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Hilfe! Sat Recht?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von LnxP, 3. Januar 2005.

  1. LnxP

    LnxP Neuling

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    hallo,

    mein problem hab ich schon hier geschrieben: http://forum.digitalfernsehen.de/forum/showthread.php?t=62553


    ich bin ausländischer herkunft, in dem mietshaus indem ich wohne, ist kein kabelfernsehen, sondern eine gemeinschaftssatanlage mit grade einmal 30 programmen.darunter ein türkischer (trt-int)

    bei meinem heutigen anruf wurde ich auf kabel und (d-box?) verwiesen, für kabel inkl. türkisch packet müsste ich monatlich 22€ bezahlen.

    kann ich darauf bestehen eine satellitenschüssel anzubringen?

    vielen dank im voraus

    mfg
    lnxp
     
  2. duddelbacke

    duddelbacke Board Ikone

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    AW: Hilfe! Sat Recht?

    Das kann ich nicht so genau sagen-ich weiß nur das Ausländer bei Satanlagen mal wieder mehr Rechte haben als deutsche Mitbürger.
    Das alleine ist schon ne Frechheit.

    Aber ich denke dir kann man die Antenne wohl nicht verwehren.
     
  3. AndiBln

    AndiBln Senior Member

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    AW: Hilfe! Sat Recht?

    Von wem wurdest Du denn auf Kabel verwiesen?
    von Deinem Vermieter? Wenn er Dir das gar nicht stellt, kann er darauf nicht bestehen. Sollte er das Haus allerdings auf Kabel umstellen ist die Satellitenanlage für alle Ausländer deren Sprachen im Kabel vertreten sind nicht mehr zulässig. Der Preis ist da nebensächlich. Das ganze haben in Berlin schon viele hinter sich.

    Beachte allerdings bei der Installation die gültigen Vorschriften in Richtung Blitzschutz!
    Sonst zahlt Deine Versicherung bei einm Schaden nichts mehr und Du bis ein hochverschuldeter Mensch wenn Dein Wohnhaus abbrennt.

    AndiBln
     
  4. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Hilfe! Sat Recht?

    Das war ja schon so oft hier Thema. Wenn du einen Balkon in die Richtung die du brauchst hast dann kannst du eine Schüssel aufstellen solange du die Bausubstanz nicht beschädigst. Da kann dein Vermieter im Dreieck springen es hilft ihm gar nichts. Das Problem dabei ist nur wenn du zufällig ne günstige Wohnung hast, willst du's dir wirklich mit dem Vermieter verderben. Wenn das ne relativ kleine Anlage ist könntest du ja auch probieren deine Mitbewohner von der Anschaffung einer Sat Gemeinschaftsanlage zu überzeugen. Die kostet ausser den einmaligen Anschaffungen keinerleii zusätzliche Gebühren, sollte also wenn man nicht auf die allerteuersten Sachen Wert legt, innerhalb längstens 1 1/2 Jahren wieder durch die wegfallende Kabelgebühr herin sein.

    Gruss Uli
     
  5. powerplay

    powerplay Gold Member

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    AW: Hilfe! Sat Recht?

    Also:

    Wenn dein Vermieter dir nur ein Programm aus deiner Heimat zur verfügung stellt, hast du das Recht dir eine Sat-schüssel aufzustellen, da dir gesetzlich mindestens 2Heimatkanäle zustehen.

    Stehen dir 2Kanäle aus deiner Heimat zur vefügung, hast du Pech gehabt und musst mit dem Leben, was er dir bietet.

    Er kann eventuell verlangen, dass du eine dezente Schüssel aufstellst (nur bis zu einer bestimmten größe, in Wandfarbe ect.) aber bis er das gerichtlich durch hat, bist du 3mal ausgezogen. ;)

    Auf dem Balkon darfst du alles auf und hinstellen, was du willst, solange du das Gemäuer nicht beschädigst und/oder etwas fest an Boden und/oder Wand befestigst.

    Wenn die Bedingungen erfüllt sind, kann dein Vermieter dir gar nichts.
     
  6. LnxP

    LnxP Neuling

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    AW: Hilfe! Sat Recht?

    danke für die ganzen antworten,
    leider hab ich keinen balkon nur den kleine "raum" den ich im o.g. link beschrieben hab

    ja ich wurde vom vermieter auf kabel verwiesen, wenn ich die erlaubnis krieg wollt ich das sowieso vom fachmann installieren lassen.
    wieviel kostet sowas eigentlich?

    ich werd morgen nochmal anrufen, vielleicht bekomm ich ihn ja jetzt überredet
    danke nochmal für die antworten
    mfg
    lnxp

    nochwas: wie erwähnt könnte ich einen kabel inkl. dem digi. inter. packet beantragen für 22€, ist es rechtens dass meine bitte nach einer satellitenschüssel deshalb abgelehnt wird?
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Januar 2005
  7. LnxP

    LnxP Neuling

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    AW: Hilfe! Sat Recht?

    so hab den ganzen tag rumtelefoniert,

    es bleibt bei einem nein, ich habe keine kabelanschluss also fällt so ein digi packet weg.

    wir haben antennenelektronik? und über die kann ich keine weiteren sender bekommen.

    mir wurde gesagt das mein informationsrecht durch einen sender gegeben ist, stimmt das?

    ich darf keine antenne aufstellen also auch keine wofür ich nicht bohren muss man darf in keinster weise etwas von einer satellitenschüssel sehen selbst wenn sie in der wohnung ist und man sie von draußen sieht, is das rechtens?

    da ich hier geboren und aufgewachsen bin sei mein informationsrecht sowieso eingeschränkt, stimmt das? (ich habe keine deutsche staatsangehörigkeit)

    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:(

    es handelt sich übrigens um die wohnungsgesellschaft gagfah
     
  8. UliS

    UliS Guest

    AW: Hilfe! Sat Recht?

    0,5m vor deinem Balkon gehört zu deinem Mieteigentum. Einziges Hindernis: ist die Schüssel von aussen zu sehen an deinem Balkon, kann der Vermieter dich zum Abbau zwingen (verschandelte Aussenanlagen (Hamburger Recht )). Wird Kabelfernsehen angeboten mit min. EINEM TV Sender deiner Herkunft, kann man dir das Recht einer Schüssel schon verwehren, auch wenn dieses Geld kosten würde (Monatliche Kosten) Aber es gibt mitlerweile schüsseln, die man kaum sieht, allerdings wird dann dein Balkon dran glauben müssen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 4. Januar 2005
  9. UliS

    UliS Guest

    AW: Hilfe! Sat Recht?

    Oder anders gesagt, Der Vermieter kann die feste Installlation einer Sat.-Schüssel verbieten, nicht aber, wenn eine solche nur aufgestellt wird.

    Je nach örtlicher Gegebenheit (Terrasse oder Balkon) ein Haltevorrichtung z.B. massiver Sonnenschirmständer für Marktschirm o.ä. aufstellen, stabile Rohrverlängerung und daran Schüssel montieren oder an Balkongelände mittels Klemmvorrichtung anmontieren, aber so, dass das Geländer nicht beschädigt wird.

    Die Aufstellung einer mobilen Parabolantenne auf einem Balkon oder einer Terrasse ist nicht vertragswidrig. Die Aufstellung bewegt sich im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache und ist erlaubt (LG Hamburg 316 S 17/99).

    Das Hamburger Landgericht erklärte, daß Mieter, die eine Wohnung mit Balkon oder Terrasse angemietet haben, Balkon oder Terrasse für ihnen geeignet erscheinende Zwecke nutzen dürfen, soweit es sich um Wohnzwecke handelt. Der Begriff Wohnen umfaßt alles, was zur Benutzung der gemieteten Räume als existenziellem Lebensmittelpunkt des Mieters und seiner Familie gehört, also die gesamte Lebensführung des Mieters in allen ihren Ausgestaltungen und mit allen ihren Bedürfnissen.

    Die Grenzen einer derartigen Berechtigung sind dann überschritten, wenn die Mietsache beschädigt oder gefährdet wird, oder wenn vermeidbare Belästigungen anderer Mieter oder Dritter auftreten.
     
  10. LnxP

    LnxP Neuling

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    AW: Hilfe! Sat Recht?

    das problem ist dass ich keinen balkon oder eine terasse habe.

    in meinem arbeitszimmer ist ein klitze kleiner raum mit größerem fenster(in dem mietvertrag als loggia bezeichnet) mit etwas großem fenster, dieser raum hat wiederum eine balkontür.

    so, nun will ich wenigstens eine satschüssel da rein stellen und das fenster auflassen man würde allerdings von draußen diese sehen. kann man dies nun verbieten obwohl es in der wohnung liegt.

    es geht hauptsächlich darum das man sie nicht sehen soll,inoffiziell "darf" ich,

    aber wie soll ich ne 1m schüssel für türksat unsichtbar montieren???

    naja ....
    nochmals danke für die antworten