Schreiben - und wenn das keinen Erfolg bringt, dann gehst du zur Verbraucherzentrale. Hierbei geht es dann nicht um "betteln", sondern um das Einfordern deiner Rechte - und da ist nunmal ein sachlicher Ton am besten. Du willst kein Mitleid, sondern dein Recht.

    Wenn es dir darum geht, dass die ein Abo beenden sollen, was zu Recht besteht - weil du schlicht etwas durcheinander gebracht hast, dann kannst du versuchen diese Mitleidstour zu fahren - ich bezweifle aber, dass das etwas bringt.

    Ich vermute mal, dass die Migrierung von Premiere in Sky-Struktur daneben gegangen ist. Hier hatten wir doch schonmal so einen Fall. Wenn wirklich nur eine Smartcard für zwei Kundennummern existiert, dann ist die Sachlage ziemlich eindeutig: Sky hat nur einmal eine Leistung erbracht, also kann auch nur einmal dafür bezahlt werden.
     
  10. der Ich

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